Fachkonferenz
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Immer wieder wurde in Korea über eine Verfassungsreform diskutiert. Die politische Krise, aus derer sich die friedlichen „Kerzenlicht-Demonstrationen“ formierten, hat den Druck weiter erhöht, das Institutionengefüge neu auszutarieren. Zumindest hinsichtlich einer Beschneidung der Machtfülle des Staatsoberhauptes besteht partei- und fraktionsübergreifend Einigkeit. Doch über die konkrete Ausgestaltung gibt es dezidiert unterschiedliche Auffassungen. Können europäische Verfassungen beispielgebend sein? Welche Erfahrungen sind in den zurückliegenden fast sieben Jahrzehnten mit den im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland getroffenen Regelungen über das Zusammenspiel von Präsident, Regierung und Parlament gemacht worden?
Vor diesem Hintergrund richtet das Auslandsbüro Korea der Konrad-Adenauer-Stiftung in Kooperation mit der Korea Universität ein Rechtsstaatskolloquium aus, das sich in diesem Jahr dem Thema „Demokratie, Regierungssystem und Verfassungsänderung“ widmet. Die zweitätige Konferenz soll Experten und Nachwuchsjuristen aus Korea und Deutschland die Plattform bieten, um sich über diese staats- und verfassungsrechtlichen Fragen auszutauschen.