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Frauenrechte - Kluft zwischen Verfassungsnorm und Verfassungsrealität

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Während in manchen afrikanischen Ländern Frauenrechte in der Verfassung nur als überholte Gesetze verankert sind, so gibt es auch in Ländern, in denen bereits fortschrittliche rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen wurden, eine Diskrepanz: die zwischen Verfassungsnorm und Verfassungsrealität. Um jedoch politischen Führungskräften ihre Verantwortung gegenüber rechtlichen Versprechungen in Bezug auf Frauenrechte deutlich zu machen, ist vor allem eines notwendig: die richtige Berichterstattung durch Journalisten. Der Radioworkshop vom 3. bis zum 7. Dezember 2007 in Maputo, Mozambique drehte sich rund um dieses Thema. Zusammen mit CMFD (Community Media for Development) Productions, hatte das KAS Medienprogramm 8 Journalistinnen eingeladen, um ihr vorhandenes Wissen über Frauenrechte zu vertiefen.

Durch Vorträge von Oxfam, Women and Law in Southern Africa und Gender and Media Network Southern Africa bekamen die Teilnehmerinnen zunächst einen theoretischen Einblick in die rechtlichen Grundlagen. Neben internationalen Regelwerken wie das Protokoll der Afrikanischen Union oder die African Charter on Human and People’s Rights on the Rights of Women in Africa, wurden in diesem Zusammenhang auch nationale Gesetze von Mozambique erläutert, wie etwa das Familiengesetz und die Gesetzesinitiative zur häuslichen Gewalt.

Mittels der Kombination aus theoretischem Hintergrundwissen und praktischer Anwendung konnte jede Teilnehmerin ihr Wissen über professionelles Schreiben über das Auseinanderweichen von geschriebener Verfassung und Verfassungswirklichkeit vertiefen. „Jetzt kenne ich die Rechte der Frau, die verfassungsmässigen Gesetze, jetzt kann ich gute Interviews und Artikel zu diesem Thema machen“, fasst eine Teilnehmerin ihr Resümee zusammen. Ein solches Medientraining kommt gerade zum richtigen Zeitpunkt. Zur Zeit initiiert die Afrikanische Union eine Öffentlichkeitskampagne zu ihrem Protokoll der Menschenrechtscharta und den Rechten der Frauen in Afrika. Zudem werden sich im August 2008 die Staatschefs der Southern African Development Community (SADC) treffen, um das SADC Protocol on Gender and Development zu überprüfen und zu überarbeiten. Daher konzentrierte sich der Workshop nicht auf eine abstrakte Berichterstattung über Frauenrechte, sondern zielte vielmehr darauf ab, den Teilnehmerinnen Kenntnisse zu vermitteln, wie man die Bevölkerung über die Versprechen ihrer politischen Führungskräfte informiert.

In Ländern wie Mozambique ist das Radio für die Bevölkerung immer noch die Informationsquelle Nummer 1. Radiojournalisten mit dem notwendigen Rüstzeug auszustatten, stellt daher einen wichtigen Beitrag zur Zivilgesellschaft und einer informierten Bevölkerung dar, die für ihre Rechte in einer Demokratie eintritt.

Die Ergebnisse der Workshop-Teilnehmerinnen können sich hören lassen. Hier eine kleine Kostprobe:

Radiobeitrag 1

Radiobeitrag 2

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Veranstaltungsort

Maputo, Mozambique

Kontakt

Frank Windeck

Frank Windeck bild

Referent DigitalAkademie, Büro Bundesstadt Bonn

Frank.Windeck@kas.de +49 2241 246-2314 +49 2241 246-54257
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