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Veranstaltungsberichte

Tag des Parlamentarismus

Das Zentrum für Parlamentsforschung (ZPF) organisierte am 4. Mai 2018 in Budapest zum dritten Mal eine Tagung zur Erinnerung an die konstituierende Sitzung der ersten frei gewählten Ungarischen Nationalversammlung im Jahre 1990. In der unmittelbaren Nähe des Ortes des damaligen feierlichen Ereignisses, dem Sitzungssaal der Nationalversammlung, war das Thema in diesem Jahr die Praxis der parlamentarischen Gesetzgebung sowie dessen Verfassungsrechtliche Kontrolle in Ungarn und seinen Nachbarländern.

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Der 2. Mai ist auch der im Ungarischen Grundgesetz erwähnte Tag der konstituierenden Sitzung der ersten frei gewählten Ungarischen Nationalversammlung. Seit 1990 bewahrte Ungarn seine parlamentarischen Traditionen, so Csaba Hende MdNV, Vizepäsident der Ungarische Nationalversammlung zur Eröffnung der Tagung. Er lobte die Tradition, den Tag des Parlamentarismus mit einer wissenschaftlichen Tagung zu ehren. Frank Spengler, Leiter des Auslandsbüros Ungarn der Konrad-Adenauer-Stiftung, stellte fest, dass Ungarn und Deutschland viel Gemeinsames in ihren Verfassungssystemen hätten. Prof. István Kukorelli, Leiter des ZPF, präsentierte die neueste Ausgabe der Zeitschrift für Parlamentsforschung, die auch über die Tagung detailliert berichten wird.

Im Mittelpunkt des fachlichen Programms stand dieses Mal die Arbeitsweise der Verfassungsgerichte und Parlamentsverwaltungen einiger Nachbarländer, bearbeitet in zwei Rundtischgesprächen. Eingeladen waren Verfassungsrichter und Vertreter der Parlamentsverwaltungen aus der Slowakei, aus Serbien, Rumänien und Ungarn. Eine Besonderheit war die Konferenzsprache, alle Sprecher der zwei Rundtischgespräche waren nämlich ungarischer Nationalität, so konnte der Gedankenaustausch in dieser Sprache erfolgen. Die Tagung wurde organisiert und moderiert von Zsolt Szabó (Oberassistent der Károli Gáspár Reformierte Universität) und Csaba Erdös (Oberassistent der Széchenyi István Universität).

Im ersten Rundtischgespräch nahmen vier amtierende Verfassungsrichter teil: Tamás Korhecz (Serbien), Lajos Mészáros (Slowakei), István Stumpf (Ungarn) und Attila Varga (Rumanien). Thematisiert wurde die Beziehung zwischen Parlament und Verfassungsgericht in Theorie und Praxis mit Fokus auf der Normenkontrolle und der Auslegung der Verfassung. In allen vier Ländern kann das Verfassungsgericht aufgrund ihrer Verfassungsauslegung Gesetze für ungültig erklären, ein separates Verfahren für die Verfassungsauslegung existiert aber nur in Slowakei und Ungarn. Die innere Arbeitsweise des Parlaments und dessen Praxis diente als Hauptthema zum anschließenden Gespräch von vier erfahrenen Parlamentsmitarbeitern: Alvaro Cabrera (Ungarn), Attila Demeter (Rumänien), Eleonóra Sándor (Slowakei) und Zsuzsanna Szücs (Serbien). Sie berichteten über das Gesetzgebungsverfahren ihrer Parlamente und gingen dabei sowohl auf die Regelungen in der Theorie als auch auf die Praxis, wie z.B Eilverfahren, Öffentlichkeit oder rechtliche Kontrolle der Gesetzesentwürfe ein.

Text: Zsolt Szabó

Die wichtigste Funktion der Parlamente aller Länder ist die Gesetzgebung, die der Verfassungsgerichte ist die Normenkontrolle. Das Spannungsfeld zwischen den zwei Organen markiert die Funktionalität eines Rechtsstaats. Gründliche Vorbereitungsarbeit sowie effektive Normenkontrolle gehören zur rechtsstaatlichen Gesetzgebungspraxis. Nicht nur Parlamente, sondern auch Verfassungsgerichte haben zurzeit neue Herausforderungen: Druck politischer Agenden, Komplexität internationaler, globaler Probleme. Ein Erfahrungsaustausch in der Region ist deshalb sehr nützlich und aktuell – die Wissenschaft kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

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