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12. - 23. Februar 1979: Erste Weltklimakonferenz in Genf

von Jan Philipp Wölbern

Im Mittelpunkt der Konferenz stand die Erkenntnis, dass die Menschen begonnen hatten, in die Entwicklung des Erdklimas einzugreifen.

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Mehr als 400 führende Experten auf dem Gebiet der Klimaforschung aus gut 40 Ländern hatte die Weltorganisation für Meteorologie (WMO), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, im Februar 1979 zu einer internationalen Konferenz eingeladen. Der Grund für die Tagung, die vom 12. bis 23. Februar 1979 am Sitz der WMO in Genf stattfand, war die sichtbare Zunahme von Wetterextremen wie Dürren, Überflutungen, Hitze- und Kältewellen in den zurückliegenden Jahren. Die Konferenzteilnehmer diskutierten vor allem über die Frage, welche Rolle der Mensch und sein Verhalten in diesem Zusammenhang spielte.

Als Ergebnis der Beratungen verabschiedeten die Teilnehmer eine wegweisende Erklärung, die den Ausgangspunkt für alle künftigen Verhandlungen und Aktivitäten der Staatengemeinschaft über den Klimaschutz bildete. Darin hieß es:

„Die fortdauernde Ausrichtung der Menschheit auf fossile Brennstoffe als wichtigster Energiequelle wird wahrscheinlich zusammen mit der fortgesetzten Waldvernichtung in den kommenden Jahrzehnten und Jahrhunderten zu einem massiven Anstieg der atmosphärischen Kohlendioxid-Konzentration führen (...). Unser gegenwärtiges Verständnis klimatischer Vorgänge läßt es durchaus als möglich erscheinen, dass diese Kohlendioxid-Zunahme bedeutende, eventuell auch gravierende langfristige Veränderungen des globalen Klimas verursacht; und (...) da das anthropogene (vom Menschen ausgestoßene, JPW) Kohlendioxid in der Atmosphäre nur sehr langsam durch natürliche Prozesse abgebaut wird, werden die klimatischen Folgen erhöhter Kohlendioxid-Konzentrationen wohl lange anhalten.“

Zwar war die Formulierung der möglichen Folgen der Zunahme der CO2-Konzentration in der Atmosphäre noch bewusst vorsichtig gewählt, doch richtete die Konferenz einen dringenden Aufruf an die Staaten, diesem Problem stärkere Aufmerksamkeit als bisher zu schenken.

Umwelt- und klimapolitische Initiativen vor 1979

Der Appell der Weltklimakonferenz stieß nicht in ein politisches Vakuum. Bereits seit Ende der 1960er Jahre hatten die Themen des Umweltschutzes in der politischen Debatte auch in der Bundesrepublik Deutschland einen immer breiteren Raum eingenommen. Vorläufer von Gesetzen zum Umweltschutz reichten sogar bis in die 1950er Jahre zurück. So hatte der Bundestag 1957 das Wasserhaushaltsgesetz und 1959 das Gesetz zur Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung in der gewerblichen Wirtschaft, 1965 das Vorsorgegesetz zur Luftreinhaltung verabschiedet. Ein wichtiger Impuls war dann die Veröffentlichung des Berichts „Die Grenzen des Wachstums“ des Club of Rome 1972, denn sie erregte große Aufmerksamkeit und bewirkte, dass Umweltfragen immer stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rückten. Die Politik reagierte in diesen Jahren auch institutionell auf die Veränderungen, einige Bundesländer schufen bereits in den 1970er Jahren Ministerien für Umweltfragen. Vorreiter war der Freistaat Bayern: Bereits 1970 hatte Bayern nicht nur als erstes Bundesland, sondern auch als erstes Land in Europa und sogar weltweit ein „Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen“ gegründet. 1978 richtete Hamburg eine eigene Behörde für „Naturschutz und Umweltgestaltung“ ein, in Hessen übernahm in den 1970er Jahren das Ministerium für „Landwirtschaft Forsten“ zunehmend Aufgaben des Umweltschutzes.

