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Veranstaltungsberichte

Der Schutz Personenbezogener Daten im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

von Eleftherios Petropoulos
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Die Konrad-Adenauer-Stiftung Griechenland, das "Centre of International and European Economic Law" und die Stavros Niarchos Stiftung haben Mitte September eine Fachexperten Diskussion über den neuen Rechtsrahmen im Bereich der Sammlung und Bearbeitung von persönlichen Daten, im Lichte des Inkrafttretens Mai 2018 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 organisiert. Vor einem zahlreichen Publikum aus Professoren, Juristen und Studenten haben sich renommierte Experten mit wichtigen Aspekten des Themas auseinandergesetzt, während interessante Fragen haben zu einer lebhaften Diskussion beigetragen.

Den Anfang im ersten Panel mit dem Titel "Der Schutz von Daten im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts im Rahmen der neuen Generalverordnung" (unter der Präsidentschaft von Herrn. Dimitrios Kranis, Vize-Präsidenten des Areopags und Generaldirektor der Nationalen Schule für Richter und Staatsanwälte) hat Prof. Dr. Dres. h.c. Burkhard Hess des Max Planck Institute Luxembourg for International, European and Regulatory Procedural Law gemacht. Prof. Dr. Hess hat entscheidende Urteile des EuGH analysiert und diese mit der entwickelnden gesetzgeberischen Tätigkeit der Union verbunden. Dadurch hat er die Rolle des EuGH bei der Entwicklung des diesbezüglichen Rechts hervorgehoben. Prof. Spyridon Vlachopoulos, Professor an der Nationalen und Kapodistrias Universität Athen, und Mitglied der Hellenischen Datenschutzbehörde (HDPA) hat die Frage der Konkordanz zwischen dem Schutz personenbezogener Daten und der Bedeutung der grenzübergreifenden Übermittlung von solchen Daten etwa im Bereich des internationalen Handels erörtert. Er hat die relevanten Vorschriften der Verordnung, u.a. die verfahrensrechtlichen Regelungen, die Ausnahmen, sowie die durch die neue Verordnung erbrachten Änderungen vorgestellt. Anschließend hat er auch die wesentliche Rolle des EuGH anhand des Beispiels der Stellungnahme C-1/15 unterstrichen. Aussagekräftig war der Vortrag der Prof. Lilian Mitrou, Universität von Ägäis, Fakultät von Informations- und Kommunikationstechnik und Systeme über das Recht auf Vergessenheit. Damit hat sich auch der EuGH in einer Reihe von Urteilen befasst (Google Spain usw.) und somit wird nochmals die Bedeutung der unionalen Rechtsprechung bewiesen.

Im zweiten Panel saßen drei griechische Top-Experte: Em. Prof. Vassilios Skouris, ehem. Präsident des Gerichtshofs der Europäischen Union und Präsident des CIEEL, Herr Christos Yeraris, Ehrenpräsident des Hellenischen Staatsrates und ehem. Präsident der HDPA und Herr Konstantinos Menoudakos, Ehrenpräsident des Hellenischen Staatsrates und Präsident der HDPA haben auf hohem wissenschaftlichem Niveau über den rechtlichen status-quo, die kommenden Änderungen und die historische Entwicklung der griechischen Rechtsprechung (vor allem des Staatsrates) diskutiert. Praktische Fragen der Umsetzung der Verordnung (sowohl auf griechischem als auf europäischem Niveau) wurden ebenfalls angesprochen. Die Diskutanten sind zu dem Schluss gekommen, dass einerseits die behandelten Themen hoch kompliziert sind (dies ergibt sich aber aus der Auseinandersetzung von Rechten) und andererseits, dass es notwendig ist, dass die EU sich damit befasst.

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