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Veranstaltungsberichte

Ein Volk – Zwei Staaten – Zwei Gesellschaften?

Zur Verfassung der DDR und dem Grundgesetz der Bundesrepublik

Gedenkveranstaltung aus Anlass des 17. Juni 1953 und Festveranstaltung zu 70 Jahre Grundgesetz der Bundesrepublik

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War die Verfassung der DDR ein Instrument der Bevölkerungsunterdrückung? Wie unterschied sich das Grundgesetz? Welche Wirkung haben beide Rechtsordnungen noch heute auf das Verhältnis von Ost- zu Westdeutschland? Die Stadt Dresden und die Konrad-Adenauer-Stiftung nahmen den Gedenktag an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 zum Anlass, darüber nachzudenken. Etwa 140 Teilnehmer waren dem Ruf der Veranstalter ins Stadtmuseum gefolgt. Die Klarinettistin Rumi Sota-Klemm begleitete musikalisch.

Detlef Sittel, Erster Bürgermeister der Landeshauptstadt Dresden, sprach im Eröffnungswort von der Notwendigkeit, die unterschiedlichen Erfahrungen zu respektieren, welche die Deutschen in den zwei Rechtsordnungen „DDR-Verfassung“ und „Grundgesetz“ gesammelt hätten. Vor dem Hintergrund des 17. Juni stellte Sittel die Frage, wie lange Diskutieren „als Ausdruck bürgerlichen Selbstverständnisses“ ausreiche.

Der Landesbeauftragte der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. für den Freistaat Sachsen, Dr. Joachim Klose, rief den Teilnehmern eindrücklich die Freiheitsrechte ins Gedächtnis, die wir heute als selbstverständlich annehmen.

Die massive Einschränkung dieser Rechte war in der DDR an der Tagesordnung, wie der Historiker Dr. Stefan Donth, seines Zeichens Leiter der Forschungsabteilung der Gedenkstätte Hohenschönhausen, ausführte. Einschränkungen, Vorbehalte und Gummiparagraphen untergruben den verfassungsrechtlichen Rahmen. Vor diesem Hintergrund nannte Donth die DDR eine „simulierte Demokratie“, mahnte aber auch an, dem „DDR-Alltag nicht das Lebenswerte abzusprechen“. Der Lebensalltag der Menschen solle nicht mit dem Staat gleichgesetzt werden. Der Staat selbst sei jedoch als negativ zu verurteilen. „Was bitte ist an einer Diktatur gut? Nichts!“, so Donth.

Der Präsident des Amtsgerichts Leipzig, Michael Wolting, setzte dieser Sicht eine Betrachtung des Grundgesetzes entgegen, welches mit seinem Grundrechtskatalog vor allem darauf ausgelegt sei, den Bürger vor dem Zugriff des Staates zu schützen. Insbesondere der Schutz der Menschenwürde in Artikel 1 habe weitreichende Auswirkungen bei der Liberalisierung der Rechtsordnung gehabt. Auch hob er hervor, dass das Grundgesetz im Gegensatz zur mehrmals neu aufgesetzten DDR-Verfassung das Ziel der Wiedervereinigung nie aufgegeben und diese schließlich vollendet habe.

Diesen Beobachtungen schlossen sich viele Fragen aus dem Publikum an. Was macht eigentlich eine Verfassung aus? Welchen Stellenwert nimmt der Wert der Gleichheit im Grundgesetz ein? Gibt es so etwas, wie ein Recht auf bezahlbaren Wohnraum? Wie wurde die DDR-Bevölkerung in die Entstehung der Verfassung einbezogen?

Die Podiumsdiskussion endete mit der Preisverleihung für die Gewinner des Fotowettbewerbs „Stolz auf Sachsen“. Ausgezeichnet wurden Birgit Finger, Nicole Herzog und Edgar Rupprecht.

Die Gäste führten die Diskussion beim Empfang mit Wein und Brezeln angeregt weiter.

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