Fachkonferenz
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Im Rahmen der internationalen Verfassungsrechtsfachtagung fokussierten Experten aus der ganzen Welt den status quo und die Zukunft positiver, sozialer Rechte. Im Mittelpunkt der Betrachtung standen nationale Gesetzgebungen gleichermaßen wie die Entwicklung internationaler Sozialrechtsstandards. Unter der Beteiligung renommierter Rechtswissenschaftler, Anwälte und Richter konnte ein intensiver Austausch mit dem chinesischen Fachpublikum geführt werden. Die von der KAS/Peking geladenen Dozenten, Prof. Dr. Rainer Arnold, Universität Regensburg und Prof. Dr. Christian Starck, Universität Göttingen, inspirierten mit ihren Fachbeiträgen nachhaltige Diskussionen zur historischen Entwicklung des Sozialstaates und des Rechts auf soziale Sicherung im internationalen Menschenrechtsregime.
Kernpunkt der Fachtagung war die Frage nach der effektiven Durchsetzbarkeit wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte. Nicht nur der sich im Aufbau befindliche chinesische Sozialstaat sondern die Staatengemeinschaft als solche steht diesbezüglich vor einer Herausforderung. Die Rolle der Richterschaft in der fortbildenden Interpretation des Rechts wurde ebenso analysiert wie die Einklagbarkeit öffentlich-rechtlicher Ansprüche in den unterschiedlichen nationalen Rechtssystemen - die damit verbundene Notwendigkeit der Zuerkennung verfassungsrechtlichen Schutzes positiver sozialer Rechte wurde eingehend thematisiert. Festgehalten wurde insbesondere, dass die Gewährleistung sozialer Rechte einen wichtigen Bestandteil der internationalen Armutsbekämpfung darstellt. Die progressive Realisierung des Internationalen Paktes über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte, wie von der internationalen Staatengemeinschaft vereinbart, muss daher unbedingt weiterhin Priorität haben. Finanz- und Wirtschaftskrise dürfen keinen Grund darstellen, um den länderübergreifenden menschenrechtlichen Diskurs zurück zu stellen.
Aus rechtsphilosophischer Betrachtungsweise herrschte unter den Experten Einigkeit, dass die effektive Implementierung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte nicht nur vom politischen „goodwill“ des jeweiligen Staates allein abhänge sondern gleichermaßen der positiven Verankerung des Solidaritätsgedankens als gesellschaftlichen Wert bedarf – das dementsprechende gemeinschaftliche Bewusstsein müsse gestärkt werden.