Asset-Herausgeber

Veranstaltungsberichte

Integration von Justiz und Justizpersonal im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung und Lehren für Korea

Im Rahmen ihrer bestehenden Kooperation begingen die Konrad-Adenauer-Stiftung sowie das Justizministerium der Republik Korea mit seiner Abteilung für Wiedervereinigungsfragen am 01. November 2015 in Seoul in einem Symposium das diesjährige Gedenkjahr 2015 zu „70 Jahren koreanische Teilung - 25 Jahre deutsche Einheit“. Die aus diesem Anlass gemeinsam durchgeführte Festveranstaltung hatte das Thema der Wiederverwendung von ostdeutschen Richtern und Staatsanwälten im Kontext der Integration der juristischen Fachkräfte nach der Wiedervereinigung einschließlich der Lehren für Korea.

Asset-Herausgeber

In seinem Grußwort erinnerte Bong Wook, Deputy Minister für Justiz, an die überragende Bedeutung des Rechts für eine erfolgreiche und friedliche Wiedervereinigung der koreanischen Halbinsel. Er hob dabei die seiner Auffassung nach modellhafte Rolle Deutschlands beim Aufbau einer rechtsstaatlichen Ordnung in den neuen Bundesländern nach 1990 hervor. Dr. Norbert Eschborn, Leiter des Auslandsbüros Korea der KAS, würdigte die umfangreichen Bemühungen des Justizministeriums, hinreichende Expertise in zahlreichen, für die Wiedervereinigung relevanten Rechtsgebieten zu erwerben und erinnerte daran, dass Normen, insbesondere Rechtsnormen, geeignete Instrumente seien, um auch Gesellschaften, die bisher nicht nach international gültigen Regeln gelebt hätten, in die Völkergemeinschaft zu integrieren.

Der Weg in die Freiheit

Als Festrednerin konnte die ehemalige thüringische Justizministerin Marion Walsmann MdL gewonnen werden. In ihrem Vortrag ging sie zunächst auf die historische Bedeutung der deutschen Einheit als Voraussetzung für die europäische Einigung ein und äußerte ihr Verständnis für den Wunsch der koreanischen Nation nach Einheit.

Wenn man 25 Jahre zurück nach Ostdeutschland, in den kommunistischen Teil Deutschlands, schaue, habe man die Endphase eines Ideologiesystems vor Augen, das gerade die Grundfragen nach der verfassungsrechtlichen Garantie von Menschenwürde, Freiheit und Gerechtigkeit, Unabhängigkeit der Justiz und klaren Aufgabenteilung einer Legislative und einer Exekutive völlig ignoriert habe. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) sei die ideologisch bestimmende Kraft in der DDR, die Rolle der SED verfassungsrechtlich als führende Rolle dieser Partei festgeschrieben gewesen. Keine andere Partei konnte diese Vorherrschaft brechen. Der Welt sollte allerdings ein Mehrparteiensystem vorgespielt werden. Die Ideologie des in Wahrheit kommunistischen geführten Ein-Parteien-Systems bestimmte über das Leben der Menschen hinweg. Nicht der Einzelne, seine Würde und seine Freiheit waren der Ausgangspunkt dieser Ideologie, sondern die Idee der Vergemeinschaftung des Lebens. Das einzelne Individuum, der Mensch als eigentlicher Träger von Grundrechten hatte gegenüber den Zielen der kommunistischen Gemeinschaft zurückzustehen. Wer heute in den Freistaat Thüringens komme, sehe ein junges föderales Bundesland, das sich mit dem Jahr 1989 auf den Weg gemacht hat, die eigene Freiheit zu gestalten.

Der friedliche Sturz der kommunistischen Diktatur in Ostdeutschland und der Aufbau der Rechtsstaatlichkeit in Ostdeutschland seien, so Walsmann, durch den starken Freiheits- und Demokratiewillen vieler Menschen ermöglicht worden. Es galt, auch Skeptiker der deutschen Wiedervereinigung zu überzeugen, sie für den gemeinsamen Weg zu gewinnen und den Menschen beizustehen, den Umbruch mitzutragen. Sie erinnerte daran, dass es in der DDR Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nur auf dem Papier gegeben habe. Deshalb sei es wichtig zu betonen, dass die deutsche Einheit von den Menschen als ein Akt der Selbstbefreiung realisiert worden sei. Selbstbestimmung, Meinungsfreiheit und Gedankenfreiheit erachteten die Deutschen heute als selbstverständlich. Doch stelle dies in Wahrheit in Ostdeutschland einen der größten zivilisatorischen Schritte, eine der wichtigsten Errungenschaften des letzten Jahrhunderts dar.

