Veranstaltungsberichte
Die Rechtsanwältin und Dozentin der Universität Münster, befasst sich seit mehr als 10 Jahren wissenschaftlich mit dem Thema. Sie blickte zu Beginn ihres Vortrages zunächst auf die historischen Ursprünge des Islam zurück, bevor sie sich den Begriffen und Hintergründen von Islamismus und Salafismus zuwandte.
Nicht jeder Salafist ist gewaltbereit
„Islamismus“ stelle demnach insbesondere die Ablehnung des modernen säkularen und toleranten Staates westlicher Prägung dar. Der Begriff „Salafismus“ steht für eine besonders fundamentalistische Ausprägung des Islamismus und für eine „besonders rückwärts gewandte Weltsicht“, so Dr. Haarhuis, „der es sich zum Ziel setzt, den Ur-Islam und seine damaligen Kulturzustände wieder herzustellen“. Neo-Salafisten stellen indes die „Erweckungsbewegung“, anders ausgedrückt die „Pop-Kultur“ unter den islamistischen Bewegungen dar, die mit besonders charismatischen Führern auf die Gewinnung Jugendlicher abzielen würden. Dr. Haarhuis hob hervor, dass Salafismus, anders als im Empfinden der breiten Öffentlichkeit, nicht gleichbedeutend mit einer latenten Gewaltbereitschaft sei.
Anschläge können nicht zu einhundert Prozent verhindert werden
Dr. Haarhuis stellte beispielhaft anhand des bislang einzigen vollendeten Anschlages durch den Islamisten Arid Uka, vom 2. März 2011 auf dem Frankfurter Flughafen, bei dem zwei amerikanische Soldaten starben, fest, es könne keine absolute Sicherheit vor terroristischen Anschlägen in Deutschland geben. Arid Uka habe sich als Einzeltäter im Internet radikalisiert, seine Tat konnte durch die Sicherheitsbehörden nicht verhindert werden, weil radikalisierte Einzeltäter für diese kaum aufzuspüren sei.
Von der Möglichkeit Fragen an die Expertin zu stellen, wurde bereits während ihres Vortrages rege Gebrauch gemacht. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen die Gelegenheit, ihrer Sorge um den Umgang mit zurückkehrenden, möglicherweise gewaltbereiten „Kämpfern“ aus dem Ausland Ausdruck zu verleihen. Besonders kritisch wurde nachgefragt, ob der deutsche Staat überhaupt über ausreichend strafrechtliche Mittel verfüge, Straftaten dieses Personenkreises zu verhindern. Dr. Haarhuis wies in ihrer Antwort darauf hin, dass dem Staat bereits wirksame Mittel zur Verfügung stünden, er sie zur Anschlagsprävention aber auch voll ausschöpfen müsse, um das Risiko wirksam zu minimieren. Insbesondere die Bundesanwaltschaft sei auf dem Feld aktiv und effizient.
Das gesamte deutsche Rechtssystem solle für eine insgesamt geringe Anzahl von Personen indes nicht weiter verschärft werden, weil deren Auswirkungen für die gesamte Bevölkerung spürbar werden würden. Wichtiger sei es, Muslime in Deutschland weiter zu integrieren und beispielsweise die muslimischen Gelehrten in Deutschland statt der Türkei auszubilden. Im Wintersemester 2014/15 waren hierfür bereits 1500 Studierende an deutschen Universitäten eingeschrieben, um später in Gemeinden oder an Schulen zu arbeiten. Ein erster Schritt, dem weitere folgen müssten.