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Konsultationsrecht: Garantie der Rechtssicherheit für Investitionen

Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat in Kooperation mit der Stiftung „Tribuna Constitucional“ ein Seminar in der Anwaltskammer in La Paz zu dem Thema „Konsultationsrecht: Garantie der Rechtssicherheit für Investitionen“ vom Freitag, dem 27.09. bis Samstag, dem 28.09.2013 angeboten. Ziel war es, den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben einen differenzierten Blick auf das Thema „Konsultationsrecht“ zu bekommen und in einer Gruppenarbeit zu vertiefen.

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Als Referenten waren Ramiro Gastón Orias Arredondo, Direktor der Stiftung „Construir“ mit dem Thema „ Perspektiven des verfassungsmäßigen Rechts auf vorherige Konsultation“; Ivan Ricardo Bascope Sanjines, Rechtsanwalt und Mitglied des Anwaltsverbands RAMA mit dem Themenschwerpunkt „der Erdöl- und –Gasförderung und das Recht auf vorherige Konsultation“; Waldo Albarracin Sanchez, Anwalt und ehemaliger Ombudsmann mit dem Thema „Die Landwirtschaft und das vorherige Recht auf Konsultation“ und Carlos Gerardo Martín Derpic Salazar, Anwalt und Dozent an der katholischen Hochschule La Paz „San Pablo“ mit dem Thema „Minen und das vorherige Recht auf Konsultation“ eingeladen.

Grußworte wurden von Raul Jimenez dem Präsidenten der Anwaltskammer in La Paz, Susanne Käss, der Leiterin des Auslandsbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) in Bolivien und der Präsidenten der Stiftung „Tribuna Constitucional“, Silvia Salame, gehalten.

Die Veranstaltung wurde von Marco Antonio Baldivieso Jines moderiert.

In seinem Vortrag ging Orias auf das Recht der vorherigen Konsultation mit der Vereinbarkeit der bolivianischen Verfassung ein. Dabei ging er zuerst auf drei Bereiche ein, die durch das Vorbefragungsrecht geschützt werden sollen. Dies sind die Territorien der Indigenen, Naturschutzgebiete und die natürlichen Ressourcen. In der Konvention 169 der ILO ist die Verfahrensweise des Konsultationsprozesses der indigenen Völker geregelt.

Die Vereinten Nationen (VN) haben in einer Konvention von 2007 den besonderen Schutz der Indigenen und ihrer Gebiete hervorgehoben. Von den rechtlichen Rahmenbedingungen ging der Referent auf das Verfahren im Konkreten ein. Es besteht aus sechs Bereichen, die in die Befragung mit einbezogen werden müssen. Bei der Zustimmung durch die Indigenen zu einem Projekt soll durch die Regierung eine Entschädigung gezahlt werden. Weiterhin steht der Staat in der Pflicht, die Konsultation durchzuführen und nicht an Unternehmen oder Investoren zu übertragen. Hierdurch soll eine stärkere Kontrolle über die Ausbeutung von natürlichen Ressourcen gewährleistet werden. Das Vorbefragungsrecht soll die Position der Indigenen innerhalb von Bolivien stärken.

Bascope, der Anwalt und Mitglied des Anwaltsverbandes RAMA ist, begann seinen Vortrag mit der Konvention 169 und den Zielen der Artikel dieser Konvention. Dabei ging er auf die genauen Definitionen von Natur, Umwelt und Rohstoffen ein. Desweitern sind die Indigenen durch eine Erklärung der VN geschützt, die auch das Konsultationsrecht garantiert. Er verdeutlichte das Verfahren an Hand von Beispielen und wie genau der Schutz der natürlichen Ressourcen in der Praxis aussehen kann. Er zeigte auch welche juristischen Möglichkeiten Indigene zur Durchsetzung ihrer Rechte haben.

Sanchez, Anwalt und ehemaliger Ombudsmann, legte den Schwerpunkt in seinem Vortrag auf den Agrarsektor. Der Rahmen seines Vortrages bildete die rechtlichen Grundlagen auf denen die Vorbefragung im landwirtschaftlichen Sektor beruht. Von da aus ging er auf die Möglichkeiten und die Bereiche ein, die in einem Falle der Konsultation betroffen sind. Hierzu kommen die Forst-, Wasserwirtschaft und die Umwelt. Bolivien ist das Land mit der meisten Abholzung von Wäldern pro Einwohner weltweit. Die Umwelt incl. Agrarsektor ist durch den Artikel 189 der bolivianischen Verfassung geschützt.

Der letzte Referent, Depie, der Anwalt und Dozent an der katholischen Universität „San Pablo“ in La Paz ist, ging in seinem Vortrag auf den Abbau von Bodenschätzen und der Erschließung neuer Minen ein. Die Artikel 348ff. der bolivianischen Verfassung regeln den Umgang mit Bodenschätzen und ihren Abbau. Der Bergbau in Bolivien geht auf die Spanier und ihren König Filipe II zurück. Dieses war im Jahre 1559. Somit hat der Bergbau eine lange Tradition in dem Andenstaat. Im Jahre 1997 wurde das Gesetzt zur Ausbeutung über die Bodenschätze erlassen. Durch einen Gesetzeserlass 2007 wurden alle Minen verstaatlicht und alle weiteren Rechte an den Staat bzw. eine Agentur, die im Auftrag des Staates handelt, übertragen.

Dieser Status quo ist bis heute beibehalten.

Damit endete die Vortragsreihe. Den Tagesabschluss bildeten Fragen und Kommentare des Auditoriums. Am nächsten Tag gab es für die Teilnehmer einen Workshop und eine Gruppenarbeit in der sie einen Konsens zwischen den Akteuren im Konsultationsprozess (Staat, Indigene und Unternehmer) für die Bereiche Minen, Umwelt, Großprojekte und Erdöl – und Erdgasförderung ausarbeiten sollten.

Die Ergebnisse wurden am Ende präsentiert.

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