Kultur ohne Geschichte ist theoretisch undenkbar und praktisch unmöglich; selbst eine Revolution setzt sich ständig mit der Vergangenheit auseinander; ob man sich der Geschichte bewusst ist oder nicht, wirkt sie doch auf Gegenwart und Zukunft. Ohne historische Erinnerung gibt es keine nationale Identität. Allerdings ist es ein wesentlicher Unterschied, ob eine Gesellschaft aus der Tradition lebt, ihre Wertorientierung aus der Herkunft und dem „alten Recht“ definiert oder sich an dem seit der Aufklärung und der Französischen Revolution dezidiert vertretenen Zukunftspathos orientiert.
Nach den Exzessen des 20. Jahrhunderts, dem Ersten Weltkrieg mit mehr als zehn Millionen Toten und dem Zweiten Weltkrieg mit mehr als 55 Millionen Toten, die sowohl im Namen zukunftsorientierter Missionsideen als auch nationaler Imperialismen geopfert wurden, konnte die nationale Erinnerung in Europa nicht mehr bleiben, was sie vorher war: die Beschwörung einer positiven nationalen Identität.
Entscheidend für die Erinnerungskultur ist nicht, ob sich eine Gesellschaft ihrer Geschichte stellen will, sondern wie sie es tut. Kann eine Nation Phasen oder Ereignisse der eigenen Geschichte verdrängen, wenn sie das nationale Selbstwertgefühl belasten? Sigmund Freud würde antworten: Krank wird, wer verdrängt; Friedrich Nietzsche jedoch: Gesund ist, wer vergisst. Zwischen diesen beiden Polen oszilliert der Umgang mit der Vergangenheit. Ohne zu zögern, vertrat Thomas Jefferson am Ende des 18. Jahrhunderts die Meinung: Die Toten haben kein Recht gegen die Lebenden. Aber darf eine Nation wirklich die Opfer vergessen, die sie in früheren Epochen ihrer Geschichte verursacht hat? Sie darf es nicht!
Doch geht es dabei keineswegs um die selbstverständliche Aufgabe der Historiker, die Vergangenheit zu erforschen, sondern um die Folgen solcher Ignoranz oder Verdrängung in der Gegenwart. Die Verantwortlichkeit der Nachlebenden hat nichts mit einer rückwärtsbezogenen oder aktuellen „Kollektivschuld“ zu tun. Sie gibt es nicht, und sie zu behaupten, ist schon deshalb fatal, weil „Kollektivschuld“ die tatsächlich Verantwortlichen exkulpieren würde. Und alle Erfahrung zeigt, dass eine dauerhafte Verdrängung ohnehin nicht gelingt. Doch damit sind wir bei einem weiteren Problem: Geschichte ist nicht einfach gegeben, sondern wird durch die Gegenwart, also eine spätere Rezeption, vermittelt und aktualisiert. „Erst im Gedächtnis formt sich die Wirklichkeit“, schrieb Marcel Proust.
Formen des Erinnerns unterscheiden sich
Die Erinnerungskultur wandelt sich also und entwickelt sich trotz der Europäisierung national unterschiedlich: Selbst in Bezug auf gemeinsame Erinnerungsorte können Nationen eine verschiedene, ja gegensätzliche Erinnerung verbinden. Regelmäßig aber verblassen Erinnerungen, wenn sie nicht durch mediale, politische, museale oder wissenschaftliche Aktualisierung wiederbelebt werden. Schließlich ist die Erinnerung generationsspezifisch, die individuelle Erinnerung ist außerdem selektiv.
Nicht allein die Formen des Erinnerns unterscheiden sich, sondern ebenso die sich verändernden und überlagernden nationalen Identitäten. Sie sind epochen- und kontextspezifisch. Sie bilden sich überdies im Gegen- und Miteinander zu anderen Nationen, sind generations- und sozialspezifisch, jedenfalls weder homogen noch unveränderlich.
