Asset-Herausgeber

Veranstaltungsberichte

Hilfe beim Sterben, Hilfe zum Sterben?

Zur aktuellen politischen Diskussion über die "Sterbehilfe"

Vortrag und Diskussion im Rahmen des Oberhavel-Forums der KAS in Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem Familienkreis der katholischen Gemeinde Herz Jesu in Oranienburg

Asset-Herausgeber

Zur abendlichen Diskussion trafen sich in Oranienburg rund 20 Teilnehmer aus der Kreisstadt und den umliegenden Ortschaften Hohen Neuendorf, Hennigsdorf, Velten und Gransee. Da die Veranstaltung auch die beiden regionalen Zeitungen Märkische Allgemeine und Oranienburger Generalanzeiger angekündigt worden war, fand sich ein buntes Publikum von der Schülerin bis zum Senior ein.

Im ersten rund 30minütigen Teil des Vortrages erläutert der Landesbeauftragte der Konrad-Adenauer-Stiftung für Brandenburg, Stephan Raabe, warum "Sterbehilfe" aktuell überhaupt eine politische Frage ist. Dabei ging er auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen in Deutschland und in einigen Nachbarländern wie der Schweiz, Belgien oder der Niederlande ein, auf das Phänomen der Selbsttötung und die soziologische Entwicklung in Deutschland, auf die religiös-kulturellen Einflüsse, das ärztliche Ethos und die christliche Auffassung zur Selbsttötung sowie auf die aktuelle Diskussion im Bundestag und die verschiedenen Gruppenanträge, die sich dort in der Vorbereitung befinden. Während der Ausgangspunkt das Bestreben von Gesundheitsminister Gröhe (CDU) war, die Sterbehilfe durch teils kommerzielle Organisationen zu unterbinden, streben andere wie der CDU-Abgeordnete Peter Hintze mit Bezug auf Selbstbestimmung und Entscheidungsfreiheit die Zulassung der ärztlichen Beihilfe bei der Selbsttötung an. Hinzu kommen Überlegungen, die Sterbehilfe völlig frei zu stellen oder stärker als bisher einzuschränken.

Darüber gab es zunächst einen Meinungsaustausch der bereits zu den tieferen Fragen des Verständnisses von Selbstbestimmung und Menschenwürde führte, wobei ein individualistischer Ansatz hier naturgemäß zu einer anderen Auffassung führt als ein christlich-humanistischer, der bisher unsere Werteordnung diesbezüglich prägte und die Selbsttötung zu verhindern und nicht zu befördern suchte.

In einem zweiten Teil wurde dann die christliche Argumentation vertiefend dargestellt, wobei auch mögliche gute Gründe für die Selbsttötung in Krankheitssituationen, extreme Ausnahmesituationen, aber auch die negativen Folgen einer Mentalität radikaler Selbstverfügung des Menschen bis zur Selbsttötung erörtert wurden.

"Am Ende hängen doch alle an ihrem Leben"

Eine wesentliche Herausforderung für Christen sei es, die "Ratlosigkeit der Freiheit", die im Extremfall zur Selbsttötung führen könne, in das Licht würdigen Lebens und Sterbens zu stellen, was neben aller medizinisch-pflegerischen Fürsorge auch die Seelsorge einschließe. Hierüber kam es zu einem erneuten Austausch, in dem auch eigene Erfahrungen von Teilnehmern aus der Krankenpflege, Hospizarbeit und ärztlichen Arbeit einflossen. Aus ihrer Erfahrung der Begleitung von Sterbenden in einem Hospiz erzählte eine Teilnehmerin, am Ende hingen doch alle an ihrem Leben und wollten vor allem Linderung und Begleitung, nicht aber das selbst oder durch andere herbeigeführte Ende.

