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Veranstaltungsberichte

Das deutsche Wahlsystem: Merkmale, Grenzen und Herausforderungen

von Sergio Araya, Lina Müllejans
Am 3. September fand im Obersten Gerichtshof in San José eine Konferenz zur Analyse des deutschen Wahlsystems statt. Zu Gast war der aktuelle Präsident des deutschen Bundesfinanzhofs Dr. Rudolf Mellinghoff, der zuvor zwischen 2001 und 2011 ein Richteramt am Bundesgerichtshofs inne hatte.

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Dr. Mellinghoff präsentierte und analysierte die juristischen und politischen Grundlagen des Wahlsystems Deutschlands. Von den verschiedenen Elementen des Wahlsystems, die im Rahmen des Vortrags betrachtet wurden, sind die Folgenden herauszustellen: Die Förderung eines parteipolitischen Wettbewerbs unter anderem durch die Sperrklausel oder die Teilnahmebedingungen am Wahlkampf, das Zweistimmensystem und die Sitzeverteilung im Parlament sowie verschiedene Verfahren der Simmabgabe mit besonderem Fokus auf der Briefwahl und dem Gebrauch von Wahlcomputern.

Während des Vortrags ging Dr. Mellinghoff zudem auf die Herausforderungen ein, mit denen sich das deutsche Wahlsystem heutzutage konfrontiert sieht. Die Handhabung dieser Herausforderungen fällt dabei dem Bundesgerichtshof, der Gesetzesgebung und der Gesellschaft in ihrer Gesamtheit zu, deren Ziel es ist die Demokratie als Staatsform zu festigen.

Neben Dr. Mellinghoffs Vortrag leistete Dr. Constantino Urcuyo Fournier, Direktor des Forschungs- und Schulungszentrums für politische Verwaltung (CIAPA), seinen Beitrag zur Konferenz. Vor dem Hintergrund des deutschen Wahlmodells analysierte er die Stärken und Grenzen des costa-ricanischen Wahlsystems sowie die kurz- und langfristigen Erfolgschancen der aktuellen Reformbestrebungen.

Beide Experten, Dr. Mellinghoff sowie Dr. Urcuyo, teilten die Meinung, dass eine vollständige Übertragung eines konkreten Wahlsystems von einem auf einen anderen Staat nicht möglich sei. Ein solches System sei auf ein juristisches, soziologisches und politisches Profil zugeschnitten, das historisch und sozial determiniert und folglich nicht eins zu eins übertragbar ist.

Trotz aller Erkenntnisse war vor allem ein Aspekt von besonderer Relevanz: Auch wenn das Wahlsystem entscheidend für eine funktionierende Demokratie ist, betrifft dessen formelle und inhaltliche Gestaltung nicht allein Experten und Juristen. Vielmehr sollte das Wahlsystem das Ergebnis eines politischen Dialogs darstellen, an dem verschiedene politische und soziale Akteure als Räpresentanten einer ganzen Gesellschaft teilnehmen.

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