Wie entwickelte sich und wohin geht die Erinnerungskultur in Deutschland, worin unterscheidet sie sich von der anderer Staaten? Ohne jeden Zweifel überlagerte die Katastrophe des Zweiten Weltkriegs sowie der nationalsozialistischen Diktatur mit ihren millionenfachen Massenverbrechen gegen die Nachbarvölker und die europäischen Juden alle anderen historischen Themen: Die innerhalb nur weniger Jahre erfolgende Wiederbegründung einer rechtsstaatlichen, parlamentarischen Demokratie in Westdeutschland nach zwölfjähriger Diktatur und mehrjähriger Besatzungsherrschaft wäre ohne eine radikale Abkehr von der nationalsozialistischen Vergangenheit und eine Auseinandersetzung damit ausgeschlossen gewesen. Insofern war und bleibt für die Erinnerungskultur in der Bundesrepublik die spezifische Prägung durch die Diktaturerfahrung wesentlich.
Fundamentaler Demokratisierungsprozess
Gegen diese Bewertung wird regelmäßig eingewendet, die Auseinandersetzung habe zu spät begonnen, sei halbherzig gewesen, zahlreiche durch ihre Mitgliedschaft in der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) oder anderen NS-spezifischen Organisationen belastete Beamte seien im Dienst geblieben oder wieder eingestellt worden, und der ideologische Einfluss sei in der frühen Bundesrepublik noch spürbar gewesen. Tatsächlich trifft die kritische Einschätzung der Erinnerungsarbeit der Nachkriegszeit nur begrenzt zu. Sie geht in der Regel von Einzelfällen aus oder von einer fragwürdigen Reduktion der Belastung auf die bloße Parteimitgliedschaft. Doch bleibt diese Einschätzung oberflächlich: Da es am Ende der NS-Diktatur etwa 8,5 Millionen Parteigenossen gab, verschwand diese Personengruppe nach 1945 nicht schlagartig, weil die NSDAP verboten wurde. Die aufgrund unseres historischen Urteils kritikwürdige formelle Mitgliedschaft in der NSDAP bedeutet nicht zwangsläufig juristisch strafwürdiges Verhalten. Opportunistisches Verhalten oder politischer Irrtum bedeuten nicht automatisch verbrecherisches Handeln, bedeuten nicht zwangsläufig, dass andere Personen zu Schaden kamen. Jedenfalls konnte sich, um Bert Brecht zu variieren, die Regierung kein neues Volk aussuchen.
Die interessantere Frage aber lautet: Wie ist es angesichts der Tatsache zahlreicher NS-Belasteter, auch unter den Beamten, möglich gewesen, innerhalb weniger Jahre so schnell einen stabilen Rechtsstaat und eine stabile Demokratie zu begründen? Offenkundig ist: Dieser fundamentale Demokratisierungsprozess der zweiten Hälfte der 1940er- und der frühen 1950er-Jahre besitzt in der bundesdeutschen Erinnerungskultur längst nicht den Rang, den er verdient.
Und wie verhält es sich mit der Kritik, die Auseinandersetzung sei zu spät und zu halbherzig und erst seit den „1968ern“ in Gang gekommen? Letzteres ist eine selbstgestrickte Legende, die nicht deshalb wahrer wird, weil sie in Öffentlichkeit und Politik ständig wiederholt wird. Kritisierbar ist durchaus, dass es nicht wenige tatsächlich NS-Belastete gibt, die entkommen sind, zu spät entdeckt oder angeklagt wurden oder mit (nicht nur in den Augen von Nicht-Juristen) lächerlich geringen Strafen davonkamen. Sind sie repräsentativ für das Gesamtbild? Keineswegs, allerdings prägen sie nachhaltig die Erinnerungskultur. Die Gesellschaft konnte in dieser Hinsicht nicht homogen sein. Und folglich begegnet in ihr neben der selbstkritischen Auseinandersetzung zugleich das von Hermann Lübbe so genannte „Beschweigen“, das er als unvermeidlich für eine Re-Integration in die sich entwickelnde demokratische Gesellschaft ansah.
Stimmt die Erinnerungskultur mit der tatsächlichen historischen Entwicklung der sogenannten Vergangenheitsbewältigung – oder, wie man heute sagt, der „Aufarbeitung“ – überein? Tatsächlich setzte sie nicht erst spät, sondern schon früh – 1945/46 – ein, blieb aber für Jahrzehnte durch Aktualitätsschübe charakterisiert. Mit anderen Worten: Phasen intensiver und weniger intensiver oder gar lascher Auseinandersetzung lösten sich ab, wofür jeweils Gründe erkennbar sind. Aber nicht nur die zeitlichen Schübe müssen unterschieden werden, sondern auch die systematischen Felder: erstens politische Fundamentalentscheidungen 1945 beziehungsweise 1949 und in den Folgejahren; zweitens der öffentliche Diskurs über Ursachen, Wirkungen und Ideologie des Nationalsozialismus; drittens juristische Ahndung; viertens finanzielle Entschädigung von Opfern.
