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Country Reports

Zivilgesellschaft und Medien in Kenia

by Dr. Karsten DĂĽmmel, Daniela Dietmayr

Ungleiches Kräftemessen mit dem Staat

Bereits Anfang 2013 unternahm die Legislative erste Versuche, den Handlungsspielraum kenianischer Nichtregierungsorganisationen einzuschränken. Nun wird zusätzlich ein Gesetzesvorhaben diskutiert, welches die Kontrolle der Medien zur Folge haben könnte. Dies weckt Befürchtungen, dass Zivilgesellschaft und Medien am Monitoring der politischen Klasse gehindert werden sollen.

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Hintergrund

Seit Uhuru Kenyatta und William Ruto 2011 vom Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) vorgeladen wurden, sind die Vorgänge in Den Haag Thema in der öffentlichen Debatte in Kenia. Mit der Wahl Kenyattas zum Präsidenten und Rutos zu dessen Stellvertreter und seit Eröffnung des Prozesses gegen Ruto und Radiomoderator Joshua Sang am 10. September 2013 ist der IStGH zum bestimmenden Thema geworden. Es vergeht kein Tag ohne einen Leitartikel über den Fortgang des Prozesses in einer der großen kenianischen Tageszeitungen. In die Debatte haben sich zahlreiche Nichtregierungsorganisationen (NROs) aktiv eingemischt und sich jüngsten Äußerungen und Forderungen Kenyattas zum Trotz für eine Fortsetzung der Prozesse vor dem IStGH eingesetzt. Viele Medien pflichteten dem in ihrer Berichterstattung bei und boten NROs eine Plattform zur Erreichung der Öffentlichkeit.

Wenngleich erfolglos, so kämpfte die kenianische Exekutive lange Zeit dafür, die Prozesse für die Dauer der Amtszeit Kenyattas und Rutos auszusetzen bzw. sie statt in Den Haag vor einem afrikanischen Gerichtshof zu verhandeln. Eine Mehrheit der Kenianer sprach sich jedoch kürzlich in einer Umfrage gegen diese Forderung und für eine Fortführung der Prozesse aus. Als Argument hierfür wird häufig angeführt, dass eine Verfolgung der Täter und angemessene Wiedergutmachung für die Opfer der gewaltsamen Ausschreitungen nach den vorletzten Wahlen im Dezember 2007 sonst nicht gewährleistet wäre. Eine Befürchtung, welche internationale Experten und kenianische Menschenrechtsaktivisten teilen. Dass diese Aktivisten ihre Befürchtungen bislang öffentlich äußern konnten, weckte national und international Hoffnung darauf, dass die Täter nicht ungestraft davonkommen werden, da eine aktive Zivilgesellschaft erfolgreich die Verfolgung der Täter einforderte. Nun mehren sich jedoch Hinweise darauf, dass der Handlungsspielraum sowohl der Medien als auch von NROs beschnitten werden soll. Dabei bleibt bislang unklar, ob der Staat den Handlungsspielraum von Zivilgesellschaft und „vierter Gewalt“ tatsächlich per Gesetz einschränken will, oder ob es sich um eine wohlkalkulierte Machtdemonstration handelt.

BefĂĽrchtungen

Die beiden Gesetze, welche Anlass zur Beunruhigung geben, sind der Public Benefits Organizations Act 2013 und die Media Council Bill 2013. Der Act befasst sich mit der Erfassung und Regulierung von NROs, die unter der neuen Gesetzgebung Public Benefits Organizations hießen. Die Bill sieht die Schaffung eines Media Council vor, zu dessen Hauptaufgaben die Akkreditierung von Journalisten und die Aufsicht über die Medienberichterstattung in Kenia zählen würden. Bei der Bill handelt es sich um eine Gesetzesvorlage, die noch im Parlament diskutiert wird, bevor sie die Zustimmung des Präsidenten erhalten und in Kraft treten kann. Der Act of Parliament wurde hingegen bereits in der Kenya Gazette abgedruckt, jedoch steht die Veröffentlichung des Datums für den Beginn der Implementierung noch aus.

