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Veranstaltungsberichte

Menschenrechte und Vereinigungsgesetzgebung

Koreanisch-deutsches Symposium aus Anlass der Aufnahme der Zusammenarbeit von KAS und koreanischem Justizministerium

Im Rahmen des gemeinsam von der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) und dem Justizministerium der Republik Korea veranstalteten koreanisch-deutschen Symposiums "Menschenrechte und Vereinigungsgesetzgebung" kamen am 23. August 2013 Experten beider Länder zusammen, um gemeinsam zu analysieren, inwiefern Korea vom deutschen Wiedervereinigungsprozess lernen könne. Der Fokus lag dabei auf der Frage der Rehabilitierung der Opfer des DDR-Regimes und auf spezifischen Rechtsproblemen, die im Kontext der Wiedervereinigung besondere Relevanz erlangt hatten.

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Eröffnet wurde die Veranstaltung vom koreanischen Vize-Justizminister Kook Min-su, der das besondere Interesse Koreas am Wiedervereinigungsprozess Deutschlands betonte. In Korea existierten bereits seit Längerem verschiedene Arbeitsgruppen, die an der Erforschung des deutschen Wiedervereinigungsprozess und der Vereinigungsgesetzgebung arbeiteten. Ein Schwerpunkt liege darauf, Wege zu finden, die nach dem Vorbild Deutschlands eine friedliche Wiedervereinigung Nord- und Südkoreas ermöglichen würden. Um dieses Ziel zu erreichen, sei es von grundlegender Bedeutung, das Wissen der deutschen und koreanischen Experten zu vereinen, um gemeinsam Lösungsansätze zu finden.

Dr. Norbert Eschborn, Leiter des KAS-Auslandsbüros Korea, ging in seiner Ansprache auf das weltweite Interesse ein, das an der deutschen Rechtskultur bestehe. Besonders die ausgeprägte Ausdifferenzierung des deutschen Rechtssystems, die spezifische Grundrechtsordnung und das Modell des Bundesverfassungsgerichts zeichneten Deutschland in dieser Hinsicht aus. In diesem Sinne könne auch Korea vom Rechtsstaatsvorbild Deutschlands profitieren.

Im Anschluss gab der koreanische Staatsanwalt Choe Dae Gun einen knappen Überblick über "Unilaw Korea". Diese Online-Datenbank sei 1993 gegründet worden und enthalte süd- und nordkoreanische Gesetze. Ebenso seien Gesetze aus dem Ausland, die die Wiedervereinigung eines Landes beträfen, gespeichert. Dese Daten seien insbesondere nach der Wiedervereinigung von Bedeutung und könnten für die Klärung von Rechtsfragen genutzt werden.

Transformation des Rechtssystems nach der Wiedervereinigung Deutschlands

Professor Kim Byong Gi von der Joongang-Universität eröffnete den ersten Teil der Veranstaltung. Er dankte der KAS für ihr Engagement im Bereich der koreanischen Wiedervereinigung und übergab das Wort an Ministerialdirigent Thomas Kunz, Leiter der Zentralabteilung im thüringischen Justizministerium. Kunz referierte über die Umgestaltung des Rechtssystems nach der deutschen Wiedervereinigung und die damit verbundenen Probleme am Beispiel des Bundeslandes Thüringen.

Mit der Wiederherstellung der staatlichen Einheit sei der gesetzgeberische Auftrag einhergegangen, auch die rechtliche Einheit in Deutschland wieder herzustellen. In Thüringen sei im Zuge dessen der "politisch beratende Ausschuss zur Bildung des Landes Thüringen" gegründet worden, der die Vorarbeit für die noch zu wählende Landesregierung leistete. Um so schnell wie möglich ein funktionierendes Rechtssystem nach westdeutschem Vorbild aufzubauen, sei massive Unterstützung durch die alten Bundesländer erforderlich gewesen. Diese nahmen sich entweder einzeln oder gemeinsam bestimmten Regionen der ehemaligen DDR an, denen sie gezielte Hilfe beim Aufbau leisteten. Die Schwerpunkte des Wiederaufbaus seien der materielle und strukturelle Aufbau, die personelle Erneuerung der Justiz sowie die Herstellung der Akzeptanz und des Vertrauens in das neue Rechtssystem gewesen. Der erste Punkt sei Mitte der 1990er bereits abgeschlossen gewesen, während die beiden anderen Punkte eine gewisse Herausforderung dargestellt hätten.

