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Grundgesetz als Werbeträger

von Friedrich Karl Fromme

Eine Staatsziel Tierschutz liefe auf ein unerfüllbares Versprechen des Verfassungsgebers hinaus

Die Verankerung des Staatszieles Tierschutz im Grundgesetz hätte allenfalls symbolischen Charakter; sie würde die Gestaltungsmacht von der Politik auf die Gerichte verschieben.

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