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Honduras: Durcheinander im Parlament belastet Amtsantritt der neuen Präsidentin

von Dr. Rudolf Teuwsen

Wöchentlich Neues aus Guatemala, Honduras und El Salvador

Liebe Interessierte an der Arbeit der Konrad-Adenauer-Stiftung in Guatemala und Honduras: Wie wirkt sich die Corona-Pandemie in Mittelamerika aus? Welche anderen Ereignisse des politischen und wirtschaftlichen Lebens in diesen Ländern geschehen sonst noch? Und wie arbeitet die KAS eigentlich unter den derzeitigen Bedingungen? Wenn Sie die Antworten auf diese oder ähnliche Fragen interessieren, bieten wir Ihnen in diesem Blog Woche für Woche die wichtigsten Neuigkeiten und einen kleinen Einblick. Danke für Ihr Interesse und viel Vergnügen bei der Lektüre.

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Noch ungelöst ist die Frage der Spaltung des neuen Kongresses in Honduras. Die 128 Abgeordneten haben in getrennten Sitzungen und unter jeweils fragwürdigen Umständen unterschiedliche Parlamentspräsidien gewählt. Keine der beiden Gruppen hat sich bislang bereit erklärt, auf die Ämter zu verzichten. Der Ehemann von Präsidentin Xiomara Castro, Mel Zelaya, der in der größten Regierungspartei Libre die Fäden zieht, hat sich in die Gespräche um eine Lösung der Situation ebenso eingeschaltet, wie die Vertreter der VN, der EU und Spaniens. Ziel ist eine Lösung spätestens am Anfang der 6. Kalenderwoche.

Indessen hat die Parlamentariergruppe, die den Angeordneten Luis Redondo von der Partei Salvador de Honduras als Parlamentspräsidenten stützt, ein umstrittenes Amnestie-Gesetz verabschiedet. Vordergründig geht es darum, die politiischen Opfer des Staatsstreichs von 2009 gegen den damaligen Präsidenten, eben jenen Mel Zelaya, wieder auf freien Fuß zu setzen. Kritiker befürchten jedoch, dass Politiker, die bereits ihre Immunität verloren haben, etwa weil sie nicht wiedergewählt wurden, sich das Gesetz zunutze machen könnten, um auch einer Verfolgung für Straftaten wie Bestechung oder Unterschlagung öffentlicher Mittel zu entgehen.

Zudem nominierte das von Redondo angeführte Teil-Parlament zwei Juristen als Justiziar bzw. stellvertretenden Justiziar des Staates, obwohl beide die formellen Anforderungen für die Positionen nicht erfüllen. Ob diese Nominierungen Bestand haben werden, wird auch von der Frage abhängen, ob es gelingt, das Parlament zu einen.

Die Präsidentin hat unterdessen dem Parlament, wie angekündigt, einen Gesetzentwurf zugeleitet, mit dem die VN um die Einrichtung einer internationalen Anti-Korruptionskommission für Honduras ersucht werden sollen. Von der für dessen Verabschiedung notwendigen sog. Qualifizierten Mehrheit von 86 Stimmen ist sie jedoch derzeit weit entfernt. Schließlich hat der Vorsitzende des Kommitees für Auswärtige Angelegenheiten im US-Senat, Bob Menendez, Präsident Biden aufgefordert, den abgewählten bisherigen Präsidenten Juan Orlando Hernández als „wichtigen ausländischen Drogenhändler“ einzustufen, ihm sein US-Visum zu entziehen und seine Auslieferung zu beantragen. Das Weiße Haus hat bislang darauf noch nicht reagiert.

Erneut in die Schlagzeilen geraten ist die Findungskommission zur Besetzung des Postens des Generalstaatsanwalts in Guatemala. Der ihr Kraft Amtes angehörende Dekan der Juristischen Fakultät der Universität da Vinci, David Gaitán, hatte vor der konstituierenden Sitzung der Kommission ein Papier vorgelegt, in dem er seine Vorstellungen für einen geordneten und fachlich fundierten Auswahlprozess erläutert. Wie seine Universität in einer Pressemitteilung schrieb, basieren die Vorschläge des Juristen vor allem auf „Urteilen des Verfassungsgerichts und auf Standards, die Guatemala mit der Unterzeichnung verschiedener Abkommen und internationaler Vereinbarungen in Sachen Menschenrechte akzeptiert hat“. Offenbar war dies schon genug, um die bekannten Aktivisten der sogenannten Stiftung gegen den Terror (Fundación Contra el Terrorismo) dazu zu bewegen, Gaitán bei der Generalstaatsanwaltschaft anzuzeigen. Angeblich fehlen ihm die notwendigen Qualifikationen, um das Amt eines Fakultätsdekans bekleiden zu können, was seine Universität jedoch bereits bestritten hat. Dennoch hatte die Generalstaatsanwaltschaft nichts Eiligeres zu tun, als die Anzeige aufzunehmen, bekannt zu machen und zu untersuchen, und zwar unmittelbar bevor der Autor sein Papier in der zweiten Sitzung der Findungskommission vorstellen und erläutern konnte. Er zog schließlich die Konsequenz und trat von seinem Amt als Dekan der Fakultät zurück, womit er auch automatisch nicht mehr der Findungskommission angehört. Die Kommissionsvorsitzende, die Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, ließ daraufhin eine Diskussion des Papiers gar nicht mehr zu, da der Autor ja nicht anwesend sei.

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1. Februar 2022
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