Um einen Stillstand des Rechtssystems und eine ungerechte Pauschalbeurteilung zu verhindern, habe man sich entschieden, Richter und Staatsanwälte der ehemaligen DDR unter bestimmten Voraussetzungen weiter zu beschäftigen. Da in der DDR allerdings ein gänzliches anderes Verständnis bezüglich der Funktionsweise der dritten Gewalt geherrscht habe, hätten die Richter und Staatsanwälte einer eingehenden Überprüfung unterzogen werden müssen. Für diese Aufgabe seien spezielle Ausschüsse eingerichtet worden, die auf Grundlage von Dokumenten der "Gauck-Behörde" und persönlichen Anhörungen entschieden hätten, wer für eine Weiterbeschäftigung geeignet gewesen sei und wer nicht. Um die sachliche Qualifikation der Richter und Staatsanwälte zu gewährleisten, sei darüber hinaus ein breites Fortbildungsprogramm aufgebaut worden, dass dem Justizpersonal die Grundlagen des deutschen Rechtssystems vermittelt habe. Der Großteil der Richter sei nach sorgfältiger Überprüfung übernommen worden; dennoch bleibe festzustellen, dass die Beurteilung der Eignung eine zu weiten Teilen schwierige Aufgabe gewesen sei.

Probleme habe auch die Akzeptanz des neuen Rechtssystems unter der Bevölkerung der neuen Bundesländer mit sich gebracht, die die enge Verbindung von Rechtsstaat und Gerechtigkeit nach 40 Jahren der Willkürherrschaft zunächst in Frage gestellt habe.

In der anschließenden regen Diskussion kommentierte zunächst Myong Sup Han, ein auf Nordkorea spezialisierter Anwalt, den Vortrag des deutschen Experten. Er ging zunächst auf die Geschwindigkeit des Wiedervereinigungsprozess ein und fragte, ob die Umstrukturierung in Deutschland nicht zu schnell vonstatten gegangen sei und ob ein gemäßigteres Tempo nicht Fehler verhindert hätte. Außerdem interessiere ihn, wie die finanzielle Versorgung der übernommenen Richter aus der ehemaligen DDR gehandhabt worden sei und ob sie Probleme gehabt hätten, sich in dem neuen System zurechtzufinden. Er vertrete die Meinung, dass im koreanischen Fall nordkoreanische Richter auf Basis eines minimalen Honorars weiterbeschäftigt werden sollten und dass für sie ein höheres Renteneinstiegsalter gelten solle als für ihre südkoreanischen Kollegen.

Kunz entgegnete, dass man die Richter der ehemaligen DDR mit denjenigen Westdeutschlands bezüglich der Besoldung gleichgestellt habe, um die Entstehung eines Zwei-Klassen-Systems zu verhindern. Die übernommenen Richter hätten teilweise durchaus Schwierigkeiten gehabt, den an sie gestellten Ansprüchen gerecht zu werden. Man habe allerdings durch die Einrichtung von Mentorenprogrammen und Fortbildungsmaßnahmen versucht, dem entgegen zu wirken. Bezüglich des Tempos der Wiedervereinigung müsse man verstehen, dass der Prozess eine Eigendynamik entwickelt habe, die schwer zu steuern gewesen sei.

Der zweite Diskutant, Forscher des Asan Institute for Policy Studies Bum Suk Baik, setzte den Schwerpunkt seines Kommentars auf die Thematik der Menschenrechte. Er sei auf Menschenrechtsverletzungen in Nordkorea spezialisiert und überzeugt, dass die systematische Aufklärung dieser Verbrechen nach der koreanischen Wiedervereinigung die Grundlage sozialer Integration und Kooperation sei. An Ministerialdirigent Kunz richtete er die Frage, wer seiner Ansicht nach die Federführung bei der Klärung dieser Menschenrechtsfragen übernehmen solle. Kunz äußerte daraufhin, dass ihm eine supranationale Lösung in diesem Zusammenhang am Sinnvollsten erscheine.

