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Beruflich mit einem Bein im Gefängnis

Gesetzliche Einschränkungen von Journalisten Hauptthema beim IPI World Congress

Journalisten, die ihre Aufgabe als Vierte Gewalt im Staat ernst nehmen, sehen sich in vielen afrikanischen Ländern einer äußerst restriktiven Mediengesetzgebung ausgeliefert. Viele der Gesetze stammen aus der Kolonialzeit, als es den Regierungen darum ging, Medien möglichst unkritisch zu halten. Nun wurde das Thema auf dem jährlichen Kongress des International Press Institute in Südafrika diskutiert.

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Makhudu Sefara blickt ernst auf die rund 250 Delegierten im Raum. „Während wir hier über die Pressefreiheit in Südafrika diskutieren, sitzt in Äthiopien seit fast drei Jahren die an Brustkrebs erkrankte Journalistin Reeyot Alemu im Gefängnis, weil sie zu kritisch über die dortige Regierung berichtet hat“, sagt der Redakteur des südafrikanischen „Star“. Alemus Name ist fast allen im Raum ein Begriff. Unter Anwendung von Anti-Terror-Gesetzen war die Journalistin Mitte 2011 zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zu ihrem Geburtstag im Januar und anlässlich ihres 1000. Tages im Gefängnis im März haben zahlreiche Medien-Organisationen auf ihr Schicksal hingewiesen. Nun erheben sich auch in Kapstadt die Delegierten, um mit lang anhaltendem Applaus Alemus Mut zu feiern und ein Zeichen nach Äthiopien zu senden.

Bei der diesjährigen Konferenz des „International Press Institutes“ (IPI) gab es zahlreiche Solidaritätsbekundungen wie diese. Laut des „Committee to Protect Journalists“ sitzen im Moment 15 Journalistinnen und Journalisten aufgrund von fragwürdigen Vorwürfen in Gefängnissen in Subsahara-Afrika, hinzu kommen mehrere laufende Gerichtsverfahren. Viele Journalisten werden nur deswegen angeklagt, weil sie die Kompetenz der Regierenden anzweifeln oder – so ein Beispiel aus Tansania – über die Gehaltserhöhung von Regierungsbeamten berichtet haben. Nicht nur unter Journalisten, sondern auch in der Zivilgesellschaft gibt es daher inzwischen einen breiten Konsens darüber, dass Gesetze, die für Beleidigung oder unabsichtliche falsche Berichterstattung hohe Haftstrafen vorsehen, dringend reformiert werden müssen.

Die treibende Kraft für diesen Reformprozess in Afrika ist die Kampagne „Decriminalization of Expression“ (Entkriminalisierung von Meinungsäußerung), die auch vom Medienprogramm der Konrad-Adenauer-Stiftung unterstützt wird. Bei der IPI-Konferenz in Kapstadt wurde diesem Thema gleich ein ganzes Panel gewidmet. Dabei kamen neben Sprechern aus Afrika auch Journalisten aus Nord- und Mittelamerika zu Wort. Denn vor allem in den Karibikstaaten konnten in den vergangenen Jahren beachtliche Erfolge bei der Abschaffung von Beleidigungs-Gesetzen verzeichnet werden. Jamaika und Grenada haben entsprechende Gesetzesreformen bereits vorgenommen, in Trinidad und Tobago sowie der Dominikanischen Republik sind ähnlich Gesetzesänderungen in Vorbereitung. Jenni Campbell, die Vorsitzende des Presse-Verbands in Jamaika, betonte allerdings, dass es bei der Umsetzung in die Praxis noch Probleme gibt. „Korruption und nicht ausreichend geschulte Richter gehören weiterhin zu den größten Herausforderungen“, sagte sie.

Noch sind nur wenige afrikanische Länder bereit, einen ähnlichen Reformweg im Bereich des Medienrechts zu beschreiten. Die Tafelberg-Erklärung, die eine entsprechende Verpflichtung enthält, wurde bisher nur von Liberia und Niger unterzeichnet. In Malawi ist mit Unterstützung der Kampagne ein entsprechender Gesetzesentwurf immerhin dem Parlament zur Diskussion vorgelegt worden. Dabei wären in fast allen Ländern in Subsahara-Afrika Änderungen notwendig, wie Medienrechtsexpertin Justine Limpitlaw erläuterte. Sie hat das Mediengesetz-Handbuch für das südliche Afrika verfasst und dabei festgestellt, dass in der überwiegenden Zahl der Länder noch Mediengesetze aus der Kolonialzeit verankert sind. Fast alle verstoßen gegen die geltenden Verfassungen, welche die Länder nach ihrer Unabhängigkeit eingeführt haben. Dennoch werden sie von Regierungen und Justizapparaten gerne angewendet, um unangenehme Journalisten einzuschüchtern. „Es ist erschreckend, wie wenig diese Gesetze unter Journalisten und Rechtsexperten in den jeweiligen Ländern bekannt sind. Viele denken, dass sie eh nicht angewendet werden. Aber das stimmt leider nicht“, so Limpitlaw.

Diese Sorge teilt auch das Pan-Afrikanische Parlament, dessen Vertreter Prof. Osy Nwebo ebenfalls zu den Panelisten gehörte. Im Jahr 2012 hat das Parlament die Mirdrand-Erklärung verabschiedet. Darin fordert es alle Mitgliedsstaaten auf, Reformen für die Stärkung der Pressefreiheit anzustreben. „Ohne echte Pressefreiheit kann kein Staat eine verantwortungsvolle und transparente Demokratie aufbauen“, unterstrich Nwebo die Bedeutung dieser Erklärung. Doch anders als dem Europäischen Parlament fehlen dem Pan-Afrikanischen die Kompetenzen, um diese Empfehlungen auch in die Praxis umzusetzen. Daher zählt es ebenfalls zu den wichtigen Unterstützern der Entkriminalisierungs-Kampagne.

Bereits im Vorfeld des IPI-Kongress hat die Kampagne Länder identifiziert, in denen eine Gesetzesreform erfolgversprechend ist. Noch in diesem Jahr werden die nationalen Kampagnen in Tansania, Botswana und Lesotho ausgerollt. In Äthiopien geschieht dies aufgrund mangelnder Erfolgsaussichten zunächst nicht. Das Land hat die meisten Journalisten in Subsahara-Afrika inhaftiert und wird aufgrund seiner Internetzensur von den „Reportern ohne Grenzen“ als „Feind des Internets“ gelistet. So bleiben dort vorerst nur weitere Appelle und die Hoffnung, dass sich die Regierung zumindest im Falle der krebskranken Reeyot Alemu einer humaneren Haltung besinnt.

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Christoph Plate

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Leiter des Medienprogramms Südosteuropa

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