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Gründung des Deutsch-Französischen Jugendwerks

von Christopher Beckmann
Der Weg von der „Erbfeindschaft“ zur „Erbfreundschaft“ zwischen den beiden Ländern sollte durch die Begegnungen Jugendlicher unumkehrbar gemacht werden.

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Das erste DFJW-Jugendlager 1964 © DFJW/OFAJ
Das erste DFJW-Jugendlager 1964

Jugendliche als Träger internationaler Beziehungen

„Während unsere beiden Staaten die wirtschaftliche, politische und kulturelle Zusammenarbeit fördern werden, sollte es Ihnen und der französischen Jugend obliegen, alle Kreise bei Ihnen und bei uns dazu zu bewegen, einander immer näher zu kommen, sich besser kennenzulernen und engere Bande zu schließen.“

Mit diesem Satz wies der französische Staatspräsident Charles de Gaulle in seiner berühmt gewordenen Rede an die deutsche Jugend, gehalten am 9. September 1962 in Ludwigsburg, den jungen Menschen in beiden Ländern eine entscheidende Rolle bei der Vertiefung und Ausgestaltung der Freundschaft zwischen Deutschland und Frankreich zu. Der Weg von der „Erbfeindschaft“ zur „Erbfreundschaft“ sollte gerade durch die Begegnungen Jugendlicher unumkehrbar gemacht werden. Einen herausragenden Beitrag hierzu leistet seit vielen Jahren das Deutsch-Französische Jugendwerk. Am 5. Juli 1963 wurde der Vertrag über seine Gründung unterzeichnet.

 

Die Vorgeschichte: Zivilgesellschaftliche Mittlerorganisationen

Der Gedanke, mittels des Jugendaustausches die Verständigung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk zu fördern, führt schon Anfang des 20. Jahrhunderts und dann erneut in der Zwischenkriegszeit zu entsprechenden privaten Initiativen. Auch unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges sind es zivilgesellschaftliche Organisationen, etwa aus dem kirchlichen Bereich, die sich auf dem Feld deutsch-französischer Jugendbegegnungen engagieren. So gründet der als Militärgeistlicher in der französischen Besatzungszone eingesetzte Jesuitenpater Jean du Riveau bereits im Frühjahr 1945 eine deutsch-französische Austauschorganisation, die in Deutschland unter dem Namen „Gesellschaft für übernationale Zusammenarbeit“ firmiert. 1948 wird das Deutsch-Französische Institut in Ludwigsburg aus der Taufe gehoben, das 1950 mit der Realisierung von Austauschprojekten beginnt. Diese zivilgesellschaftlichen Initiativen werden in Frankreich wie auch der Bundesrepublik von staatlicher Seite unterstützt. Im deutsch-französischen Kulturabkommen von 1954 vereinbaren die beiden Regierungen, „die Zusammenarbeit der in jedem der beiden Länder anerkannten Jugendverbände sowie die Jugendtreffen erzieherischen, sozialen oder beruflichen Charakters“ verstärkt zu fördern.

 

Der Entschluss zur Schaffung eines „Austausch- und Förderungswerkes“

Bereits bei einer seiner ersten Begegnungen mit dem neuen französischen Staatspräsidenten Charles de Gaulle am 2. Dezember 1959 äußert Bundeskanzler Konrad Adenauer den Wunsch nach einer Intensivierung deutsch-französischer Jugendbegegnungen und gibt damit den Startschuss für entsprechende Gespräche. Entscheidende Impulse für eine intensivere Zusammenarbeit in Erziehungs- und Jugendfragen gibt der triumphale Staatsbesuch de Gaulles in Deutschland vom 2.–9. September 1962, in dessen Verlauf er die eingangs zitierte Rede an die deutsche Jugend hält. Eine wichtige Rolle bei den Gesprächen spielt auf deutscher Seite hierbei der Bundesminister für Familie und Jugend und spätere Vorsitzende der Konrad-Adenauer-Stiftung, Bruno Heck. Im Rahmen der Vereinbarungen zum Elysée-Vertrag, der am 22. Januar 1963 unterzeichnet wird, wird die Absicht bekundet, ein „Austausch- und Förderwerk der beiden Länder“ zu errichten, ausgestattet mit einem beachtlichen Gemeinschaftsfond von 40 Millionen DM, „der dem Austausch von Schülern, Studenten, jungen Handwerkern und jungen Arbeitern zwischen beiden Ländern dient“. Die Originalität des Deutsch-Französischen Vertrages besteht nicht zuletzt darin, dass er sich neben den Regierungen und Verwaltungen an die beiden Völker in ihrer Gesamtheit wendet und Jugendliche „zu wichtigen Trägern internationaler Beziehungen“ erklärt (J. Plum).