Wiederaufbau der Judikative

Die neue rechtsstaatliche Ordnung brauchte Juristen, die das Land und das bisherige Rechtssystem kannten, aber auch Juristen, die Kenntnisse und Erfahrungen mit dem Recht und der Rechtsordnung der neuen demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft hatten. Das Zusammenwirken dieser beiden unterschiedlichen Erfahrungswelten sei von überragender Bedeutung für das Gelingen das zuvor noch nie unternommenen Projekts, eine kommunistische Diktatur in einen demokratischen Rechtsstaat zu transformieren, gewesen – und das binnen kürzester Zeit und bei schwierigen politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Tief greifende Unterschiede zwischen den Rechtssystemen der DDR und Bundesrepublik Deutschland machten eine Verschmelzung unmöglich. In dem DDR-Rechtssystem bestanden weder Gewaltenteilung, noch gab es die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung oder effektiven Grundrechtsschutz, noch die Kontrolle der Gesetzgebung durch eine Verfassungsgerichtsbarkeit. Daher sei die Demokratisierung des Rechtsystems eine der größten Herausforderungen und ein wichtiger Ausdruck der politischen Veränderung in der DDR gewesen.

Der endgültige Aufbau des Rechtswesens vollzog sich ab Oktober 1990 von oben nach unten. Bei den Landesregierungen der auf dem Gebiet Ostdeutschlands wiedergeründeten fünf neuen Bundesländer seien zunächst die Justizministerien eingerichtet, dann die Gerichtsstruktur umorganisiert worden. Von 1991 bis1993 fand schließlich die Angleichung des Gerichtsaufbaus der neuen Länder an jenen der alten Länder statt. Die Kreisgerichte wurden im Amtsgerichte umgewandelt, wobei Landgerichte neu errichtet wurden und jedes Land ein Oberlandesgericht erhielt. Entsprechend der bundesdeutschen Gerichtsstruktur wurden die Verwaltungs-, Finanz-, und Sozialgerichtsbarkeit neu geschaffen und die Arbeitsgerichtsbarkeit neu organisiert.

Das Hessische Ministerium der Justiz richtete einen Arbeitsstab ein, dessen Aufgabe bestand darin, den Aufbau des Justizwesens nach bundesdeutschem Vorbild im Hinblick auf Qualifizierungsmaßnahmen für Thüringer Justizbedienstete vorzubereiten. Im August 1993, kurz vor der Beendigung des Aktionsprogramms Hessen-Thüringen im Jahr 1994, waren von insgesamt 223 nach Thüringen abgeordneten Bediensteten allein 120 am Aufbau der Thüringer Justiz beteiligt. Im September 1994 waren es noch 67 von 130 Bediensteten.

Marion Walsmann führte weiter aus, dass eine der wichtigsten Aufgaben beim Aufbau des Rechtsstaates die personelle Erneuerung gewesen sei: Sollte man ehemalige Richter und Staatsanwälte der DDR übernehmen oder sie alle aus dem Dienst entlassen, weil sie eng mit dem Unrechtsstaat der DDR verbunden waren? Der Mittelweg war, nach einer entsprechenden individuellen Überprüfung jedes einzelnen Richters und Staatsanwaltes geeignete Justizbedienstete zu übernehmen, die sich im DDR-Unrechtsstaat nicht an Willkürmaßnahmen schuldig gemacht hatten. Die Überprüfungen führten dafür eingerichtete Richterwahlausschüsse und Staatsanwaltsuntersuchungsausschüsse durch, deren Vorsitzende erfahrene Richter aus den Partnerländern waren, die Garanten einer rechtsstaatlichen Justiz sein konnten.

Der Einigungsvertrag und die noch von der freigewählten Volkskammer im Jahre 1990 verabschiedeten Gesetze, das Richtergesetz der DDR, das Gesetz über die Staatsanwälte der DDR sowie die Ordnung über die Bildung und Arbeitsweise der Richterwahlausschüsse der DDR, hatten hier einen Mittelweg aufgezeigt: Man kann nicht alle Richter bzw. Staatsanwälte entlassen, vielmehr sollte nach einer entsprechenden Überprüfung einigen die Chance gegeben werden, ihren Dienst weiterauszuführen. Hierfür sprachen mehrere Gründe. Die Entfernung sämtlicher DDR-Juristen aus ihren Ämtern hätte in weiten Bereichen zu einem Stillstand der Rechtspflege geführt. Demgegenüber hätte die ausschließliche Verwendung von Richtern und Staatsanwälten aus den alten Ländern in der Bevölkerung als Ausdruck einer gewissen „Siegerjustiz“ aufgefasst werden können. Außerdem wäre ein genereller Ausschluss einem nicht gerechtfertigten Pauschalurteil gleichgekommen, das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen unvereinbar gewesen sei. Es wurden deshalb Richterwahlausschüsse eingerichtet und Staatsanwaltsüberprüfungsausschüsse, die diese Überprüfungen vornahmen. Diese setzten sich aus Mitgliedern des Thüringer Landtages und bereits überprüften Ost-Richtern bzw. Ost-Staatsanwälten zusammen. Die Vorsitzenden der Ausschüsse aber waren alles erfahrene Richter aus den alten Ländern.

Dass hier besonders sorgfältig und dadurch letztlich erfolgreich gearbeitet worden sei, beweise die Tatsache, dass in Thüringen im Gegensatz zu anderen Ländern nur in geringem Umfang von denjenigen gerichtliche Verfahren angestrengt wurden, die mit der ablehnenden Entscheidung des Landtags nicht einverstanden waren.

