Asset-Herausgeber

KAS-Teuwsen

Einzeltitel

Richterin sucht Schutz in den USA

von Dr. Rudolf Teuwsen

Wöchentlich Neues aus Guatemala, Honduras und El Salvador

Liebe Interessierte an der Arbeit der Konrad-Adenauer-Stiftung in Guatemala und Honduras: Wie wirkt sich die Corona-Pandemie in Mittelamerika aus? Welche anderen Ereignisse des politischen und wirtschaftlichen Lebens in diesen Ländern geschehen sonst noch? Und wie arbeitet die KAS eigentlich unter den derzeitigen Bedingungen? Wenn Sie die Antworten auf diese oder ähnliche Fragen interessieren, bieten wir Ihnen in diesem Blog Woche für Woche die wichtigsten Neuigkeiten und einen kleinen Einblick. Danke für Ihr Interesse und viel Vergnügen bei der Lektüre.

Asset-Herausgeber

Ende März verderben in Guatemala weitere gut 4,8 Millionen Dosen Corona-Impfstoff der Marken AstraZeneca, Moderna und vor allem Sputnik V. Unterdessen kommt die Regierung mit weiteren Impfungen nur langsam voran, obwohl inzwischen auch in einigen Einkaufszentren Impfstationen eingerichtet sind, Für die Impfung von Kindern ab sechs Jahren steht zwar nur sehr wenig Impfstoff zur Verfügung, aber es bringen auch nicht einmal zehn Prozent der Eltern ihre schulpflichtigen Kinder zur Impfung. Auch die Rate der Personen, die eine dritte Impfung zur Auffrischung erhalten haben liegt weiterhin deutlich unter zehn Prozent der Bevölkerung.

Nachdem die für Ihren Kampf gegen die Korruption in Guatemala international bekannte und geehrte Richterin Erika Aifán kürzlich überraschend einen Urlaub angetreten hatte, hat sie inzwischen ihre Stelle gekündigt und ist ins Exil in die USA gereist. Damit sind in den letzten elf Monaten 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz aus dem Land geflohen. In einem Interview mit dem salvadorianischen Online-Medium El Faro (Der Leuchtturm) bestätigte Aifán, dass Präsident Giammattei sie im vergangenen Monat aufgefordert hatte, ihm in schriftlicher Form die Aussagen eines unter Schutz stehenden Zeugen zukommen zu lassen, der den Präsidenten beschuldigt hatte, Schmiergelder von Bauunternehmen erhalten zu haben. Da Aifán dies aus Rechtsgründen verweigerte, fürchtete sie zunehmend um ihre Sicherheit. Der Fall, zu dem die Zeugenaussage gehört, ist als „geheim“ (bajo reserva) eingestuft. Da aber Giammattei in den Prozess weder als Beschuldigter noch in anderer Form eingebunden ist, steht ihm auch nicht zu, die Zeugenaussage zu kennen. Zur Erinnerung: Gegen die Richterin lief ein Verfahren zum Entzug der Amtsimmunität, in dem Kläger, Untersuchungsrichter und entscheidende Richter alle im Vorstand derselben Juristenvereinigung sind.

In einem Interview mit dem Online-Medium La Hora (Die Stunde), hat Kardinal Ramazzini eine pessimistische Einschätzung der Rechtsstaatslage in Guatemala abgegeben: „Hier etabliert sich eine „legale“ Diktatur, in der der große Verlierer die guatemaltekische Gesellschaft ist,“ so der Kardinal. „Die Regierung vergisst das erste Prinzip der Verfassung: das Gemeinwohl.“ Auch den kürzlich abgehaltenen sog. Kongress für das Leben und dessen Ernennung Guatemalas zur „Kapitale des Lebens“ beurteilt Ramazzini kritisch: „Ich habe Schwierigkeiten diese Initiative zu verstehen, sie ergibt keinen Sinn im Kontext eines Landes mit so großen Ungewissheiten und so großer Armut.“ Der Kardinal bemängelt, dass sich staatliche Vertreter in Ausübung ihrer Ämter als Mitglied evangelikaler Gruppen bekennen. „Dies widerspricht der Definition Guatemalas als religionsneutral in der Verfassung“, so Ramazzini, der zudem darauf hinweist, dass einige dieser Politiker in ihrem privaten Verhalten im Widerspruch zu ihren öffentlichen Äußerungen stehen.

Der Verteidigung des ehemaligen Präsidenten von Honduras, Juan Orlando Hernández, ist es gelungen, das Verfahren wegen Auslieferung an die USA um einige Tage zu verzögern. Eigentlich hätte das aus 15 Richterinnen und Richtern bestehende Plenum des Obersten Gerichtshofs CSJ am Mittwoch eine endgültige Entscheidung über das Gesuch der Amerikaner fällen müssen. Die Verteidigung hat aber beantragt, zuvor die Meinung des Zentralamerikanischen Gerichtshofs CCJ einzuholen, worauf der CSJ sich eingelassen hat. Zugleich wurde bekannt, dass das Gericht 32 Auslieferungsgesuche aus vergangenen Jahren vorliegen hat, die alle bislang unbehandelt geblieben sind. Am 28. März hat der Oberste Gerichtshof schließlich endgültig entschieden, dass Hernández an die USA ausgeliefert werden darf.

Auch die Wirtschaft in Honduras leidet unter dem Krieg Russlands gegen die Ukraine. Weil das Land normalerweise den größten Teil seiner benötigten Düngemittel aus der Ukraine importiert und jetzt auf andere Lieferländer ausweichen muss, haben sich die Kosten dieser Importe fast verdreifacht. Gleichzeitig sind die Exporte von Kaffee eingebrochen, da Russland zu den größten Abnehmern honduranischen Kaffees zählt.

Asset-Herausgeber

Einzeltitel
KAS-Teuwsen
23. März 2022
Jetzt lesen

comment-portlet

Asset-Herausgeber

Asset-Herausgeber