Die Bundesrepublik wurde seit 1949 zu einer rechtsstaatlichen parlamentarischen Demokratie, also dem Gegenteil der NS-Diktatur. Sie hat in nahezu siebzig Jahren jeglichen Extremismus erfolgreich bekämpft und zählt trotz mancher „Schönheitsfehler“ zu den stabilsten Demokratien Europas und der Welt.
Kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus
Wie verhält es sich mit dem zweiten Sektor, dem öffentlichen Diskurs? Anders, als die oft bemühte Verdrängungsthese behauptet, setzte diese Debatte bald nach Kriegsende ein. Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Masse der deutschen Bevölkerung nach 1945 mit der Bewältigung der existenziellen und alltäglichen Probleme beschäftigt war. Im Übrigen sind Diskurse dieser Art stets auf die „schreibende Zunft“ beschränkt, obgleich sie auch öffentlich rezipiert werden, wie man beispielsweise an Auflagenhöhen von Zeitschriften und Büchern, aber auch an demoskopischen Befunden ablesen kann.
Schon 1946 erschienen der Essay Die Schuldfrage des vom NS-Regime entlassenen Philosophen Karl Jaspers sowie das Buch Der SS-Staat von Eugen Kogon, das zwischen 1946 und 1974 eine Auflage von 350.000 Exemplaren erlebte. Ebenfalls im Jahr 1946 veröffentlichten der liberale Historiker Friedrich Meinecke sein Buch Die deutsche Katastrophe und der Kommunist Alexander Abusch, der spätere Kulturminister der DDR, Irrweg einer Nation. Der konservative Historiker Gerhard Ritter, der selbst dem Widerstand um den Goerdeler-Kreis nahestand, forderte eine „Revision des deutschen Geschichtsbildes“, der Journalist Ernst Müller-Meiningen jr. eine „Lösung des Naziproblems“ und veröffentlichte sein Buch Die Parteigenossen.
Dies sind nur wenige von vielen Hundert Titeln zur kritischen Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit. Hinzu kamen zahlreiche, ebenfalls in den ersten Nachkriegsjahren gegründete kulturpolitische Zeitschriften, die sich auf das gleiche Problem konzentrierten. Dutzende blieben zwar kurzlebig, etwa 25 erschienen jedoch über längere Zeiträume, zum Teil bis heute. Die bekanntesten Zeitschriften sind Die Wandlung, herausgegeben von Karl Jaspers und Dolf Sternberger, die Frankfurter Hefte, herausgegeben von Walter Dirks und Eugen Kogon, die Deutsche Rundschau von Rudolf Pechel, Die Sammlung von Otto Friedrich Bollnow, Wilhelm Flitner und Hermann Nohl, Der Ruf, herausgegeben von Alfred Andersch, später gemeinsam mit Hans Werner Richter, und Die Gegenwart, herausgegeben unter anderem von Benno Reifenberg.
Sie alle setzten sich mit dem Nationalismus in Deutschland, mit der NS-Diktatur, seiner Ideologie und seinen Verbrechen auseinander und forderten eine neue Wertorientierung der Gesellschaft und eine neue politische Ethik. Walther Hofers Dokumentation Der Nationalsozialismus aus den 1950er-Jahren brachte es bis zur Wiedervereinigung 1990 auf 1,1 Millionen verkaufte Exemplare, Das Tagebuch der Anne Frank erreichte schon bis 1981 54 Auflagen mit 1,79 Millionen Exemplaren.
Eine Bibliographie aller Essays, literarischen und wissenschaftlichen Werke, Dokumentationen, Zeitungsartikel, Rundfunk- und später Fernsehsendungen während des vierzigjährigen Bestehens der „alten“ Bundesrepublik würde mehrere dicke Bände füllen. Das von der Bundeszentrale für politische Bildung 1987 herausgegebene Handbuch Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus umfasst in seiner zweiten, ergänzten Auflage von 1995 allein für die „alte“ Bundesrepublik 1.830 Seiten.
