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Seminar

Konrad-Adenauer-Vorlesung

zum Thema "Europäische Verfassungsentwicklung"

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Details

Die erste „Konrad-Adenauer-Vorlesung“ vom 23. – 29. September 2003 an der Andrássy Gyula Universität, Budapest war der Europäischen Verfassungsentwicklung gewidmet. Der Verfassungsentwurf, den der Brüsseler Konvent für die Zukunft Europas unter Vorsitz des französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d’Estaing erarbeitet hatte, bildete die Grundlage für die Vorlesungen von Prof. Dr. Thomas von Danwitz, Universität zu Köln. Ausgehend von diesem Entwurf sind die Entwicklung und der gegenwärtige Stand des Gemeinschaftsrechts rekapituliert worden. Auf der Grundlage des neuen Verfassungsentwurfs sind sodann Verfassungsperspektiven rechtlicher und politischer Art behandelt worden.

Die Konrad-Adenauer-Vorlesung gliederte sich thematisch in fünf Blöcke. Nach einer Einführungsveranstaltung über die Abfolge der letzten Regierungskonferenzen, die Entwicklung und Ausprägung der sog. Konventsmethode und die konkreten rechtlichen Herausforderungen vor dem Hintergrund der Erweiterung wurde in einer zweiten Unterrichtseinheit die Kompetenzstruktur nach dem neuen Verfassungsentwurf im Einzelnen behandelt. Das Schwergewicht lag insoweit auf den Grundsätzen der Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten, den rechtlichen Maßstäben für die vertikale Kompetenzverteilung und den Rechtsgrundsätzen für die Ausübung der Unionskompetenzen (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Subsidiaritätsprinzip). In einer dritten Unterrichtseinheit wurden die Organe der Union mit den einschlägigen Regeln über das institutionelle Gleichgewicht der Unionsorgane behandelt. Ein Schwerpunkt lag hier bei den Neuordnungen des Rates, des Europäischen Rates mit seinem Vorsitzenden und der Kommission. Ein politisch besonders brisantes Augenmerk wurde der Regelung über die qualifizierte Mehrheit geschenkt. Die weitreichenden Veränderungen im Rahmen der Rechtsetzungsinstrumente bildeten den vierten thematischen Schwerpunkt. Dabei mussten grundlegende, teils schwierige staats- und verfassungsrechtliche Grundfragen der Legitimation behandelt werden. Abschließend wurde in einem fünften thematischen Schwerpunkt die Charta der Grundrechte und ihre rechtliche wie politische Bedeutung behandelt.

Rund 25 Teilnehmer der „Konrad-Adenauer-Vorlesung“ erwiesen sich den mitunter anspruchsvollen thematischen Herausforderungen vollauf gewachsen. Dies gilt in sprachlicher wie auch in fachlicher Hinsicht. Die oftmals bereits im Berufsleben stehenden Juristen zeigten sich im Unterrichtsgespräch nicht nur interessiert und mitdenkend, sie waren auch in der Lage, Vergleiche anzustellen und Kritik zu üben. Auch die nicht juristisch vorgebildeten Teilnehmer erfüllten die Anforderungen vollauf, lediglich in juristisch-technisch schwierigen Fragestellungen waren für diese Teilnehmer zusätzliche Erklärungen erforderlich.

Diese erste Erfahrung mit der „Konrad-Adenauer-Vorlesung“ hat gezeigt, in welch ausgezeichneter Weise die Studierenden der deutschsprachigen Andrássy Gyula Universität in der Lage sind, fortgeschrittene Veranstaltungen im Bereich des Europarechts zu verfolgen. Hervorzuheben ist neben den ausgezeichneten Sprachkenntnissen der Hörer ihr besonderes Engagement in europäischen Dingen und die solide Bildung, die sie bereits in ihrem Studium erfahren haben. Der Gesamteindruck der Veranstaltung ist also uneingeschränkt positiv.

Die „Konrad-Adenauer-Vorlesungen“ wurden auf Anregung von Dr. Weilemann und nach mehreren Vorbesprechungen mit dem Gründungsrektor der Andrássy-Universität, Prof. György Hazai, und dem Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Hufeld (Altstipendiat), vereinbart. Der Senat der Universität hat dann am 4. April 2003 das großzügige Angebot der KAS lebhaft begrüßt und in einem förmlichen Beschluss gutgeheißen, dass im Wechsel die Fakultät für Vergleichende Staats- und Rechtswissenschaft jeweils im Winter- und die Fakultät für Internationale Beziehungen/Schwerpunkt Wirtschaft jeweils im Sommersemester mit der KAS eine "Adenauer-Vorlesung" veranstalten. Daraufhin konnte Prof. von Danwitz gewonnen werden, der als Erster nach Budapest kam. Seine Vorlesung hatte das Thema "Die Verfassungsentwicklung der Europäischen Union – Grundlagen, Vorschläge und Perspektiven". Die Vorlesung wird von der Andrássy-Universität als prüfungsrelevant eingestuft.

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Veranstaltungsort

Andrássy Gyula Universität, Budapest

Kontakt

Klaus Weigelt

ehem. Leiter der Außenstelle der Konrad-Adenauer-Stiftung in Ungarn

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Auslandsbüro Ungarn