Media Council Bill 2013

Die Media Council Bill wurde am 29. Mai 2013 erstmals vorgelegt. Medienvertreter äußerten Kritik an der Vorlage und forderten, in den Prozess der Formulierung einer neuen Gesetzesvorlage eingebunden zu werden. So wurde am 10. Juli 2013 eine Konsensversion, an deren Ausarbeitung Medienvertreter und Repräsentanten von Journalistenverbänden beteiligt waren, vorgelegt. Dennoch besteht weiterhin die Befürchtung, dass die Medien durch die Schaffung des Media Council eingeschränkt und möglicherweise der Zensur unterworfen würden, da sie nicht mehr wie zuvor der Selbstregulierung zur Sicherstellung unabhängiger und verantwortlicher Berichterstattung unterlägen, sondern sich den Vorgaben des Media Council unterwerfen müssten. So wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass die letzte Entscheidungsgewalt über die Besetzung des Media Council beim Minister für Information und Kommunikation liegt, wodurch die Regierung schlussendlich zu viel Einfluss auf den Media Council ausüben könne.

Die Beunruhigung der Medienvertreter angesichts dieser Szenarien wird auch durch Aussagen des Präsidenten, wonach er die Vorlage nicht unterzeichnen wolle, nicht abgemildert. Es drängt sich die Vermutung auf, dass hinter dem Verhalten von Exekutive und Legislative Kalkül steckt, mit welchem der vierten Gewalt im kenianischen Staat die Botschaft vermittelt werden soll, sich bei der Berichterstattung nicht zu weit aus dem Fenster zu lehnen und negative Schlagzeilen über Fehlverhalten von Staatsorganen zurückzuhalten. Jedoch will man – gerade nach der Verabschiedung einer dem Text nach vorbildlich demokratischen Verfassung im Jahr 2010 – bei alledem äußerlich doch dem Anspruch gerecht werden, die demokratischen Grundprinzipien zu achten. Weigert sich Uhuru Kenyatta nun, die Media Council Bill zu unterzeichnen, so gibt ihm dies die Möglichkeit, sich öffentlich demokratisch und im Sinne von Pressefreiheit und Transparenz handelnd zu präsentieren. Die implizite Botschaft, sich in der Berichterstattung zurückzunehmen, da andernfalls ernsthafte Konsequenzen drohen, wird bei den Medien dennoch ankommen, vor allem weil das Parlament der Verfassung nach die Gesetzesvorlage mit einer Zweidrittelmehrheit auch ohne die Unterstützung des Präsidenten umsetzen könnte. Bleibt die Frage, ob die Medien sich einer Konfrontation stellen oder dieser lieber aus dem Weg gehen wollen.

Public Benefits Organizations Act 2013

Der Public Benefits Organizations Act hat nicht nur wie oben angesprochen NROs in Alarmbereitschaft versetzt, sondern auch internationale Geber, welche mit kenianischen Organisationen zusammenarbeiten. Zwar hat auch der im Januar 2013 verabschiedete Text Bedenken ausgelöst, weil die geforderte Neuregistrierung aller NROs innerhalb von einem Jahr bzw. drei Monaten unter der Public Benefits Organizations Regulatory Authority zum einen eine Überwachung der Organisationen ermöglicht, zum anderen das Risiko einer Nichtanerkennung birgt. Jedoch haben jüngste Entwicklungen viel weitreichendere Befürchtungen ausgelöst, die auch internationale Geber verunsichern. Es gibt Bestrebungen des Parlaments, den Act entscheidend abzuändern. Würden die vorgesehenen Änderungen wirksam, so dürften NROs Gelder nicht mehr direkt von Gebern erhalten, sondern alle finanziellen Ressourcen würden über eine Federation, bestehend aus allen registrierten Public Benefits Organizations, verteilt. Darüber hinaus dürften kenianischen NROs grundsätzlich nur noch höchstens 15 Prozent ihrer finanziellen Ressourcen von externen Gebern erhalten.

