Der Europäische Auswärtige Dienst
Konsequenz einer realpolitischen Notwendigkeit
Die im Lissabon-Vertrag vorgesehene Einsetzung eines eigenen Auswärtigen Dienstes derEuropäischen Union darf nicht zur Aufblähung eines weiteren Beamtenapparates führen.Eine genaue Abstimmung mit Rat und Parlament ist unbedingt erforderlich.