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Veranstaltungsberichte

Zum Verhältnis von Rechtsstaat und Demokratie

Am 30. März 2016 fand an der deutschsprachigen Andrássy Universität Budapest eine Konrad-Adenauer-Vorlesung zum Thema „Verhältnis von Rechtsstaat und Demokratie” mit Prof. Dr. Siegfried F. Franke statt. Von 2012 bis Anfang 2015 hatte Prof. Franke den Herder-Lehrstuhl für Wirtschaftspolitik an der Andrássy Universität Budapest inne.

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Die rund 60 Teilnehmer wurden von Prof. Dr. Stefan Okruch, Dekan Fakultät Internationale Beziehungen, begrüßt. In seinem Grusswort bedankte sich der Leiter des Auslandsbüros Ungarn der Konrad-Adenauer-Stiftung, Frank Spengler, bei Prof. Franke für die immer gute Zusammenarbeit in den letzten drei Jahren und er betonte, das insbesondere die Lehre über die Ordnungsprinzipien der Sozialen Marktwirtschaft für den Wirtschaftsprofessor immer eine „Herzensangelegenheit” gewesen sei.

„Demokratie hat immer mit Rechtsstaatlichkeit zu tun”. Mit diesen Worten leitete Franke das Thema des Abends ein. Um eine Verbindung zwischen den beiden Themen herstellen zu können, müsste man sich zunächst den Begriffen auseinandersetzen, so Franke. Was bedeute Demokratie für uns und was genau verstünden wir unter Rechtsstaatlichkeit?

Dem Wort „Demokratie“ misst Franke zwei Bedeutungen zu: die Staats- und die Regierungsform. Während die Staatsform vor allem Auskunft über die Träger der Staatsgewalt, die Einsetzung des obersten Repräsentanten und die innere Gliederung eines Landes gäbe, beschäftige sich die Regierungsform mit der Frage: „Wie bekommt man Macht?“ Diese Frage sieht Franke eng verwoben mit der Verfassung in einem Rechtsstaat. Die Verfassung gäbe einen Rahmen vor, in dem der Gesetzgeber eine weitere Ausgestaltung wahrnehmen könne. Die Ausformulierung sei aufgrund historischer, kultureller, gesellschaftlicher und ökonomischer Differenzen in jedem Land unterschiedlich. Allerdings liege jeder Demokratie ein Standardmodell zugrunde. Dieses umfasse, laut Franke, vier Attribute: Die Verfassung als Quelle staatlicher Macht, die Begrenzung staatlicher Macht durch die Verfassung, der Bestandsschutz der Verfassung und die Möglichkeit zur Verfassungsänderung. Idealerweise solle das Volk selbst für die Veränderungen verantwortlich sein, dies siehe in der Realität aber laut Franke oft nicht so aus.

Nach den Ausführungen zum Demokratiebegriff verlagerte Franke seinen Fokus auf den Begriff des Rechtsstaates. Den Rechtsstaat habe es schon vor der Demokratie gegeben, denn ohne ihn wäre Demokratie unmöglich. Rechtsstaatlichkeit bedeutet für Franke Gewaltenteilung, Gesetzmäßigkeit, Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit.

In einer Zusammenfassung ging Franke auf das Verhältnis von Demokratie und Rechtsstaat ein. Demokratie solle einen friedlichen Wettstreit unter den Mitbürgern schaffen. Allerdings dürfe nicht vergessen werden, dass auch Demokratie einer Zügelung bedürfe. Eine Demokratie ohne Rechtsstaat liefe Gefahr, zur totalitären Demokratie zu werden. Daher benötigt die „Demokratie Zähmung durch freiheitliche rechtsstaatliche Regelungen“, so Franke.

Nach diesem sehr ausführlichen und erkenntnisbringenden Input konnten die Anwesenden noch Fragen an Herrn Prof. Dr. Franke stellen, welche dieser sehr kompetent und ausführlich beantworten konnte.

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Frank Spengler

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