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Po wydarzeniach KAS

Za polityką zagraniczną opartą na poszanowaniu praw człowieka

z Dr. Angela Merkel

Wystąpienie Angeli Merkel z okazji 60-tej rocznicy Deklaracji Praw Człowieka

Wystąpienie Kanclerz Niemiec dr Angeli Merkel na uroczystości "60 lat Praw Człowieka" zorganizowanej przez Amnesty International i Fundacji Friedricha Eberta 10 grudnia 2008 r.

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Sehr geehrte Frau Fuchs,

sehr geehrte Frau Lochbihler,

Herr Bundesminister, Herr Vizekanzler, lieber Herr Steinmeier,

liebe Kolleginnen und Kollegen aus dem Deutschen Bundestag,

meine Damen und Herren,

ich bin der Einladung zu dieser gemeinsamen Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung und von Amnesty International gern gefolgt, wobei ich nicht zum ersten Mal in der Friedrich-Ebert-Stiftung bin. Wir können uns vielleicht so verabreden, Herr Steinmeier: Immer dann, wenn Sie einmal bei der KAS waren, komme ich einmal zur Friedrich-Ebert-Stiftung.

Der Schutz der Menschenrechte hat einen zentralen Stellenwert in der Politik der Bundesregierung das ist heute schon mehrfach gesagt worden. In diesem Zusammenhang ist es unverzichtbar, sich immer wieder aufs Neue zu vergegenwärtigen, dass der Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte alles andere als selbstverständlich ist.

Wir sollten uns dabei vor Augen führen, dass wir "60 Jahre Menschenrechte" in einer Stadt begehen, in der die Mauer, die die Stadt teilte, gerade erst vor 19 Jahren gefallen ist. Die Frage, wie wir in der früheren, alten Bundesrepublik und der früheren DDR miteinander umgegangen sind, liefert uns einen kleinen Einblick

in das, was Mut im Einsatz für Menschenrechte bedeutet auf der einen Seite für diejenigen, die wie ich in der früheren DDR gelebt haben. Dort gab es keine Meinungsfreiheit, wie wir sie heute verstehen, keine Freiheit der Rede, keine Reisefreiheit. Man hat darum gerungen, wo man was sagt, wie man sich äußert. Die zwischen den Zeilen zu lesen, war dort besser ausgeprägt als in den in denen Meinungsfreiheit wirklich gilt.

Man kann auf der anderen Seite natürlich auch über den Mut derer nachdenken, die der freien, alten Bundesrepublik gelebt haben, wenn es etwa darum ging, ein über die Grenze nach Osten zu bringen, das sich dort jemand wünschte. Das das Nachdenken, wie man es versteckt, die Angst, ob der oder die Grenzpolizistin, die manchmal noch schlimmer war, überall all das sollten wir nicht vergessen, um zu erahnen, wie viel man doch persönlich einbringen muss, um sich für Menschenrechte wirklich einzusetzen.

Deshalb waren, sind und bleiben Mauer und Stacheldraht für mich augenscheinlicher dafür, wie wertvoll, aber auch wie verletzlich Menschenrechte sind.

Wir sind heute in einer glücklichen Situation, auch wenn wir in unserem Land wieder wachsam sein müssen. Wir brauchen uns an der Mauer, die gegen Menschenrechte stand, nicht mehr den Kopf einzurennen, sondern können heute unseren Blick auch in andere Länder richten und tun das ja auch.

Der heutige 10. Dezember erinnert uns daran, dass vor 60 Jahren die

Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet hat ein Schritt, der sich in seiner internationalen Dimension in Jahrzehnten entfaltet hat und auch weiter entfalten wird. Seitdem es neue Maßstäbe, globale Maßstäbe, unteilbare Maßstäbe. Aber wir wissen auch, wie viel noch zu tun ist. Das führen uns die Nachrichten und unsere jeden Tag vor Augen. Doch seit dem 10. Dezember 1948 existiert eine und inzwischen weltweit akzeptierte Berufungsgrundlage.

Der damalige Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, hat vor zehn Jahren zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dargelegt: "Ein Vermächtnis an die menschliche Hoffnung am Ende eines Jahrhunderts menschlicher Verluste."