Aus dem Publikum kam schließlich unter Anderem die Frage auf, wie die zentrale Erfassungsstelle der westdeutschen Landesjustizverwaltzungen in Salzgitter so lange hätte aufrecht erhalten werden können. In Südkorea existiere eine solche Einrichtung noch nicht, nach Meinung des Publikums nach sei dies allerdings dringend nötig. Kunz erwiderte, dass er diese Ansicht teile und auch die Gefahr der Diskontinuität einer solchen Institution sehe. Ein breiter gesellschaftlicher und politischer Konsens habe in Deutschland die Aufrechterhaltung der Erfassungsstelle in Salzgitter gewährleistet.

Rehabilitierung von Opfern des DDR-Regimes

Der zweite Teil der Veranstaltung wurde von Chang Suk Yang, koreanischer Vizeminister für Wiedervereinigung, eingeleitet, der zunächst die Vorbildfunktion des deutschen Wiedervereinigungsprozess hervorhob. Besonders positiv sehe er, dass die Wiedervereinigung friedlich verlaufen sei und keine Rachfeldzüge durch die Opfer stattgefunden hätten. Vielmehr sei der Rechtsstaat zu jedem Zeitpunkt die Basis der Aufarbeitung gewesen.

Im Mittelpunkt des zweiten Teils stand der Vortrag von Hildigund Neubert, der Thüringer Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Der Schwerpunkt ihrer Ausführungen lag auf der Rehabilitierung der Opfer des DDR-Regimes.

Auch wenn die Verfolgungsmethoden einem zeitlichen Wandel unterlegen hätten und im Laufe der Jahre besser konspiriert worden sei, habe anfangs offener Terror in der DDR geherrscht. Somit stünden sowohl Verschleppungen, Zwangsarbeit, Kindesentzug, Folter, Enteignungen als auch biographische Benachteiligungen auf der langen Liste der Verbrechen, die in der DDR begangen worden seien.

Etwa 640.000 Menschen seien beispielsweise nach vorsichtigen Schätzungen Opfer biographischer Benachteiligung geworden. Je nach politischer Meinung oder religiöser Einstellung sei es zu Abdrängungen in unattraktive Berufe, Entlassungen oder dem Ausschluss von einflussreichen Stellen gekommen. Dies habe auch für die Kinder dieser Personen gegolten, denen mehrheitlich der Zugang zu weiterführender Bildung verwehrt worden sei. Diese Maßnahmen wirkten sich bis in die Gegenwart aus: Das Haushaltseinkommen der betroffenen Personen liege noch heute 38% unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung.

Die Illustration der Verbrechen mache auf der einen Seite die Wichtigkeit der Rehabilitierung der Opfer deutlich, lasse aber auf der anderen Seite auch erahnen, dass eine vollständige und schnelle Überwindung der Folgen des DDR Regimes unmöglich sei.

Am dringendsten sei die Rehabilitierung der politischen Gefangenen gewesen. Diese hätten eine einmalige Haftentschädigung sowie Ausgleichsleistungen erhalten. Im Kontext der beruflichen Rehabilitierung seien Kündigung und Zurücksetzungen entschädigt worden. Schüler, denen der Zugang zu höherer Bildung verwehrt worden sei, hätten staatliche Unterstützung erhalten um ein Hochschulstudium nachzuholen, und Enteigneten sei die Möglichkeit gegeben worden, ihre Grundstücke und Immobilien wieder einzufordern.

Man habe dementsprechend versucht, Gegenstände der Rehabilitierung genau zu definieren und gesetzlich festzulegen, dennoch sei es auch durchaus zu Ungerechtigkeiten gekommen. Die Verweigerung beruflichen Aufstiegs beispielsweise sei nicht Gegenstand von Entschädigungen und die Fristen bei der Aufarbeitung von Enteignungsfällen seien sehr knapp gewesen. Außerdem habe man die Rente von Personen, die unter einer Kündigung oder Zurücksetzung gelitten hätten, zwar neu berechnet als hätte die Benachteiligung nicht stattgefunden. Allerdings sei in dieser Berechnung nicht die Tatsache beinhaltet, dass entsprechende Personen nie wieder die Möglichkeit eines beruflichen Aufstiegs gehabt hätten. Schließlich seien darüber hinaus lediglich 100 Personen nach anfänglich weit mehr als 10.000 Anfangsermittlungen verurteilt worden.