Auch in der CDU/CSU, die sich auf Bundesebene seit 1969 in der Opposition befand, gewann das Thema Umweltschutz in den 1970er Jahren an Gewicht. Im Aktionsprogramm von 1968 wurde die Frage noch beiläufig mit der Forderung gestreift, dass „an die Reinhaltung von Luft und Wasser ständig höhere Anforderungen gestellt werden“ müssten. Ausführlicher befassten sich das Berliner Programm von 1971 und das Wahlprogramm von 1972 mit der Frage des Umweltschutzes, allerdings noch mit Blick auf die seinerzeit vordringlichen Probleme der Verschmutzung von Luft- und Gewässern mit gesundheitsschädlichen Stoffen. Konkret lautete die Forderung der Unionsparteien, dass Abgase und Abwässer reduziert und gereinigt werden müssten, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, denn insbesondere Abwässer dürften die natürlichen Wasserressourcen „nicht verseuchen oder vergiften“. Dabei gelte das Verursacherprinzip: Wer Luft und Wasser verunreinige, müsse die Kosten für deren Reinigung tragen. Vor allem aber sollten die Regelungen bundesweit vereinheitlicht und international abgestimmt werden.

Das Ludwigshafener Grundsatzprogramm der CDU von 1978 ging deutlich darüber hinaus. Es bekräftigte die Leitlinien der bisherigen Programme, stellte den Umweltschutz aber in einen größeren gesellschaftspolitischen Zusammenhang. Die „Erhaltung der natürlichen Grundlagen des Lebens“ sei „ein Stück verantworteter Freiheit“. Wer die Natur ausbeute und die „ökologischen Zusammenhänge stört“, beschädige letztlich „die Solidarität zwischen den Generationen“. Zwar müsse notfalls auf „Wachstum und damit verbundene Einkommensmehrung verzichtet werden“, wenn das Wachstum zu einer „unvertretbaren Beeinträchtigung der natürlichen Umwelt“ führe, doch seien „technischer Fortschritt und qualitätsorientiertes Wachstum unverzichtbar“ und stünden „in keinem unüberbrückbaren Gegensatz zum Schutz unserer natürlichen Reserven und Umwelt“. Erstmals wurde die „Unterlassung von Maßnahmen, die eine Klimaveränderung herbeiführen können“ als Ziel der Umweltpolitik genannt. Lösbar seien die Probleme allein auf nationaler Ebene nicht: „Internationale Konventionen“, so die Forderung, „müssen hinzukommen“.

Klimavereinbarungen der Staaten seit 1979

Die immer deutlicher hervortretenden Folgen des Klimawandels führten aufseiten der Staaten dazu, sich für Verhandlungen über verbindliche Vereinbarungen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes zu öffnen. So wurde als Ergebnis der Konferenz von Genf das Weltklimaprogramm (World Climate Programme) bei der WMO eingerichtet. Acht Jahre später beschloss die UN-Vollversammlung in New York, das „Intergovernmental Panel on Climate Change“ (IPCC, deutsch „Zwischenstaatlicher Ausschuss zum Klimawandel“) zu gründen, das in regelmäßigen Abständen den Forschungsstand zum Klimawandel und mögliche Gegenstrategien zusammentragen sollte. In den 1990er Jahren nahmen die Verhandlungen über internationale Abkommen zur Begrenzung der Treibhausgasemissionen zunehmend an Fahrt auf. Auf der zweiten Weltklimakonferenz im Oktober/November 1990 wurden die Ergebnisse des Weltklimaprogramms und des IPCC diskutiert, sechs Wochen später beschloss die UN-Generalversammlung, ein weltweites Klimaabkommen in Angriff zu nehmen. Ein Meilenstein in der Geschichte des Klimaschutzes war schließlich das Kyoto-Protokoll von 1997, das erstmals eine Selbstverpflichtung der Staaten zur Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen vorsah und an dessen Zustandekommen die damalige Umweltministerin Angela Merkel maßgeblichen Anteil hatte. 2015 schließlich wurde der Pariser Klimavertrag geschlossen, der das 2020 auslaufende Kyoto-Protokoll ablösen soll und in dem sich die Staaten dazu verpflichten, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad Celsius gegenüber den Werten vor der Industriellen Revolution zu begrenzen.

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Dr. Jan Philipp Wölbern

Dr. Jan Philipp Wölbern

Stv. Leiter Auslandsbüro Ukraine

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