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Michael Salvato / flickr / CC BY-NC-ND 2.0

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Zum Weltfrauentag 2019

Interview mit Christine Henry-Huthmacher, Koordinatorin für Familien- und Frauenpolitik der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.

Die Fortschritte beim Frauenwahlrecht seit 1919 sind weder linear noch selbstverständlich, sagt Christine Henry-Huthmacher. Auch weil der Anteil von Frauen in den Parlamenten teilweise zurückgeht, sei eine öffentliche Diskussion um eine paritätische Quote wichtig. Viele sehen in der mangelnden Repräsentanz eine strukturelle Benachteiligung, die in der Regel nicht durch Freiwilligkeit ausgeglichen werden könne.

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100 Jahre Frauenwahlrecht- Wofür steht der 19. Januar 1919?

Seit 100 Jahren können Frauen wählen und gewählt werden. Vorausgegangen war ein langer Weg bis dorthin. Als am 19. Januar 1919 die verfassungsgebende Nationalversammlung mit Beteiligung von Frauen als Wählerinnen und Gewählten stattfand, betrug der Anteil weiblicher Abgeordneter 8,7 Prozent.

Wo stehen wir heute?

Wie die aktuellen Zahlen über weibliche Abgeordnete im Deutschen Bundestag belegen, sind die Fortschritte seit 1919 nicht linear oder selbstverständlich. Trotz innerparteilicher Selbstverpflichtungen einiger Parteien und trotz des staatlichen Gleichstellungsauftrags in Art. 3 GG stagniert nicht nur die Repräsentanz von Frauen in deutschen Parlamenten seit 20 Jahren, sondern sie war bei der letzten Bundestagswahl sogar rückläufig. So beträgt der Anteil weiblicher Abgeordneter im Bundestag lediglich 30,9 Prozent, in Landesparlamenten 30 Prozent und auf kommunaler Ebene nur noch 25 5; lediglich 10 Prozent sind heute (Ober-)Bürgermeisterinnen.

Frauenquote als politische Maßnahme?

Angesichts der zu geringen Repräsentanz von Frauen in deutschen Parlamenten bei 51,5 Prozent der wahlberechtigten weiblichen Bevölkerung ist eine öffentliche Diskussion um eine paritätische Frauenquote in den Parteien entstanden. Dazu trug auch das im Januar 2019 verabschiedete Paritätsgesetz in Brandenburg bei, das sehr kontrovers diskutiert wird.

Worum geht in dem Paritätsgesetz in Brandenburg?

Das Gesetz verpflichtet alle Parteien, die an der Landtagswahl 2024 teilnehmen wollen, zur Aufstellung paritätischer Kandidatenlisten- abwechselnd Frau-Mann oder umgekehrt.

Während die Befürworter/-innen des Gesetzes in den Paritätsregeln eine Erweiterung der Entscheidungsfreiheit parteiübergreifend sehen und damit ein Mittel zur Durchsetzung der Chancengleichheit von Kandidatinnen und Kandidaten aller Parteien in Bezug auf die Kandidatenliste, ist für ihre Kritiker das Gesetz verfassungswidrig.

Sie sehen bei einem direkten Anknüpfen am Wahlrecht einen Bruch mit elementaren demokratischen Prinzipien-wie der Freiheit der Wahl (Art. 38 Grundgesetz). Ihrer Ansicht nach wird hier der Unterschied von gleichem Recht und ungleichen Resultaten ebenso verkannt wie das Repräsentationsprinzip missverstanden. (Warum nur eine Frauenquote? Wo bleiben die Diversen, die Jungen, die Alten?)

Viel Bewegung in der Debatte um die Frauenquote

Immer stärker setzt sich in den Parteien die Erkenntnis durch, dass die bisherigen Maßnahmen: gezielte Informationen, Bestärkung, Vernetzung von Frauen, nicht ausreichen, um den Frauenanteil in den Parlamenten zu erhöhen. Viele sehen in der mangelnden Repräsentanz eine strukturelle Benachteiligung, die in der Regel nicht durch Freiwilligkeit ausgeglichen werden kann. Ziel muss es sein, den Frauenanteil zu erhöhen „Das Ziel muss Parität sein, Parität überall“ (Angela Merkel, 2019).

Erforderlich ist es daher, die Strukturen und Kulturen der Parteien für Frauen attraktiver zu gestalten, um die Aufstiegschancen für Frauen zu verbessern. Denn diese sind maßgeblich dafür, ob Frauen auf Wahllisten bzw. Direktmandaten innerparteilich nominiert werden.

Um einen größeren Anteil von Frauen zu erreichen, müssen die Wahllisten geändert werden. Die Wege hierzu sind sehr unterschiedlich: Annegret Kramp-Karrenbauer sieht für die CDU einen ersten Minimalschritt vor, indem die Wahllisten der CDU so aufgestellt werden, dass sie die selbst gesetzte Frauenquote von 30 Prozent erreichen und in einem weiteren Schritt für einen Anteil von 50 Prozent sorgen.

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