Rückblickend könne man somit schließen, dass die Rehabilitierungsbemühungen und die Aufarbeitung zum sozialen Frieden und zu einem positiven geistigen Klima in der vereinigten Bundesrepublik beigetragen hätten und noch beitrügen, dennoch hätten längst nicht alle Probleme optimal gelöst werden können.

Fehler und Errungenschaften Deutschlands - Lehren für Korea?

Ha Tae Young, Professor an der Donga-Universität in Busan, erkundigte sich in der anschließenden Diskussion, was vom heutigen Standpunkt aus betrachtet die Fehler und Probleme des Wiedergutmachungsprozess gewesen seien und inwiefern die Republik Korea davon lernen könne. Zudem bat er um nähere Informationen bezüglich der zentralen Erfassungsstelle in Salzgitter.

Frau Neubert erwiderte, dass es natürlich Fehler im Wiedervereinigungsprozess gegeben habe, man jedoch versucht habe, die Fehler, die nach dem Zweiten Weltkrieg gemacht worden seien, nicht zu wiederholen. Sehr wichtig sei beispielsweise die sofortige Aktenöffnung gewesen. Auch Korea müsse daher nach einer Wiedervereinigung dafür sorgen, dass sämtliche Daten zugänglich würden, um mögliche Vertuschungen zu verhindern. Die Erfassungsstelle in Salzgitter sei in diesem Zusammenhang von zentraler Bedeutung gewesen. Sie habe auch bereits zu DDR-Zeiten eine wichtige Funktion erfüllt, indem sie in die DDR hineingewirkt und politischen Häftlingen und anderweitig Betroffenen Hoffnung gegeben habe.

Ahn Ji Ho vom Koreanischen Institut für Nationale Vereinigung, der zweite Diskutant, erläuterte zunächst seinen persönlichen Bezug zur deutschen Wiedervereinigung. Er habe in Deutschland zu dieser Thematik promoviert und im Laufe intensiver Interviews den Eindruck gewonnen, dass die innere Einheit noch heute nicht gänzlich hergestellt sei. Er halte daher politische Bildung und öffentliche Diskussionen für sehr wichtig. Im selben Maße sei es von Bedeutung, soziale Unterschiede zwischen den Länderteilen zu verstehen. Nur auf dieser Grundlage sei eine Wiedergutmachung möglich.

Hildigund Neubert gab ihm in jeglicher Hinsicht Recht. Sie sei ebenfalls überzeugt, dass es enorm wichtig sei, das Wissen über die Diktatur ins kollektive Gedächtnis zu schreiben. Eine Gedenkkultur, die Literatur, Filme, Gedenkstätten sowie politische Bildung beinhalte, sei unabdingbar. Dem Aspekt, den Alltag der Nordkoreaner verstehen zu wollen, messe sie auch große Bedeutung zu.

Im Publikum kam des Weiteren die Frage auf, wie die Expertin die Befristung der Rehabilitationsansprüche sehe und wie mit Opfern verfahren werde, die nicht ausreichend materielle Beweise vorbringen könnten. Neubert sprach sich daraufhin für eine Entfristung der Rehabilitierungsgesetze aus. Ihrer Meinung nach gebe es keinen sachlichen Grund für eine solche Einschränkung. Vielmehr sei es sehr schwierig für die Opfer, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und entsprechende Anträge zu stellen, weshalb man ihnen ausreichend Zeit dafür gewähren sollte.

Personen, die sich durch das DDR Regime in ihren Rechten verletzt sähen, aber nicht ausreichend Dokumente vorlegen könnten, um dies zu belegen, müssten zumindest Zeugen vorbringen, um eine Rehabilitierung zu erreichen. Die verantwortlichen Entscheider seien allerdings inzwischen sehr kritisch in solchen Fällen, um eventuellen Missbrauch vorzubeugen.

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Kontakt

Stefan Samse

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Leiter des Rechtsstaatsprogramms Asien

stefan.samse@kas.de +65 6603 6171

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