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Inkrafttreten der Pariser Verträge

von Hanns Jürgen Küsters

Mit den Pariser Verträgen ist das am 23. Oktober 1954 in der französischen Hauptstadt unterzeichnete und am 5. Mai 1955 in Kraft getretene Vertragspaket gemeint, mit dem das Besatzungsstatut für die Bundesrepublik Deutschland beendet und deren Beitritt zur NATO und zur Westeuropäischen Union (WEU) vertraglich vereinbart wurde.

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Hauptbestandteile

  • Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (Deutschland-Vertrag),
  • Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland,
  • Finanzvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten,
  • der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (Überleitungsvertrag),
  • Vertrag über den Aufenthalt fremder Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland (Aufenthaltsvertrag) und
  • Vertrag über die Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte und ihrer Mitglieder in der Bundesrepublik Deutschland

 

Bedeutung​​​​

In den Verhandlungen über die Pariser Verträge rang Bundeskanzler Adenauer den drei Westmächten das Zugeständnis ab, den Deutschland-Vertrag zu modifizieren und das Besatzungsstatut aufzuheben. Die Bundesrepublik Deutschland besaß demnach „die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten". Im Gegenzug zur Verzichtserklärung der Bundesregierung, die Einheit Deutschlands gewaltsam wiederherzustellen, verpflichteten sich die Drei Mächte vertraglich, die Bundesrepublik bei der friedlichen Erreichung dieses Zieles zu unterstützen. Zunächst blieben die alliierten Notstandsrechte bestehen, bis die Bundesrepublik eine deutsche Notstandsgesetzgebung verabschiedete. Diese kam allerdings erst 1968 zustande.

 

Verteidigungsbeitrag

Voraussetzung für den deutschen Verteidigungsbeitrag war die Aufnahme der Bundesrepublik als volles gleichberechtigtes Mitglied in die nordatlantische Allianz. Fortan stand die Bundesrepublik unter dem kollektiven Sicherheitsschutz der NATO. Sämtliche aufzustellenden deutschen Streitkräfte im Umfang von zwölf Divisionen wurden dem NATO-Oberkommando assigniert. Im Gegenzug zu Adenauers erneuter Verzichtserklärung auf die Herstellung von ABC-Waffen sagten die Bündnismächte zu, die Stationierung ausländischer Truppen in der Bundesrepublik nach dem NATO-Truppenstatut zu regeln. Damit wurde das Stationierungsrecht ausländischer Streitkräfte auf bundesdeutschem Gebiet den alliierten Vorbehaltsrechten entzogen und auf eine Vertragsgrundlage gestellt. Doch bis zur Ablösung des Truppenvertrags durch das NATO-Truppenstatut im Jahre 1963 behielten die Alliierten Rechte und Privilegien.

 

Gründung der WEU

Die Kontrolle der deutschen Aufrüstung übernahm die Westeuropäische Union (WEU). Die neue Organisation, der künftig die Bundesrepublik und Italien angehörten, entstand durch Umwandlung des am 17. März 1948 unterzeichneten Vertrag über Zusammenarbeit in wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Angelegenheiten und zur kollektiven Selbstverteidigung (Brüsseler Pakt), der ursprünglich gegen eine erneute Aggression Deutschlands geschlossen worden war.

 

Deutsch-französische Abkommen

Den Weg zur Vertragsunterzeichnung am 23. Oktober 1954 in Paris ebneten außerdem drei deutsch-französische Vereinbarungen: In dem Abkommen über das Saarstatut einigten sich die Bundesrepublik Deutschland und Frankreich über die Abhaltung einer Volksabstimmung im Saarland. Darüber hinaus wurden zwei Abkommen über Wirtschafts- und Rüstungskooperation geschlossen.

 

Ratifizierung

Am 27. Februar 1955 stimmte der Deutsche Bundestag mit 314 gegen 157 Stimmen (150 SPD) und bei zwei Enthaltungen dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Westeuropäischen Union (WEU), zur NATO und der Beendigung des Besatzungsregimes (Pariser Verträge) zu. Nachdem der Bundesrat am 18. März ebenfalls zustimmte, unterzeichnete Bundespräsident Heuss am 24. März 1955 das Gesetzeswerk und veranlasste die Verkündigung.

 

Inkrafttreten

Die Verträge traten am 5. Mai 1955 in Kraft und markierten die erste große Zäsur in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Zehn Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht und der Übernahme der obersten Gewalt in Deutschland durch die vier alliierten Hauptsiegermächte des Zweiten Weltkriegs war die Bundesrepublik Deutschland nunmehr anerkannter, gleichberechtigter Partner der westlichen Demokratien und in weiten Teilen der internationalen Staatengemeinschaft. Ihre politische und militärische Westbindung stellt seitdem die Grundlage der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland dar.

 

Auswirkungen

Die alliierten Vorbehaltsrechte bildeten bis zur Wiedervereinigung 1990 eine wichtige völkerrechtliche Klammer für den Fortbestand Deutschlands als Ganzes. Washington, London und Paris waren sich still¬schweigend darüber einig. Sie respektierten die Bundesrepublik Deutschland trotz dieser Einschränkungen de facto als politisch gleichberechtigte Macht im westlichen Bündnis. De jure aber war die Bundesrepublik Deutschland zwischen 1955 und dem formellen Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991 ein Staat mit beschränkter Souveränität.

 

Literaturhinweis:

Dokumente zur Deutschlandpolitik (DzD), II. Reihe/Bd. 4 Die Außenminister-Konferenzen von Brüssel, London und Paris, 8. August bis 23. Oktober 1954, hg. vom Bundesministerium des Innern/Bundesarchiv, bearb. von Hanns Jürgen Küsters, München 2003.

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