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Konsultationsrecht: Garantie der Rechtssicherheit für Investitionen

Die Konrad-Adenauer-Stiftung hat in Kooperation mit der Stiftung „Tribuna Constitucional“ ein Seminar in der Anwaltskammer in Sucre zu dem Thema „Konsultationsrecht: Garantie der Rechtssicherheit für Investitionen“ am 28.10.2013 angeboten. Ziel war es den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben einen differenzierten Blick auf das Thema „Konsultationsrecht“ zu bekommen und in einer Gruppenarbeit zu vertiefen.

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Als Referenten waren Juristinnen Monica Gabriela Sauma Zankys mit dem Thema „Perspektiven des verfassungsmäßigen Rechts auf vorherige Konsultation“; Ines Virginia Monterno Barron dem Themenschwerpunkt „die Erdöl- und –Gasförderung und das der Recht auf vorherige Konsultation“; Cinthia Armijo zu dem Thema „die Landwirtschaft und das vorherige Recht auf Konsultation“ und der Jurist Dhery Prieto Melgarejo mit dem Themengebiet „Bergbau und das Recht auf vorherige Konsultation“; anwesend.

Grußworte wurden von Silvia Salame Farjat, die Präsidentin der Anwaltskammer in Sucre und ehemaligen Verfassungsrichterin ist, Susanne Käss, der Leiterin des Auslandsbüros der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) in Bolivien, gehalten.

Die Veranstaltung wurde von dem ehemaligen Verfassungsrichter Marco Antonio Baldivieso Jines moderiert.

In ihrem Vortrag ging Zankys auf das Recht der vorherigen Konsultation mit der Vereinbarkeit der bolivianischen Verfassung ein. Dabei ging er zuerst auf drei Bereiche ein, die es durch das Vorbefragungsrecht geschützt werden sollen. Dies sind die Territorien der Indigenen, Naturschutzgebiete und die natürlichen Ressourcen. In der Konvention 169 der ILO ist die Verfahrensweise des Konsultationsprozesses der indigenen Völker geregelt.

Die Vereinten Nationen (VN) haben in einer Konvention von 2007 den besonderen Schutz der Indigenen und ihrer Gebiete hervorgehoben. Von den rechtlichen Rahmenbedingungen ging der Referent auf das Verfahren im Konkreten ein. Es besteht aus sechs Bereichen, die in die Befragung mit einbezogen werden müssen. Bei der Zustimmung durch die Indigenen zu einem Projekt soll durch die Regierung eine Entschädigung gezahlt werden. Weiterhin steht der Staat in der Pflicht, die Konsultation durchzuführen und nicht an Unternehmen oder Investoren zu übertragen. Hierdurch soll eine stärkere Kontrolle über die Ausbeutung von natürlichen Ressourcen gewährleistet werden. Das Vorbefragungsrecht soll die Position der Indigenen innerhalb von Bolivien stärken.

Die ehemalige Richterin am Umweltgericht Barron, begann ihren Vortrag mit der Konvention 169 und den Zielen der Artikel dieser Konvention. Dabei ging sie auf die genauen Definitionen von Natur, Umwelt und Rohstoffen ein. Desweitern sind die Indigenen durch eine Erklärung der VN geschützt, die auch das Konsultationsrecht garantiert. Sie verdeutlichte das Verfahren an Hand von Beispielen und wie genau der Schutz der natürlichen Ressourcen in der Praxis aussehen kann. Sie zeigte auch, welche juristischen Möglichkeiten Indigene zur Durchsetzung ihrer Rechte haben.

Die Juristin Armijo legte den Schwerpunkt in ihrem Vortrag auf den Agrarsektor. Der Rahmen ihres Vortrages bildeten die rechtlichen Grundlagen auf der die Vorbefragung im landwirtschaftlichen Sektor beruht. Von da aus ging er auf die Möglichkeiten und die Bereiche ein, die in einem Falle der Konsultation betroffen sind. Hierzu kommen die Forst-, Wasserwirtschaft und die Umwelt. Bolivien ist das Land mit der meisten Abholzung von Wäldern pro Einwohner weltweit. Die Umwelt incl. Agrarsektor ist durch den Artikel 189 der bolivianischen Verfassung geschützt.

Der letzte Referent, Melgarejo, der Anwalt ist, ging in seinem Vortrag auf den Abbau von Bodenschätzen und der Erschließung neuer Minen ein. Die Artikel 348ff. der bolivianischen Verfassung regeln den Umgang mit Bodenschätzen und ihren Abbau. Der Bergbau in Bolivien geht auf die Spanier und ihren König Filipe II zurück. Dieses war im Jahre 1559. Somit hat der Bergbau eine lange Tradition in dem Andenstaat. Im Jahre 1997 wurde das Gesetzt zur Ausbeutung über die Bodenschätze erlassen. Durch einen Gesetzeserlass 2007 wurden alle Minen verstaatlicht und alle weiteren Rechte an den Staat bzw. eine Agentur, die im Auftrag des Staates handelt, übertragen.

Dieser Status quo ist bis heute beibehalten.

Damit endete die Vortragsreihe. Den Tagesabschluss bildeten Fragen und Kommentare des Auditoriums. Nach der Mittagspause gab es für die Teilnehmer einen Workshop und eine Gruppenarbeit in der sie einen Konsens zwischen den Akteuren im Konsultationsprozess (Staat, Indigene und Unternehmer) für die Bereiche Minen, Umwelt, Großprojekte und Erdöl – u Erdgasförderung ausarbeiten sollten. Die Standpunkte wurden kontrovers diskutiert.

Die Ergebnisse wurden am Ende präsentiert.

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