Im Rahmen eines Workshops der Konrad-Adenauer-Stiftung Nairobi im November diskutierten Vertreter von Menschenrechtsorganisationen den Public Benefits Organizations Act und konkretisierten ihre derzeitigen Bedenken. Tatsächlich ist eine der Hauptbefürchtungen, dass ein Großteil der Organisationen durch eine Deckelung des Anteils der Finanzierung durch internationale Geber handlungsunfähig würde, da 15 Prozent der Gesamtausgaben meist gerade die Kosten für die Unterhaltung eines Büros abdecken und keine Gelder für Aktivtäten und inhaltliche Arbeit übrig blieben. NRO-Vertreter wiesen jedoch auch darauf hin, dass das eigentliche Ziel der Regierung sei, den Spielraum der NROs zu begrenzen. Es gäbe Gerüchte darüber, dass dieses Ziel seit Einführung der neuen Verfassung im Jahr 2010 verstärkt verfolgt wird, da die Verfassung der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle einräumt und Parlamentarier und Regierungsvertreter daher nun fürchten müssten, stärker unter Beobachtung zu stehen und in ihrer Macht eingeschränkt zu werden. Darüber hinaus bestehe die Vermutung, dass die Zivilgesellschaft „für die derzeitige Situation Kenias“ verantwortlich gemacht wird: ihr wird die Schuld dafür gegeben, dass sich Uhuru Kenyatta und William Ruto vor dem IStGH verantworten müssen.

Wie oben erwähnt befürwortet eine Mehrheit der Kenianer die Prozesse vor dem IStGH. Angesichts dieser Lage soll womöglich ähnlich wie im Falle der Media Council Bill eine Botschaft an die aktive Zivilgesellschaft gesendet und diese davon abgehalten werden, den Druck auf die Exekutive, der durch die laufenden und zur Eröffnung im Februar 2014 vorgesehenen Prozesse besteht, zu erhöhen. Bislang wird das Thema IStGH in Kenia weitgehend als ein außenpolitisches behandelt und wahrgenommen. Dass es zu einem innenpolitischen wird und Präsident und Vizepräsident sich vor der eigenen Bevölkerung rechtfertigen und verteidigen müssen, soll verhindert werden.

Reaktion der Medien und Zivilgesellschaft

Im November fanden einige Demonstrationen gegen den Public Benefits Organizations Act statt. Aufrufe hierzu erfolgten per Email und durch Mundpropaganda innerhalb des NRO-Netzwerks. Im Zusammenhang mit den Protesten gegen eine mögliche Kontrolle von NROs wurde auch darauf hingewiesen, dass es notwendig sei, sich gegen eine Überwachung der Medien zur Wehr zu setzen. Dennoch wurde über Aktivitäten der Zivilgesellschaft und Widerstandsbestrebungen der Medien relativ wenig berichtet. Obwohl immer wieder – oft jedoch nur implizit – darauf hingewiesen wird, dass die Gesetze die Zivilgesellschaft einschränken und Pressefreiheit begrenzen könnten, blieb der große Aufschrei und Aufruf zum Widerstand bislang aus. Medienvertreter scheinen sich eher zurückzuhalten und versuchen damit wohl, sich so viel wie möglich von ihrem derzeitigen Handlungsspielraum zu erhalten, anstatt die Aufmerksamkeit des Staatsapparats noch stärker auf sich zu ziehen.

Ausblick

Kenia steht international seit dem angestoßenen, jedoch immer noch nicht vollzogenen Rückzug aus dem Römischen Statut – der Grundlage des IStGH – in der Kritik. Immer stärker sieht sich die Regierung zuletzt auch innenpolitischem Druck durch die laufenden und anstehenden Prozesse ausgesetzt. Derzeit scheint es unsicher, ob die Gesetzestexte und vorgeschlagenen Änderungen in Kraft treten bzw. im Einzelnen dahingehend umgesetzt werden, dass eine umfassende Überwachung sowohl der Medien als auch von NROs wirksam würde. Die Gefahr, dass dies theoretisch geschehen könnte, steht dennoch im Raum, und die Botschaft von Parlament und Regierung ist geeignet, Medien und Zivilgesellschaft zu Zurückhaltung, z.B. in Form von Selbstzensur, zu bringen, anstatt undemokratische Missstände, Korruption und Amtsmissbrauch offen anzusprechen. Die Wahrnehmung der Aufgaben, welche die neue Verfassung für Zivilgesellschaft und Medien vorsieht – z.B. unabhängiges Monitoring der politischen Amtsträger – wird somit vom Staat erschwert.

Den Länderbericht inklusive Fußnoten lesen Sie im pdf.

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Iris Karanja

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