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Josef Arndgen, Plakat zur Bundestagswahl 1957. Josef Arndgen, Plakat zur Bundestagswahl 1957. © KAS

Josef Arndgen

Gewerkschafter, Minister 24. Februar 1894 Rheydt (heute Mönchengladbach) 20. September 1966 Wiesbaden
von Angela Keller-Kühne

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Während der NS-Zeit gehörte Arndgen dem Widerstandskreis um Jakob Kaiser an und wurde zweimal verhaftet, zuletzt nach dem 20. Juli 1944. 1945 gründete er in Frankfurt/Main die CDU mit und wurde in den Bürgerrat der Stadt berufen (zuständig für Wohlfahrtspflege und Versorgung der Flüchtlinge). Arndgen beteiligte sich am Wiederaufbau der Gewerkschaften und setzte sich für die Einheitsgewerkschaft ein. In seine Zeit als Minister für Arbeit und Wohlfahrt fallen das hessische Betriebsrätegesetz, in dem erstmalig ein Mitbestimmungsrecht für Arbeitnehmer verankert wurde, das Gesetz für die Kriegsopferversorgung sowie eine gesetzliche Urlaubsregelung für Jugendliche. 1949 zog er für den Wahlkreis Limburg-Untertaunus-Rheingau in den Deutschen Bundestag ein. Arndgen gehörte den Ausschüssen für Sozialpolitik, Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen sowie dem Vermittlungs- und Haushaltsausschuss an und war an insgesamt 60 sozialpolitischen Gesetzesinitiativen seiner Fraktion beteiligt.

 

Lebenslauf

  • Stukkateurlehre
  • 1920–1932 Bezirksleiter des Zentralverbandes Christlicher Lederarbeiter
  • 1925–1932 Redakteur der „Deutschen Lederarbeiterzeitung“, zugleich Leiter des Deutschen Gewerkschaftsbundes Hessen und Hessen-Nassau
  • 1932-33 Vorsitzender des Zentralverbandes Christlicher Lederarbeiter
  • 1933–1945 Lebensmittelhändler
  • 1945 Mitgründer der CDU in Frankfurt
  • 1945–1949 stellvertretender Vorsitzender der CDU Hessen
  • 1946–1949 MdL Hessen
  • 1947–1949 hessischer Staatsminister für Arbeit und Wohlfahrt
  • 1949–1965 MdB
  • 1952–1966 Bundesbeauftragter für die Durchführung der Wahlen in der Sozialversicherung

 

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