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Weltflüchtlingstag: Gedenken an Opfer von Flucht und Vertreibung

von Christine Bach
Der Weltflüchtlingstag ist den Flüchtlingen, Asylsuchenden, Binnenvertriebenen, Staatenlosen und RückkehrerInnen auf der ganzen Welt gewidmet, um ihre Hoffnungen und Sehnsüchte nach einem besseren Leben zu würdigen.

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Etwa 60 Millionen Menschen befanden sich 2015 weltweit auf der Flucht – dies ist die höchste Zahl, die seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs von den Vereinten Nationen dokumentiert wurde. Am 20. Juni gemahnt der Weltflüchtlingstag, der anlässlich des 50-jährigen Bestehens des UN-Hochkommissariats für Flüchtlinge im Dezember 2000 ins Leben gerufen wurde, zum Gedenken an diejenigen, die infolge von politischer Verfolgung, Krieg und Katastrophen ihre Heimat verloren haben. Die Bundesregierung beschloss am 27. August 2014 die Erweiterung des Weltflüchtlingstags zum nationalen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung.

 

 

UNHCR

Gründung

Die Gründung des Amts des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen wurde am 14. Dezember 1950 von der UN-Generalversammlung beschlossen. Vorgängerorganisationen waren das Office International Nansen pour les Réfugiés des Völkerbundes (1930-1939, benannt nach dem norwegischen Friedensnobelpreisträger Fridtjof Nansen), die United Relief and Rehabilitation Administration (UNRA 1943-1947) und die International Refugee Organization (IRO, 1947-1952). Hintergrund waren Massenabwanderung und Fluchtbewegungen, die durch den russischen Bürgerkrieg (1918-1922) und die Staatenbildungen nach dem Ersten Weltkrieg in Ost-, Ostmitteleuropa und auf dem Balkan ausgelöst wurden. Nach heutigen Schätzungen waren rund 10 Millionen Menschen in Europa von den Wanderungsbewegungen betroffen. Angesichts der Probleme, die mit den riesigen Bevölkerungsverschiebungen verbunden waren, einigte sich die internationale Gemeinschaft erstmals in der Geschichte darauf, ein staatenübergreifendes Schutz- und Hilfesystems für Flüchtlinge einzurichten.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs markierten die Einrichtung des UNHCR und die Verabschiedung des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951 („Genfer Flüchtlingskonvention“) einen weiteren Wendepunkt in dem Bestreben zur Etablierung völkerrechtlichen Maßstäbe für den Umgang mit Flüchtlingen. Aufgabe und Mandat des Flüchtlingskommissariats haben dabei seit 1950 eine enorme Ausweitung erfahren. Geschaffen wurde es ursprünglich, um Lösungen für etwa 400.000 Menschen zu finden, die infolge des Zweiten Weltkrieges in Europa ihre Heimat verloren hatten. 1996 kümmerte sich das UNHCR weltweit um 26 Millionen Menschen, bis 2013 stieg diese Zahl an auf 51,2 Millionen. Parallel zur Ausweitung seiner Aufgaben erhöhte sich auch die Zahl der Mitarbeiter des Amtes: 1950 beschäftigte es 33 Mitarbeiter, 1999 mehr als 5.000 Mitarbeiter, 2015 waren etwa 9.300 Personen im Auftrag des UN- Flüchtlingskommissars tätig.

 


Im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951 (GFK) ist jede Person ein Flüchtling, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will ..." (Art. 1a Abs. 2). Ein weiteres Kernprinzip der GFK ist das Verbot der Ausweisung und Zurückweisung. Kein Flüchtling darf in ein Gebiet abgeschoben werden, in dem sein Leben oder seine Freiheit bedroht sind. (Art. 33 Abs. 1). Gleichzeitig definiert die GFK auch Rechte von Flüchtlingen wie die Religions- und Bewegungsfreiheit, das Recht auf Zugang zu Bildung sowie das Recht auf Arbeit. Sie fixiert zugleich die Pflichten, die Flüchtlinge gegenüber ihrem Gastland erfüllen müssen und schließt bestimmte Gruppen, wie etwa Kriegsverbrecher, vom Flüchtlingsstatus aus.