Damit hat er wunderbar beschrieben, was das 20. Jahrhundert geprägt hat. Und er hat damit auch die Aufgabe für uns im 21. Jahrhundert gestellt.

Unter dem unmittelbaren Eindruck der Schrecken von Tyrannei, Nationalsozialismus und zweier Weltkriege hatte die internationale Staatengemeinschaft 1948 die Kraft zu dieser Menschenrechtserklärung aufgebracht. Wir können sagen, dass auch unser Grundgesetz von dieser Menschenrechtserklärung stark geprägt ist. Artikel eins Absatz eins unseres Grundgesetzes lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Das heißt für uns, dass wir nicht schweigen dürfen, wenn es um Menschenrechte geht. Aber ich sage auch ganz deutlich ich glaube, das weiß jeder im Raum: Es ist nicht so einfach, dies jeden Tag treffsicher zu entscheiden.

Menschenwürde ist nicht relativierbar. Sie gilt für jeden gleichermaßen, in allen Staaten, Kulturen und Religionen. Es gibt keine Unterscheidung zwischen wichtigen und weniger wichtigen Menschenrechten. Deshalb darf man Menschenrechte zum Beispiel auch nicht mit Traditionen nivellieren. Für Ehrenmorde, für

Zwangsverheiratung können und dürfen Traditionen kein Vorwand sein. Im konkreten Gespräch ist die Argumentation trotzdem oft keine ganz einfache, weil die Linie zwischen Respekt vor Kulturen und Traditionen sowie den Menschenrechten oft missbraucht wird.

Oder nehmen wir den klassischen Fall, mit dem wir sehr oft konfrontiert sind.

Ausbau der Handelsbeziehungen, Sicherung der Energieversorgung, Bewältigung der Finanzkrise es gibt eine Vielzahl von wirtschaftlichen Interessen und Sicherheitsinteressen, von denen wir wissen, dass wir sie nur gemeinsam mit anderen Staaten erfolgreich verfolgen können. Es ist auch legitim und wichtig, sie zu verfolgen. Aber ich glaube, es ist in diesem Zusammenhang auch richtig zu sagen, dass deutsche Außenpolitik immer auch eine wertegebundene, nämlich eine an die Menschenrechte gebundene Außenpolitik war, ist und auch bleiben sollte.

Aber auch hierbei gibt es im Einzelfall natürlich immer wieder Spannungen. Jeder hier im Saal weiß zum Beispiel, dass es zwischen mir und dem Bundesaußenminister einen Disput über die Frage des Empfangs des Dalai Lama gab. Aber solche Dispute wird es immer wieder geben. Ich glaube, wir sollten auch durchaus miteinander

darum ringen. Das Gute ist, dass wir als Bundesregierung niemals zulassen werden, dass Werte und Interessen miteinander in eine unzulässige Konkurrenz treten, sondern dass wir von dem gemeinsamen Bemühen geprägt sind, immer wieder die richtige Balance zu finden. Aber ich sage auch: Wir können bei dieser Suche nach der Balance nicht erwarten, dass wir dafür von allen

Nichtregierungsorganisationen in jeder Sekunde immer gepriesen und gelobt werden.

Es ist vielmehr gut, dass wir manchmal auch dazu ermahnt werden, nicht zu schnell einen einfachen Kompromisspfad zu suchen.

Ich sage, dass es richtig ist, dass alle Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland die Achtung der Menschenwürde als gemeinsames Wertefundament deutlich gemacht haben. Ich glaube, dass diese gemeinsame Grundlage auch erleichternd für die Zusammenarbeit mit unseren Kollegen in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist. Das schafft Kraft. Das schafft Vertrauen. Das fordert uns aber auch auf, wenn wir manchmal durchaus unterschiedliche Wege gehen, innerhalb der Europäischen Union zusammenzuhalten und immer wieder eine gemeinsame Lösung

zu finden.

