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Veranstaltungsberichte

„Hier stehe ich und kann nicht anders"

von Maria Bewilogua

Gewissensentscheidungen in der Politik

Veranstaltungsbericht zum ersten Torgauer Schlossgespräch

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Im Rahmen des 500jährigen Reformationsjubiläums fand am 27. Mai 2017 der Auftakt zur Veranstaltungsreihe „Torgauer Schlossgespräche“ auf Schloss Hartenfels statt. Im Mittelpunkt stand das Thema „Dem Gewissen verpflichtet? Politische Entscheidungen zwischen Wahrhaftigkeit und Kompromiss“. Festredner war Dr. Günther Beckstein, ehemaliger Ministerpräsident und Innenminister des Freistaates Bayern.

Zum Auftakt der Veranstaltung sprach Marian Wendt, Bundestagsabgeordneter für Nordsachsen, ein Grußwort. Darin beschrieb er aus seinen eigenen Erfahrungen als Politiker das Spannungsverhältnis von Gewissen und politischer Realität. Wendt konstatierte, dass sich in einigen Teilen der Öffentlichkeit das negativ geprägte Bild eines „Talkshowpolitikers“ etabliert habe. Dies habe auch zu einem Vertrauensverlust der Bürgerinnen und Bürger in die Politik geführt. Wichtig sei, das Vertrauen wieder zurück zu gewinnen und im Sinne Dietrich Bonhoeffers zu handeln. Das folgende Zitat des Theologen stelle für Wendt eine zentrale Leitlinie dar: „Nicht das Beliebige, sondern das Rechte tun und wagen, nicht im Möglichen schweben, das Wirkliche tapfer ergreifen, nicht in der Flucht der Gedanken, allein in der Tat ist die Freiheit.“

Zu Beginn seines Vortrags hob Dr. Günther Beckstein hervor, dass die Frage nach dem Zusammenhang von Gewissen, Politik und Recht ihn schon einen Großteil seines Lebens begleitet. Durch Martin Luther sei der Mensch mehr in den Mittelpunkt des Glaubens gerückt. Seine Aussage „hier stehe ich und kann nicht anderes“ zeige exemplarisch, dass er dem einzelnen Individuum mit seinen Gewissensentscheidungen mehr Gewicht gab. Dieser Gedanke finde sich auch in Artikel 4 des Grundgesetzes wieder, so Beckstein. Die Religions-, Glaubens- und Gewissensfreiheit gelten ohne Gesetzesvorbehalt. In einem kurzen Exkurs zu seinem Dissertationsthema „Gewissenstäter im Strafrecht und Strafprozeßrecht“ merkte Beckstein andererseits aber auch an, dass man sich nicht wegen seines Gewissens über das bestehende Recht hinwegsetzen darf.

Weiterhin führte der Referent aus, dass die Autonomie des Gewissens in Artikel 38 des Grundgesetzes für die Abgeordneten der Parlamente festgeschrieben ist. Da im politischen Alltag aber das geschlossene Abstimmungsverhalten von Fraktionsmitgliedern üblich ist, müsse die Frage nach der Gültigkeit von Artikel 38 gestellt werden. Ein einzelner Abgeordneter ordnet sich der Gruppe unter, geht vielleicht Zugeständnisse ein, die seiner eigenen Überzeugungen zuwider laufen. Hebele die sogenannte Fraktionsdisziplin nicht die Gewissensfreiheit aus?

Günther Beckstein erklärte, dass die Fraktionsdisziplin wichtig für das geschlossene Bild einer Partei nach außen sei. Darüber hinaus sei die Fraktionsdisziplin essentiell, um die Zuverlässigkeit bei Parlamentsbeschlüssen und damit die Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten. Natürlich können Abgeordnete auch entgegen der Mehrheitsmeinung innerhalb der Fraktion stimmen.

Das Spannungsfeld von Gewissen und Fraktionsdisziplin werde in der Öffentlichkeit stärker wahrgenommen, als es in der politischen Praxis tatsächlich ausgeprägt ist. Die meisten politischen Entscheidungen seien Fragen der Zweckmäßigkeit und nicht des Gewissens, so Beckstein. Außerdem werden grundlegende moralische und ethische Entscheidungen wie beispielsweise zur Präimplantationsdiagnostik oder Sterbehilfe zur Abstimmung freigegeben.

Zusammenfassend betonte Günther Beckstein, dass Kompromisse im politischen Alltag keinen Verrat bedeuten. Sie stellen den Versuch dar, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um das Gemeinwesen und die Gesellschaft voranzubringen.

Dem Vortrag schloss sich eine Diskussionsrunde mit dem Publikum an. Das beherrschende Thema war die Integration von Asylbewerbern sowie die politisch unterschiedlichen Ausrichtungen von CDU und CSU zum Thema der Begrenzung der Flüchtlingszahlen. Die über 70 Teilnehmer hatten anschließen Gelegenheit, bei einem kleinen Empfang miteinander ins Gespräch zu kommen.

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