Ignoranz und Unwillen, Fakten zur Kenntnis zu nehmen
1948/49 gründeten Bayern und Hessen in Verbindung mit mehreren Ländern in München das „Institut zur Erforschung der nationalsozialistischen Zeit“ (später umbenannt in Institut für Zeitgeschichte). Schon in der ersten Ausgabe der Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte wurde 1953 Kurt Gersteins Bericht über Massenerschießungen von Juden veröffentlicht. Diese Beispiele intensiver Berichterstattung ließen sich fortführen, und sie zeigen: Die ständige Behauptung, in der Bundesrepublik sei die NS-Vergangenheit „verdrängt“ worden, belegt die Ignoranz und den Unwillen, Fakten zur Kenntnis zu nehmen. Man könnte aber auch fragen: Welches politische Interesse liegt dieser Ignoranz zugrunde? Warum prägt sie in erheblichem Maße die Erinnerungskultur in der Bundesrepublik? Warum wird diesen Behauptungen nicht widersprochen?
Natürlich gab es nicht zu jeder Zeit eine vergleichbar starke Diskussion über die NS-Vergangenheit, obwohl die Forschung sich immer stärker intensivierte. Hier wie im dritten zentralen Bereich, der justiziellen Auseinandersetzung, gab es zweifellos Lücken und Versäumnisse, und doch zählt das Gesamtbild. Es wird verzerrt, wenn immer nur diejenigen genannt werden, die zu spät oder gar nicht zur Rechenschaft gezogen wurden – tatsächlich machen sie nur einen Bruchteil der Fälle aus.
Das Institut für Zeitgeschichte München-Berlin hat zwischen 1997 und 2009 auf der Basis sämtlicher deutscher Ermittlungsakten eine Datenbank erstellt, deren Quellenbasis der Gedenk- und Forschungsstelle Yad Vashem in Jerusalem in Kopie zur Verfügung gestellt worden ist. Demzufolge haben westdeutsche (bis 1949) beziehungsweise bundesrepublikanische Justizbehörden bis 2005 insgesamt 36.393 Ermittlungsverfahren gegen 172.294 Personen eingeleitet, davon wurde in 16.740 Fällen Anklage erhoben, 13.952 rechtskräftige Urteile wurden gesprochen. Auch wenn der Anteil der tatsächlich Verurteilten mit 6.656 Fällen vergleichsweise gering ist, beweist allein diese hohe Zahl der Ermittlungen, in welchem Ausmaß und wie intensiv eine justizielle Auseinandersetzung erfolgte. Ging die Zahl der Verfahren seit Anfang der 1950er-Jahre zunächst zurück, stieg sie nach dem sogenannten Einsatzgruppenprozess in Ulm sowie der Gründung der „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg 1958 wieder steil an.
Natürlich zeigen die Verfahren auch die Grenzen rechtsstaatlicher Möglichkeiten. Doch zählt man zu diesen Verfahren und Verurteilungen die alliierten sowie ausländischen Urteile sowie die hier nicht eingerechneten der ehemaligen DDR hinzu, dann belegt dies: Insgesamt wurden Zehntausende NS-Täter zur Rechenschaft gezogen – eine Zahl, die in Relation zu den vergleichsweise wenigen, die bedauerlicherweise einer Verurteilung entgangen sind, doch ein völlig anderes Bild ergibt, als es in der öffentlichen Erinnerung vorherrscht.
Entschädigung für Zwangsarbeiter
Der letzte hier zu nennende Aspekt der Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit ist die sogenannte Wiedergutmachung, ein meines Erachtens verfehlter Begriff, weil eine „Wiedergutmachung“ im strengen Sinn ausgeschlossen ist, es also ausschließlich um materielle Entschädigungen gehen kann. Seit den frühen 1950er-Jahren hat die Regierung Konrad Adenauer solche Entschädigungen realisiert.
Bis 1997 hatte die Bundesrepublik Zahlungen geleistet beziehungsweise bis 2030 verbindlich zugesagt, die sich auf 124 Milliarden D-Mark beliefen – ein Wert,