Wir setzen uns gegen Folter und Todesstrafe ein. Beides ist weder ethisch noch rechtspolitisch zu rechtfertigen. Ich glaube, es war ganz wichtig, dass im Rahmen der 62. Generalversammlung der Vereinten Nationen erstmals eine Resolution gegen

die Todesstrafe durchgesetzt werden konnte. Dadurch gewinnen Ansichten und Überzeugungen, dass der Schutz von Menschenrechten keine rein nationale Aufgabe ist, mehr Nachdruck. Auch und gerade das Thema Todesstrafe muss eben immer wieder mit allen Ländern besprochen werden und kann auch nicht einfach mit Blick auf

Traditionen oder alte Rechtsetzungen legitimiert werden.

Ich glaube deshalb auch, dass wir die Spannungsfelder aushalten müssen, wenn es um das geht, was der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in den 90er Jahren eindrucksvoll verdeutlicht hat und in Anerkennung dessen der Weltgipfel 2005 als "responsibility to protect" also der Verantwortung, zu schützen bezeichnet hat.

Das ist ein sehr kompliziertes Thema. Auf der einen Seite ist die nationale Souveränität eines Staates ein hohes Gut. Deshalb darf der zitierte Satz des Weltgipfels natürlich nicht als Freibrief oder Aufforderung verstanden werden, in jedem Fall, zu jeder Zeit und überall von außen einzugreifen; das kann immer nur das letzte Mittel, die ultima ratio sein. Das sollte, wo immer möglich,

völkerrechtlich verbindlich gemacht werden. Aber dieses Mittel dürfen wir eben auch nicht ausschließen; und das prägt auch die Politik der Bundesregierung.

Aber auf der anderen Seite darf die nationale Souveränität Regierungen nicht als Vorwand dienen, völlig ungehindert schwere Menschenrechtsverletzungen begehen zu können oder geschehen zu lassen. Das ist auch die Botschaft des Weltgipfels von 2005 gewesen. Wir müssen also immer beachten: Die Staatengemeinschaft muss wachsam sein. Sie ist auf die Unterstützung von Regionalgemeinschaften angewiesen. Deshalb ist Teil unserer Politik auch die Stützung und Stärkung dieser Regionalgemeinschaften.

Oft wird jeder von uns spüren, wie ungeduldig man sein kann, wenn wir zum Beispiel an Simbabwe denken, wenn wir immer wieder mit der Afrikanischen Union sprechen, wenn wir im kleinen Kreis und bilateral vieles hören, was uns in der Einschätzung eint, wenn wir dann immer wieder auf Verhandlungserfolge warten und uns immer wieder fragen, ob es richtig ist, dass wir so lange warten, und ob wir genug tun. Ich glaube, diese Zwiespälte, diese Konflikte, diese Fragestellungen werden uns auch in den nächsten Jahren begleiten, weil sie zum politischen Prozess gehören.

Aber es gehört eben auch dazu, die Kräfte vor Ort deshalb setze ich genauso wie der Bundesaußenminister auf solche Regionalorganisationen immer wieder zu stärken. Ansonsten wird unsere Politik oft viel zu schnell als eine Politik des Unverständnisses gegenüber den jeweiligen regionalen Besonderheiten verstanden.

Wenn ich ehrlich bin: Wir sollten nicht Traditionen als Vorwand für

Menschenrechtsverletzungen akzeptieren, aber wir sollten auch dazu bereit sein, noch mehr über Kulturen und Lebensverhältnisse in anderen Teilen der Welt zu lernen, als wir heute wissen, um daraus auch ein Stück Respekt zu gewinnen.

Aber ich glaube, wir sind uns einig, dass wir alles daransetzen müssen, gerade in Simbabwe ein Leben ohne den Terror von Präsident Mugabe zu ermöglichen sei es durch direktes Auftreten, sei es durch Ermutigung der Afrikaner. Wir dürfen das Leiden, das Elend und die Not der unzähligen vergewaltigten Frauen im Kongo nicht

vergessen. Wir müssen unsere Stimme gegen dieses furchtbare Unrecht erheben. Wir müssen in enger Zusammenarbeit mit unseren europäischen Partnern und weltweit frühzeitig auf solche Dinge hinweisen. Aber es ist nicht einfach, zuzusehen, wie 17.000 UN-Soldaten nicht in der Lage sind, solche Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Deshalb möchte ich dem Bundesaußenminister auch danken, dass er sich sehr viel dafür eingesetzt hat, dass jetzt wenigstens ein Prozess in Gang kommt,

in dem Verhandlungen möglich sind. Wir werden alles tun, um hierbei hilfreich zu sein.