Gut an der jetzt geführten Debatte über "Sterbehilfe" sei, dass die Aufmerksamkeit auf die Notwendigkeit des Ausbaus und der Verbesserung von palliativmedizinischer, also lindernder Betreuung und auf die Sterbebegleitung gerichtet werde, was allerdings größerer Aufwendungen und Anstrengungen bedürfe als die Tür zur ärztlichen Suizidbeihilfe (Tötung) zu öffnen. Die Diskussion mit der Fokussierung auf "aktive Sterbehilfe", also die Tötung, gehe somit in eine grundsätzlich falsche Richtung. Nicht die rechtliche Klärung der äußerst seltenen Grenzfälle eines assistierten Suizids sei erforderlich, sondern viel dringender die Klärung und Gestaltung der Normalsituationen, in denen es darum gehe, das Sterben zuzulassen, Menschen im Sterben zu begleiten, ihnen Schmerzen zu nehmen und Fürsorge zu geben.

Aus den Diskussionsbeiträgen ergab sich die Auffassung, der Gesetzgeber sollte sich bezüglich der Regelung der Sterbehilfe weitgehend zurückhalten, jedenfalls keinesfalls die Ärzteschaft in das Tötungshandeln einbeziehen und damit die Tür zu einem grundsätzlichen Paradigmenwechsel vom Lebensschutz, der Heilung und Linderung hin zur Tötung öffnen. Bereits heute seien durch die relativ liberalen Gesetze in Deutschland genügend Freiräume vorhanden, selbst im extremen Einzelfall in der Sterbebegleitung recht freiverantwortlich zu entscheiden. Sich hier im Zweifelsfall verantworten zu müssen, ist im Sinne des prinzipiellen Lebensschutzes durch den Staat allemal besser, als eine vermeintliche Rechtssicherheit für die Tötung einzuführen.

Ein "Recht auf Selbsttötung" und ärztliche Hilfe dabei festzustellen bedeutet, als Lebens- und Sterbehelfer vor dem Todeswunsch eines Menschen zurückzuweichen, zu kapitulieren, ihn in seinem Todeswunsch zu unterstützen oder sogar selbst zu töten, was immer nur ein äußerster Grenzfall sein kann, der nicht durch Politik und Staat definiert werden darf. Tun sie es dennoch, würden sie sich als Herrscher über Leben und Tod erheben. Es gibt eine staatliche Garantenpflicht für das Leben, nicht für das Töten. Das hat nichts mit staatlicher Bevormundung zu tun, wie etwa Peter Hintze meint, sondern mit der notwendigen staatlichen Selbstbescheidung.

Eine Verrechtlichung dieses äußerst sensiblen Bereiches auf Leben und Tod führt schnell auf Abwege. Das bestätigte auch ein Ärztin unter den Teilnehmern, die darauf hinwies, dass schon bisher bei schwerkranken leidenden Patienten in Absprache etwa die Morphium-Dosis schrittweise erhöht werde, so das ein würdiges Sterben ermöglicht wird. Heute gebe es derart weitreichende palliativmedizinische Möglichkeiten, dass eigentlich niemand mehr mit ärztlichem Beistand schmerzvoll sterben müsse.

Den Teilnehmern wurde eine neue Broschüre der Konrad-Adenauer-Stiftung mit dem Titel: „Sterben in Würde. Missverständnisse, Irrtümer, Fragen“, und aus der Reihe Analysen & Argumente der KAS die Ausgabe 163 zum Thema „Was kann Palliativmedizin leisten?“ sowie ein Positionspapier des Referenten „Zur Diskussion um die Sterbehilfe: Anspruch und Aufgabe der Christdemokratie“ zu mitnehmen angeboten, wovon reger Gebrauch gemacht wurde.

Asset-Herausgeber

Eine junge Hand hält eine alte Hand | Foto: Bernhard Friesacher/pixelio.de Bernhard Friesacher/pixelio.de
Strafgesetzbuch n.n.

comment-portlet

Asset-Herausgeber

Asset-Herausgeber