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Veranstaltungsberichte

Die armenische Verfassung im parlamentarischen System

Die Konrad-Adenauer-Stiftung veranstaltete eine Vorlesungsreihe an mehreren armenischen Universitäten, die sich mit der ab 2018 komplett in Kraft tretenden Verfassungsänderung beschäftigte.

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Im Jahre 2015 wurde die Verfassung der Republik Armenien ein drittes Mal geändert. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass es einen Übergang vom semi-präsidentiellen hin zum parlamentarischen System gibt. Obwohl die Verfassungsreform bereits im Jahre 2015 verabschiedet wurde, werden einige Artikel erst nach der im Jahr 2018 beendeten Amtszeit des Präsidenten rechtskräftig. Zu diesen Rechtsvorschriften gehören Artikel die das Regierungssystem betreffen. Am 2. März wird das armenische Parlament einen neuen Präsidenten wählen, der zukünftig eine eher repräsentative Rolle im Land einnehmen wird. Des Weiteren wird auch am 19. April das Parlament den Premierminister neu wählen, der dann verfassungsgemäß mehr Befugnisse haben wird.

Wie die Macht vom Präsidenten zum Premierminister im Konkreten übergeht und wie man die neue symbolische Rolle des Präsidenten verstehen kann, wurde im Rahmen der von der Konrad-Adenauer-Stiftung organisierten Veranstaltungsreihe intensiv diskutiert.

Der Referent der Veranstaltungen, Gevorg Danielyan, Leiter des Lehrstuhls für Verfassungsrecht an der juristischen Fakultät der Staatlichen Universität Eriwan und Mitglied des Ausschusses für Verfassungsreformen, hat einen Vortrag über die reformierte Verfassung und Ihre Implikationen für das Regierungssystem gehalten. Im Anschluss des Vortrages wurde den Anwesenden Studierenden, Vertretern von NGOs und Medien Gelegenheit zur Diskussion mit dem Referenten gegeben.

Als Veranstaltungsorte wurde die Staatliche Universität Eriwan , die Staatliche Universität Shiraker in Gyumri und die Staatliche Universität Vanadzor ausgewählt.

Die Zuhörer, besonders die Vertreter der Medien, haben an allen drei Veranstaltungsorten bestätigt, dass solche Infoveranstaltungen fehlen und es in der Öffentlichkeit einen Mangel an Informationen über die Verfassungsreformen gibt. „Als Vermittler müssen die Journalisten besser informiert sein, um den Inhalt richtig weitergeben zu können“, -so die Journalisten.

Über die Veranstaltungen in Gyumri und Vanadzor wurde breit in den lokalen Medien berichtet.

Schließlich haben die Universitäten mit dem Refernten Danielyan weitere Absprachen getroffen, dass weitere Vorlesungen zu diesem Thema, z.B. über Skype gehalten werden.

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Kontakt

Dr. Thomas Schrapel

Dr

Direktor des Regionalprogramms Politischer Dialog Südkaukasus

thomas.schrapel@kas.de +995 32 2 459112
+995 32 2 459113

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