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Veranstaltungsberichte

Grundrechte in der europäischen Integration

Prof. Haltern bei der Comenius-Lehrertagung

Professor Dr. Ulrich Haltern von der Leibniz Universität Hannover hielt am 10. November in der Niedersächsischen Landesschulbehörde den einleitenden Vortrag zur Tagung der Schulen im Raum Hannover und Braunschweig, die am Comenius-Projekt teilnehmen.

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„Grundrechte sind der Kern des Lagerfeuers, um dem wir uns in Europa versammeln“: Mit diesem einprägsamen Satz begann Prof. Dr. Ulrich Haltern von der Leibniz Universität Hannover seine Ausführungen zur politischen Identität und der Bedeutung der Grundrechte im nationalen und europäischen Kontext.

Der renommierte Europa- und Völkerrechtler der Leibniz Universität Hannover, der zum Auftakt der diesjährigen Comenius-Lehrertagung am 10. November in der Landesschulbehörde in Hannover einen von der Konrad-Adenauer-Stiftung unterstützten Vortrag hielt, stellte sich und dem Auditorium – nachdem er auf die aktuelle europäische „Krise“ eingegangen war – die Frage nach der politischen Identität. „Wer sind wir? Europäer, Deutsche, Niedersachsen oder Hannoveraner?“, so Prof. Haltern, ohne darauf eine abschließende Antwort zu geben, sondern die Beantwortung jedem selbst zu überlassen.

Im weiteren Verlauf verdeutlichte er die Entstehungsgeschichte der Grundrechte auf europäischer Ebene, die mittlerweile im Vertrag von Lissabon bzw. im EU-Vertrag rechtsverbindlich verankert sind und der Europäische Gerichtshof im Falle einer Klage tätig werden kann. Mittels mehrerer veranschaulichender Beispiele gelang es Prof. Haltern, gleichzeitig die bisweilen kritische Verschränkung von nationaler und europäischer Ebene zu skizzieren. Dies betreffe einerseits den Vorrang des Europarechtes und dessen unmittelbare Anwendbarkeit sowie andererseits die parallel existierende Gültigkeit des Grundgesetzes in der Bundesrepublik. Daher sei ein bedeutsamer Aspekt, dass auf nationalstaatlicher Ebene ein Grundrecht eingeklagt werden kann, aber das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das sich auf das Grundgesetz beruft, den Grundrechten europäischer Interpretation zuwider läuft.

Prof. Haltern wies abschließend auf die Gefahr hin, dass dadurch die in der gesamten Europäischen Union geltenden Grundrechte ebenso wie die europäische Integration ausgehebelt werden könnte. Dies lässt ihn zu dem Fazit gelangen, dass Grundrechten zwar elementare Bedeutung zukommt, sie aber gleichzeitig zu „Waffen gegen die Integration“ geraten können.

Patrick Hoare

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