Nach welchen Kriterien wurde die Auswahl getroffen? Die Mitgliedschaft in der SED oder einer anderen Blockpartei reichte allein nicht aus. Es mussten andere Gesichtspunkte herangezogen werden. Verhältnismäßig leicht war es laut Walsmann, wenn der Betroffene formell oder informell mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder mit dem Amt für Nationale Sicherheit zusammengearbeitet hatte. Entscheidend aber war die bisherige Tätigkeit als Richter oder Staatsanwalt, wie die Bewerber dort ihr Amt geführt hatten, ob sie Straftatbestände verwirklicht oder gegen Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen hatten. Um dies festzustellen, wurden Urteile, Verhandlungsprotokolle, Anklageschriften herangezogen, Auskünfte bei der Stasiunterlagen-Behörde und bei der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter eingeholt sowie die Betroffenen vernommen.

Wichtig für die Ausschüsse sei auch die Prognose gewesen, ob die Richter und Staatsanwälte die Gewähr dafür bieten würden, dass sie zum Grundgesetz treu stehen, dass keine Zweifel an ihrer moralischen, politischen und berufsethischen Integrität bestehen würden, dass sie sich fachlich eignen und gewillt waren, sich zukünftig beruflich fortzubilden.

Sodann wurden in Thüringen die ordentliche Gerichtsbarkeit neu strukturiert sowie die Fachgerichtsbarkeiten eingerichtet. Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Verwaltungsgerichte und Finanzgerichte gab es in der DDR zuvor nicht. In den Aufbaujahren hätten daher Gebäude gefunden und ausgestattet sowie entsprechend qualifiziertes Personal an den Gerichten eingesetzt werden müssen.

Die Schaffung der Verwaltungsgerichtsbarkeit sei ist ein Fundament für die heutigen demokratischen Strukturen in Thüringen geworden. Gleich nach der Wende sei diese Gerichtsbarkeit in Thüringen aufgebaut und damit ein Grundrecht für die Menschen verwirklicht worden. Thüringen verfüge heute über drei Verwaltungsgerichte und ein Oberverwaltungsgericht.

Die Schaffung einer eigenständigen Verfassungsgerichtsbarkeit in Thüringen nach der friedlichen Revolution sei ein wesentlicher Schritt zur Etablierung einer unabhängigen Justiz im Freistaat gewesen. Bei dem in Weimar ansässigen Thüringer Verfassungsgerichtshof könne jeder Bürger Verfassungsbeschwerde einreichen, wenn er sich in seinen durch die Thüringer Verfassung garantierten Grundrechten verletzt fühlt.

Auch der Justizvollzug habe von Grund auf erneuert werden müssen. Im Oktober 1990 seien in Thüringen 13 fast ausnahmslos baulich marode Justizvollzugseinrichtungen vorgefunden worden, die keinen menschenwürdigen Strafvollzug garantierten. Bis jetzt seien rund 170 Millionen Euro in die bauliche Verbesserung des Justizvollzugs investiert, wie Walsmann ausführte.

Im Freistaat Thüringen gebe es heute vier Justizzentren, in denen Bürgern Service mit kurzen Wegen geboten werde. Insgesamt verfügt die Thüringer Justiz über 23 Amtsgerichte, vier Landgerichte und ein Oberlandesgericht. Darüber hinaus gebe es vier Staatsanwaltschaften sowie eine Generalstaatsanwaltschaft.

1,2 Millionen Grundbücher seien bis zum Jahr 2004 aus allen Grundbuchämtern Thüringen digitalisiert worden, um einen landesweiten Online-Zugriff auf alle Grundbücher zu ermöglichen. Die so erfassen Daten wurden zentral gespeichert und könnten über das Internet sekundenschnell von jedem Ort der Welt abgerufen werden. Damit würden Eigentumsverhältnisse klar und transparent abgebildet.

Vor allem aber habe die Politik - vor allem die Regierungen und regierenden Parteien - Juristen in der Politikberatung gebraucht. Juristen in den oberen Etagen der Verwaltung hätten Aufgaben, die denen der Rechtsanwälte und Notare ähneln: Sie müssten den Mandanten – hier die Politik – beraten hinsichtlich der Möglichkeiten und Grenzen, die das Recht der Politik setze. Genauso wichtig sei es, dass die Juristen Wege aufzeigten, wie ein politischer Gestaltungswille rechtssicher umgesetzt werden kann.

Es habe sich in den vergangenen Jahrzehnten gezeigt, dass die übernommenen Richter und Staatsanwälte den Überprüfungsvorgang auch als Chance verstanden hätten, den Eintritt in ein neues Rechtsverständnis und in eine neue Werteordnung an verantwortlicher Stelle mit zu vollziehen und durch eigenes Engagement in einem inneren Prozess umzusetzen.

Asset-Herausgeber

Kontakt

Stefan Samse

Stefan Samse bild

Leiter des Rechtsstaatsprogramms Asien

stefan.samse@kas.de +65 6603 6171

comment-portlet

Asset-Herausgeber