Es gilt natürlich, das direkte Gespräch zu suchen öffentlich und auch nicht-öffent-lich, sowohl in bilateralen Begegnungen als auch mit Menschenrechtsorganisationen. Es gibt zum Beispiel den Rechtsstaatsdialog mit China, der hier schon erwähnt wurde und den ich für außerordentlich wichtig halte. Wir dürfen uns allerdings auch nicht im Charakter von Unrechtsregimen täuschen.

Menschenverachtende Regime selbst legen nicht allzu viel Wert auf diplomatisches Vorgehen. Oft testen sie uns in unserer Entschlossenheit. Deshalb sollten wir diesbezüglich auch immer wieder versuchen, an die Grenzen zu gehen. Ich möchte mich deshalb auch bei dem Beauftragten der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Günter Nooke, bedanken Frau Lochbihler hat mir gerade gesagt, dass er bei einer anderen Veranstaltung ist, der sich mit seinem Team im Auswärtigen Amt unermüdlich einsetzt und eine klare Sprache findet.

Für ein glaubwürdiges und starkes Eintreten für Menschenrechte haben wir im Rahmen der Vereinten Nationen den Menschrechtsrat. Ich sage ganz deutlich: Er wird seinen Anforderungen nicht immer gerecht. Er stellt unsere Geduld an vielen Stellen auf die Probe. Dennoch halte ich ihn für eine wichtige Institution. Wir müssen lernen, in ihm international zusammenzuarbeiten. Aber man braucht gemessen an den konkreten Schicksalen vor Ort im Zusammenhang mit der aktuellen Textarbeit am Komma und jeder einzelnen Formulierung schon ein hohes Maß an innerer Festigkeit, um den Verhandlungsprozessen eben auch immer wieder eine Chance zu

geben.

Gerade im Zusammenhang mit dem Menschenrechtsrat haben wir uns oft die Frage gestellt: Sollen wir herausgehen, nicht weiter mitmachen? Die feste Überzeugung lautet: Wer herausgeht, muss auch wieder hineingehen. Denn wenn wir nicht mehr dabei sind, haben es die anderen noch einfacher. Aber ich will hier nicht den Eindruck erwecken, das gehe alles ohne jede Emotion. Trotzdem ist es richtig, dass sich die Bundesrepublik und die Bundesregierung immer wieder zu diesen internationalen Institutionen bekennen, weil es zu ihnen keine Alternative gibt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch den Internationalen Strafgerichtshof erwähnen. Er ist sozusagen eine verspätete Institutionalisierung dessen, was in der Menschenrechtserklärung schriftlich niedergelegt ist. Er ist eine globale Institution. Gerade im Zusammenhang mit der Finanzkrise haben wir uns im

internationalen Bereich jetzt sehr viel über die Möglichkeiten, die Chancen und die Notwendigkeit von globalen Institutionen unterhalten. Es gibt das weit verbreitete Misstrauen, gerade auch unter den Entwicklungs- und Schwellenländern, dass vermeintlich globale Institutionen immer wieder nur dazu genutzt werden könnten, den ökonomisch starken Ländern ein besonders starkes Forum zu bieten.

Deshalb wird es an dieser Stelle gerade auch an uns sein, für diese globalen Institutionen einzutreten und sie sozusagen nicht aus nationaler Sicht zu bedienen, sondern aus der Sicht der Werte, für deren Wahrung sie geschaffen wurden. Das ist beim Internationalen Strafgerichtshof genauso wichtig wie bei

anderen Einrichtungen.