 

Vom Elysée-Vertrag zur Gründung des Deutsch-Französischen Jugendwerks

Da es für das geplante zwischenstaatliche Austauschwerk keinerlei Präzedenzfälle gibt, kann dessen Gründung nur auf der Grundlage eines weiteren binationalen Abkommens erfolgen. Die diesbezüglichen Konsultationen beginnen kurz nach der Unterzeichnung des Elysée-Vertrages. In der föderalistisch strukturierten Bundesrepublik Deutschland sind vor allem die Kompetenzen der Länderregierungen Gegenstand intensiver und z.T. komplizierter Diskussionen, außerdem die Frage der Einbeziehung der schon im deutsch-französischen Jugendaustausch engagierten privaten Organisationen. Nachdem man sich mit der französischen Seite am 18./19. Juni 1963 auf einen Protokollentwurf geneigt hat, ist pünktlich zu den ersten Regierungskonsultationen nach Abschluss des Elysée-Vertrages das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Gründung des Deutsch-Französischen Jugendwerks“ unterschriftsreif. Am 5. Juli 1963 wird es in Bonn in einem feierlichen Akt von den Außenministern Maurice Couve de Murville und Gerhard Schröder unterzeichnet. Auch Charles de Gaulle und Konrad Adenauer sind anwesend und unterstreichen so die Bedeutung, die dem Abkommen auf beiden Seiten zugemessen wird. Die Struktur der neuen Organisation ist recht kompliziert und wird in den folgenden Jahren mehrfach reformiert. Sie besteht anfangs aus zwei nationalen, jeweils einem Direktor unterstehenden Abteilungen in Paris und Bonn. Die Aufgabe der Koordination fällt dem Generalsekretär zu, der das Jugendwerk zudem nach außen vertritt und als ausführendes Organ an der Spitze der Organisation stehenden, paritätisch besetzten Kuratoriums fungiert. Von den zehn Kuratoriumsmitgliedern, die jeder Seite zustehen, sollen vier Vertreter der öffentlichen Verwaltung sein, die anderen sechs „namhafte Persönlichkeiten und Leiter von Organisationen der freien Jugendarbeit beider Länder“ sein. Besonders die deutsche Seite legt großen Wert auf die Einbeziehung der „privaten deutsch-französischen Organisationen, die bisher schon mit viel Erfolg auf diesem Gebiet gearbeitet haben“. Dass diese Integration und damit die Anknüpfung an bestehende Traditionen gelingt, ist eine der entscheidenden Voraussetzungen für den Erfolg des Deutsch-Französischen Jugendwerks. Bis zum Jahr 2013 wurden zahllose deutsch-französische Initiativen gefördert, über 8 Millionen Kindern und Jugendlichen wurde der Besuch des jeweils anderen Landes ermöglicht. Seit 1976 ist auch möglich, bis zu einem gewissen Prozentsatz Teilnehmer aus Drittstaaten in die vom Jugendwerk geförderten Programme einzubeziehen.

Bis Ende 2000 hatte die deutsche Abteilung des Jugendwerks ihren Sitz in Rhöndorf bei Bonn, dem Wohnort Konrad Adenauers. Seitdem befinden sich die Geschäftsstellen in Berlin und Paris.

Gelegentlich ist das Deutsch-Französische Jugendwerk in geradezu lyrischer Überzeichnung als „das schönste Kind“ des Deutsch-Französischen Vertrages von 1963 bezeichnet worden. Darüber mag man streiten. Indem mit seiner Gründung eine Institution geschaffen wurde, die den Jugendaustausch in einer bis dahin nicht gekannten Form stimuliert und gefördert hat, stellt es aber „mit Sicherheit das erfolgreichste unmittelbare Ergebnis des Elysée-Vertrags“ dar (A. Baumann).

 

Literatur:

  • Baumann, Ansbert: Das Deutsch-Französische Jugendwerk. In: ders.: Begegnung der Völker? Der Elysée-Vertrag und die Bundesrepublik Deutschland. Deutsch-französische Kulturpolitik von 1963 bis 1969. Frankfurt a.M. 2003, S. 260–290.
  • Bock, Hans Manfred (Hg.): Deutsch-französische Begegnungen und europäischer Bürgersinn. Studien zum Deutsch-Französischen Jugendwerk 1963–2003 (Frankreich Studien 7). Opladen 2003.
  • Ders./Defrance, Corine/Krebs, Gilbert/Pfeil, Ulrich (Hg.): Les jeunes dans les relations transnationales. L’Office franco-allemand pour la Jeunesse 1963–2008. Paris 2008.
  • Lappenküper, Ulrich: Die deutsch-französischen Beziehungen 1949–1963. von der „Erbfeindschaft“ zur „Entente élémentaire“. 2 Bde. München 2001.
  • Ménudier, Henri: Das Deutsch-Französische Jugendwerk. Ein exemplarischer Beitrag zur Einheit Europas. Bonn 1991.
  • Plum, Jacqueline: Jugend und deutsch-französische Verständigung. Die Entstehung des Deutsch-Französischen Vertrages und die Gründung des Deutsch-Französischen Jugendwerkes. In: Francia. Forschungen zur westeuropäischen Geschichte 26 (1999), S. 77–108.
  • Dies.: Erziehung zum Frieden. Das Deutsch-Französische Jugendwerk. In: Die Politische Meinung 1/2003, S. 48–54.

 

 

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