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Seminar

„Veränderungen der Wahlgesetzgebung in Serbien“

Das Ministerium für staatliche Verwaltung und lokale Selbst-verwaltung hat mit dem Prozess der Veränderung des Wahlrechtes in Serbien begonnen.

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Ihre Bemühungen unterstützten die OSZE und die Konrad Adenauer Stiftung (KAS) und organisierten am 28. April und am 8. Mai 2009 zwei Rundtischgespräche. An diesen Veranstaltungen wurden die Gesetzentwurfe über die Kommunal-wahlen, die staatliche Wahlkommission und das Wahlregister vorgestellt.

Das Wahlrecht in Serbien besteht aus sieben Gesetzen, die unmittelbar den Wahlprozess bestimmen: das Gesetz über die politischen Organisationen, über die Parteienfinanzierung, das Gesetz über die Präsidentschaftswahl, über die Kommunalwahl, über die Parlamentswahl, über die staatliche Wahlkommission und das Gesetz über das Wahlregister. Das Ministerium für staatliche Verwaltung und lokale Selbstverwaltung hat schon im Jahr 2008 eine Arbeitsgruppe zur Reform der Wahlgesetzgebung eingesetzt und die Bereitschaft gezeigt, vieles in diesem Bereich zu verändern. Aber es gab keinen politischen Willen dafür.

Um diesen dringend nötigen Prozess der Veränderungen der Wahlgesetzgebung in Serbien zu unterstützen, hat die KAS eine Studienreise nach Deutschland für drei Mitglieder der Arbeitsgruppe organisiert. Unterschiedliche Erfahrungen zu sammeln, ist immer sehr hilfreich, um bestimmte Probleme zu vermeiden und geeignete Lösungen zu finden.

Die Parteien werden auch diesmal versuchen, den Prozess der Verabschiedung der neuen Gesetze zu erschweren, weil diese deutlich die politische Macht der Parteien begrenzen. Die Gesetzentwürfe über die Kommunalwahlen, die staatliche Wahlkommission und das Wahlregister wurden auf Basis der europäischen Praxis entwickelt, aber teilweise durch einige strittige Bestimmungen der serbischen Verfassung (wie z.B. Imperatives Mandat) begrenzt. Das Ministerium sah die öffentliche Debatte zu diesen Gesetzesvorschlägen vom 1. April bis zum 15. Mai vor. Als Teil dieser Diskussion wurden auch die bereits genannten Rundtischgespräche im Zentrum „Sava“ organisiert.

Nach dem neuen Gesetz für die Kommunalwahlen werden die Büger für einen vorher bestimmten Kandidaten stimmen können. Damit wird ein personalisiertes Verhältniswahlsystem geschaffen, wo die Bürger nur eine Stimme abgeben. Die Möglichkeit, zwei Stimmen abzugeben (für einen Kandidaten und für eine Partei), wurde in Bosnien und Herzegowina viel missbraucht. Im Fall, dass die Partei einen ihrer Abgeordneten ersetzen will, muss sie den nächsten von der Liste nehmen.

Diese Regelungen sollen die Parteien motivieren, ihre besten Vertreter kandidieren zu lassen und weniger Einfluss auf die Kandidaten auszuüben. Die Institution des imperativen Mandates wurde nirgendwo im Gesetzesvorschlag erwähnt. Die Vertreter des Vorschlages sind der Meinung, dass es schwierig sein wird, einen Kandidaten zu ersetzen, der beispielsweise in seiner Wahleinheit 45% der Stimmen gewinnt.

Der Gesetzesentwurf über das einheitliche Wahlregister ist unstrittig. Alle Teilnehmer des zweiten Rundtischgespräches waren damit einverstanden. Dieser Bereich ist in Serbien bis heute nicht geregelt.

Die Frage der staatlichen Wahlkommission war vor kurzem sehr aktuell, weil die Medien erfuhren, dass die Mitglieder der Republikwahlkommission viel Geld für ihre Tätigkeiten bekommen. Sie haben zudem oft Entscheidungen getroffen, die nicht in ihrer Zuständigkeit oder politisch motiviert waren. Der Hauptgrund für solche Probleme ist die Tatsache, dass die Mitglieder der Republikwahlkommission Parteimitglieder sind. Die neue staatliche Wahlkommission soll laut Gesetzesvorschlag neun unabhängige Mitglieder haben. Sie sollten Experten sein, die von Seiten des Parlamentes gewählt werden. Die Vertreter der oppositionellen Parteien waren stark dagegen. Der zuständige Minister Milan Marković besteht allerdings auf einen breiten Konsens und wirbt deshalb auch bei der Opposition mit der Hoffnung, bis Ende Mai eine breite Mehrheit für diesen Vorschlag zu erhalten.

Die Teilnehmer der zwei Rundtisch-gespräche waren Vertreter des Ministeriums, der OSZE, des Europarates, Vertreter der politischen Parteien, die Mitglieder der Arbeitsgruppe, Vertreter der lokalen Selbstverwaltung, Experten und interessierte Öffentlichkeit. Bei beiden Diskussionen wurden nur wenige inhaltliche Bemerkungen zu den vorgeschlagenen Gesetzesentwürfen vorgetragen, obwohl die Oppositionsparteien vermutlich gegen diese Gesetze im Parlament stimmen werden.

Eine Wahlgesetzgebung, die demokratischen Standards entspricht, ist eine wesentlich Voraussetzung für die Europafähigkeit eines Landes. Deshalb wird die KAS auch weiterhin die Reformbemühungen in diesem Bereich unterstützen.

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Veranstaltungsort

Belgrad

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Gordana Pilipović

Gordana Pilipović bild

Projektkoordinatorin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin

gordana.pilipovic@kas.de +381 11 4024-163 +381 11 4024-163

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