Es muss klar werden, dass Nationalstaaten damit auch ein Stück Kompetenz abgeben und sich der Beurteilung globaler Institutionen unterwerfen. Wir Europäer haben damit nicht die größten Schwierigkeiten, weil wir nach dem Zweiten Weltkrieg diese Erfahrung zu unserem eigenen Wohle gemacht haben. Wir wissen, dass uns durch die Abgabe nationaler Kompetenzen die Europäische Union wirtschaftlichen Wohlstand, soziale Prosperität und auch politische Kraft verleiht. Aber diese Erfahrung sollten wir mit anderen teilen, zum Beispiel auch im Rahmen der Afrikanischen Union und anderer Regionalbündnisse.

Wir müssen natürlich dafür eintreten, dass sich weltweit auch Regierungschefs und Regierungsmitglieder vor strafrechtlicher Verantwortung nicht drücken können. Das ist im konkreten Fall eine gar nicht so einfache Sache. Man verhandelt zum Beispiel auf der einen Seite mit dem Sudan, mit dem Regierungschef, und auf der

anderen Seite steht eine Anklage in Frage. Wir bekennen uns zu diesem Verhandlungsprozess und wissen nicht, ob er dadurch nicht noch mehr ins Stocken gerät, obwohl er schon sehr langsam vonstatten geht, und gleichzeitig haben wir Ja zum Internationalen Strafgerichtshof gesagt und können in dem konkreten Moment dann nicht Nein sagen. So haben wir es auch gehalten. Aber ich will durchaus sagen, dass einem bei solchen Dingen, die scheinbar klar sind, viele Aspekte durch den Kopf gehen.

Es gibt also durch die allgemeine internationale Menschenrechtsdeklaration auch eine Verpflichtung zu globalem Handeln. Es gibt am Anfang des 21. Jahrhunderts keine Abschottung der einzelnen Regionen der Welt mehr. Wir haben die technischen Voraussetzungen dafür, dass vieles ans Licht kommt, auch ans Licht gezerrt werden kann. Man kann sich nicht mehr vom Internet und anderen Kommunikationsmitteln einfach abschotten. Wir haben damit die Chance, dass diejenigen, die unter Menschenrechtsverletzungen leiden und das sind viele , ihre Stimme auch international immer wieder deutlich machen können.

Wir wissen auch aus vielen Beispielen in der früheren DDR, wie wichtig es für Menschen war, wenn sie in Bautzen oder anderswo in Haft saßen, dass es in freiheitlichen Ländern Menschen gab, die davon wussten, die davon gesprochen haben und die das nie in Vergessenheit geraten ließen. Wenn wir uns überlegen, wie viele Schicksale viel schwierigerer Natur es heute auf der Welt gibt, dann wird in der freiheitlichen Welt eigentlich jeder gebraucht, um für ein oder zwei solcher Schicksale einzutreten.

Wir wissen, dass wir jetzt wieder in eine auch für uns wirtschaftlich schwierigere Zeit kommen. Die Gefahr, dass wir dann erst einmal an uns selbst denken und sagen, die anderen Dinge können vielleicht noch einen Moment warten, ist immer gegeben.

Deshalb möchte ich enden mit einem herzlichen Dankeschön an Amnesty International, stellvertretend für so viele Organisationen, und, stellvertretend für die Stiftungen in unserem Land, auch an die Friedrich-Ebert-Stiftung und an Anke Fuchs. Ich möchte dafür danken, dass Sie egal ob ein Thema ganz oben auf der Tagesordnung steht oder droht, vergessen zu werden auf der einen Seite immer wieder für Menschenrechte eintreten, den Finger in die Wunde legen, aufmerksam machen und damit Menschen und Familien eine große Sicherheit selbst in schwierigsten Situationen geben und auf der anderen Seite politische Führungen egal ob bei uns oder woanders auf der Welt immer wieder mahnen und drängen, das Richtige zu tun.

"60 Jahre Allgemeine Menschenrechtserklärung" ist ein Anlass, im Zweifelsfall noch mutiger, noch entschiedener zu sein, aber auch ein Anlass, zu sagen: Die Bundesrepublik Deutschland hat ein politisches Fundament, das den Nichtregierungsorganisationen erlaubt, für Menschenrechte einzutreten, und sie hat eine Bundesregierung, die sich der Mühe unterzieht, Menschenrechte auch im täglichen Handeln ernst zu nehmen.

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