 

 

 

Entwicklung der Aufgaben des UNHCR im 20. Jahrhundert

In den 1950er Jahren richtete sich die Arbeit des UNHCR weitgehend auf Flüchtlinge in Europa. Die beim Aufbau des Flüchtlingshochkommissariats und der Verabschiedung der Genfer Konvention federführenden westlichen Staaten verfolgten anfänglich primär das Ziel, Flüchtlinge aus kommunistischen Staaten zu unterstützen. Anders ausgedrückt lässt sich festhalten, dass die Tätigkeit des UNHCR in seiner Gründungsphase stark vom Kalten Krieg und dem Ost-West-Gegensatz geprägt war. Eine besondere Herausforderung für das Flüchtlingshilfswerk bildete in dieser Zeit die Niederschlagung des ungarischen Volksaufstandes von 1956 durch die sowjetische Armee. Etwa 200.000 Menschen flohen infolge der politischen Unterdrückung in Ungarn über Österreich nach Westeuropa.

Mit der Entkolonialisierung der afrikanischen Länder in den 1960er und 1970er Jahren setzte eine neue Phase in der Geschichte des UNHCR ein. Nicht mehr allein Europa stand nun im Focus seiner Aktivitäten, dem Amt wuchs vielmehr die Aufgabe zu, Menschen, die infolge von Kriegen auf dem afrikanischen Kontinent zu Flüchtlingen oder Vertriebenen wurden, zu unterstützen. Vertreter der Vereinten Nationen koordinierten zum Beispiel die internationalen Bemühungen zum Schutz von ca. 250.000 Menschen, die während des algerischen Unabhängigkeitskriegs nach Marokko und Tunesien flohen. Nach der Waffenstillstandsvereinbarung zwischen Algerien und Frankreich im März 1962 organisierte das UNHCR die Rückführung der Flüchtlinge in ihr Heimatland. In besonderem Maße gefordert war das UNHCR auch, als im Osten Nigerias im Sommer 1967 die unabhängige Republik Biafra ausgerufen wurde. Im darauf folgenden Bürgerkrieg starben mindestens 600.000 Menschen vorwiegend an Hunger, zwei Millionen Menschen wurden zu Flüchtlingen. Zusammen mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen richtete das UNHCR Luftbrücken in die Bürgerkriegsregionen ein, um die Menschen mit Nahrungsmitteln zu unterstützen. Nach Kriegsende 1970 beteiligte sich das Flüchtlingshilfswerk an der Rückführung von Vertriebenen, insbesondere auch an Transport und Versorgung von etwa 5.000 Kindern, die nach Gabun und der Elfenbeinküste geflohen waren. Zwischen 1964 und 1979 verzeichnen die Statistiken der Vereinten Nationen im Durchschnitt jährlich etwa 1,3 Millionen Flüchtlinge auf dem afrikanischen Kontinent.

Die dritte Phase in der Geschichte des UNHCR im 20. Jahrhundert begann mit dem Zerfall der Sowjetunion und der kommunistischen Staaten im Osten Europas. Experten gehen davon aus, dass bis zu neun Millionen Menschen aufgrund der politischen Veränderungen in der ehemaligen Sowjetunion in den 1990er Jahren ihren bisherigen Wohnort freiwillig oder unfreiwillig verließen. Mehrere hunderttausende Menschen wurden allein durch ethnische Auseinandersetzungen und separatistische Bestrebungen im Südkaukasus entwurzelt. Um den hiermit verbundenen humanitären Problemen zu begegnen, entwickelte das UNHCR zusammen mit der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) eine gemeinsame Strategie. 1991 entsandte das Amt erstmals eine Mission in die Sowjetunion und eröffnete eine Vertretung in Moskau. Ein Beispiel für das Engagement des Flüchtlingskommissariats in dieser Zeit war der Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um die Region Nagorny-Karabach, wo zwischen 1992 und 1994 ein blutiger Krieg geführt wurde. Mehr als 500.000 Menschen wurden in dieser Zeit vertrieben. Nach der Vereinbarung eines Waffenstillstandes kümmerte sich das Flüchtlingshilfswerk zusammen mit den UN-Entwicklungsprogramm um die Instandsetzung der Infrastruktur in den zuvor umkämpften Gebieten und die Rückkehr der zuvor entwurzelten Bevölkerung.

Die in den ersten 50 Jahren des Bestehens des UNHCR größte humanitäre Krise in Europa wurde durch den gewaltsamen Zerfall der ehemaligen sozialistischen Bundesrepublik Jugoslawien ausgelöst. Allein in Kroatien wurden 1991 etwa 550.000 Menschen heimatlos – mehr als 350.000 verblieben dabei auf kroatischem Territorium, als so genannte „Binnenflüchtlinge“, etwa 200.000 flohen ins Ausland. In Bosnien und Herzegowina waren bis zum Ende des von 1992 bis 1994 dauernden Bürgerkrieges etwa 4,4 Millionen Menschen gezwungen, aus ihren Wohnorten zu flüchten. Etwa 345.000 hiervon fanden in der Bundesrepublik Zuflucht. Das UN-Flüchtlingshilfwerk koordinierte während des Kriegs internationale Hilfsmaßnahmen für die Versorgung und den Schutz der Vertriebenen. Nach der Einstellung der Kampfhandlungen setzte sich das Amt für die Rückkehr von Vertriebenen an ihre früheren Wohnorte und die Wiederherstellung multiethnischer Gemeinschaften ein – der Erfolg dieses Einsatzes blieb allerdings beschränkt.

 

Nationaler Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Der Beschluss der Bundesregierung vom 27. August 2014, den Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen zum nationalen Gedenktag an Flucht und Vertreibung zu deklarieren, wurde entscheidend von der CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag vorangetrieben. Diskutiert wurde das Anliegen bereits seit mehreren Jahren. Auf Antrag der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP verabschiedete der Deutsche Bundestag bereits am 10. Februar 2011 einen Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, den 5. August als nationalen Gedenktag für die Opfer von Vertreibung zu prüfen. Das Datum rekurriert auf den 5. August 1950, den Tag der Unterzeichnung der "Charta der deutschen Heimatvertriebenen". Aufgrund kontroverser öffentlicher Diskussionen um das geschichtspolitische Signal, dass mit dieser Entscheidung einhergehen würde, wurde die Idee, einen Gedenktag am 5. August einzurichten, schließlich nicht weiter verfolgt. Im Koalitionsvertrag „Deutschlands Zukunft gestalten“ vereinbarten CDU und SPD jedoch die Einrichtung eines nationalen Gedenktags. Hier der Wortlaut der Vereinbarung:

„Wir halten die mahnende Erinnerung an Flucht und Vertreibung durch einen Gedenktag lebendig, halten weiterhin an den Möglichkeiten vertriebenenrechtlicher Aufnahme in Deutschland fest und werden unsere Hilfen für die deutschen Minderheiten in den Herkunftsgebieten der Aussiedler fortsetzen. Wir stehen zu den eingegangenen Vereinbarungen europäischer Minderheitenpolitik und verpflichten uns weiterhin zur Förderung der vier nationalen Minderheiten in Deutschland – Dänen, Sorben, Friesen sowie deutsche Sinti und Roma – und der deutschen Minderheit in Dänemark sowie den deutschen Minderheiten in Mittelost- und Südosteuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion.“

In dem Beschluss vom 27. August 2014, den 20. Juni zum nationalen Gedenktag auszurufen, kam schließlich das Ziel zum Ausdruck, das Gedenken an die ca. 14 Millionen deutschen Vertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg mit dem weltweiten Gedenken an die Opfer von Flucht und Vertreibung zu verknüpfen. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer, sowie der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten im Bundestag, Klaus Brähmig, würdigten die Entscheidung als „Zeichen der Verbundenheit mit den deutschen Heimatvertriebenen“ und als „wichtigen Schritt zur Anerkennung ihres Schicksals“. Die Verbindung mit dem Weltflüchtlingstag setzte dabei „ein klares Zeichen dafür, dass wir Vertreibungen weltweit ächten und den Gedanken der Versöhnung und der Völkerverständigung stärken wollen“.

 


„Überall auf der Welt fliehen Familien vor Gewalt. Die Zahlen sind gewaltig, aber wir dürfen nicht vergessen, dass diese Menschen Mütter und Väter, Töchter und Söhne sind, Menschen wie Du und ich – bevor der Krieg sie zur Flucht gezwungen hat. Am Weltflüchtlingstag sollten sich alle daran erinnern, was uns verbindet: unsere gemeinsame Menschlichkeit.“(António Guterres, Flüchtlingshochkommissar der Vereinten Nationen)
 

 

Im Nachhinein betrachtet, mit Blick auf die seit 2015 anhaltende internationale Flüchtlingskrise, kommt der Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2013 und dem Regierungsbeschluss vom 27. August 2014 besondere Relevanz zu. Seit dem Jahr 2005 stiegen die weltweiten Flüchtlingszahlen, die das UNHCR registriert, von 37,5 Millionen Menschen auf knapp 60 Millionen Menschen an. Die größte Fluchtbewegung wurde dabei vom Krieg in Syrien ausgelöst. In der Liste der wichtigsten Herkunftsländer der Flüchtlinge rangieren aktuell Afghanistan (2,59 Millionen Flüchtlinge) und Somalia (1,1 Millionen Flüchtlinge) hinter Syrien (3,88 Millionen Flüchtlinge).

 

Literaturhinweis:

  • United Nations High Commissioner for Refugees (Hg.): Zur Lage der Flüchtlinge in der Welt. UNHCR-Report 2000/2001. 50 Jahre humanitärer Einsatz. Oxford University Press 2000.

 

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