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Veranstaltungsberichte

"Von der Inhaftierung zur Reintegration"

Workshop im Kalahari Sands Hotel in Windhoek

Am 17. und 18. November 2014 veranstaltete das Auslandsbüro der Konrad-Adenauer-Stiftung in Namibia und Angola gemeinsam mit dem Legal Assistance Center einen zweitägigen Workshop zu dem Thema „Von der Inhaftierung zur Reintegration“ im Kalahari Sands Hotel in Windhoek.

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Workshop-Teilnehmer und Dr. Bernd Althusmann, Leiter des Auslandsbüros für Namibia und Angola (9.v.r.)

Neben den aus Deutschland angereisten Experten Torben Adams und Dr. Stefan von der Beck nahmen etwa 35 Vertreter aus der örtlichen Justiz, Anwaltschaft, Strafvollzug und nichtstaatlichen Einrichtungen an dem Workshop teil. Außerdem zählten der namibische Ombudsmann sowie ein ehemaliger Strafhäftling zu den Teilnehmern.

Nachdem Dr. Althusmann und Toni Hancox, Leiterin des Legal Assistance Center, die Teilnehmer begrüßt und den Workshop eröffnet hatten, begann Torben Adams mit seiner Präsentation. Dabei erläuterte er das deutsche Strafvollzugsgesetz in Theorie und Praxis. Ferner führte er aus, welche Auswirkungen eine Inhaftierung auf die Familie, die Kinder und die Gesellschaft hat und welche psychologischen Folgen aus einer Inhaftierung resultieren.

Nach einer kurzen Pause erläuterte Dr. Stefan von der Beck anhand seiner Präsentation die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bewährungshilfe und die Nachsorge für Strafentlassene in Deutschland. Bezug nehmend auf die einschlägigen deutschen und europäischen Vorschriften, nannte er die rechtlichen Voraussetzungen für eine Strafaussetzung oder eine Reststrafaussetzung zur Bewährung. Am Beispiel des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen (AJSD) erklärte er die Struktur und Arbeitsweise moderner ambulanter Justizsozialdienste und ließ dabei die Arbeit nichtsstaatlicher Einrichtungen in der Straffälligenhilfe nicht unerwähnt. Auch die Opferhilfe und der Opferschutz waren Gegenstand seines Vortrags.

Die Ausführungen beider Experten boten Anlass für angeregte Diskussionen und Fachgespräche unter Teilnehmern und Experten, die auch während der Pausen fortgesetzt wurden.

Der Nachmittag begann mit einem Vortrag von Dr. Edwina Mensah-Husselmann. Im Rahmen ihrer Präsentation gab sie einen interessanten Einblick in die Arbeits- und Sichtweise einer klinischen Psychologin und diskutierte danach mit den Workshop-Teilnehmern.

Danach schilderte Mike Kauazunda, der eine langjährige Haftstrafe in einer namibischen Strafvollzugsanstalt verbüßt hatte, seine Erfahrungen während und nach seiner Inhaftierung. Einen weiteren interessanten Praxiseinblick gab Jean Chiketa von der Organisation „Change“.

Der erste Workshop-Tag endete mit einer Zusammenfassung der bis dahin gefundenen Ergebnisse, die gerade auch aus den fruchtbaren Diskussionen und den zahlreichen Nachfragen der Teilnehmer resultierten.

Der zweite Workshop-Tag begann mit einem Vortrag von Gail van Wyk. Als „Directorate Rehabilitation and Reintegration“ stellte sie den übrigen Teilnehmern das neuentwickelte, jedoch noch nicht umgesetzte Konzept des „Namibian Correctional Services“ vor. Dabei nannte sie unter anderem eine Rückfallquote der Straftäter von nur 6 %. Diese geringte Zahl machten die Teilnehmer zum Gegenstand einer weiteren Diskussionsrunde; zumal bisher keinem der Teilnehmer die neue Konzeption bekannt war.

Danach widmeten sich die Teilnehmer den dringendsten Problemen bei der Reintegration. Sie sammelten gemeinsam Vorschläge für notwendige Maßnahmen, um das Wohlbefinden ehemaliger Häftlinge und ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu verbessern. Als ein Problem wurde beispielsweise die hohe Anzahl an Untersuchungshäftlingen (10.000-12.000) genannt. Dr. von der Beck erwähnte in diesem Zusammenhang nochmal die aus seiner Sicht sinnvolle Einführung von im ambulanten Bereich arbeitenden sozialen Justizdiensten.

Insgesamt bot der Workshop die Möglichkeit, gelungene Reintegrationsmodelle und -maßnahmen aus dem Ausland darzustellen. Gemeinsam wurde erörtert, welche Maßnahmen möglicherweise in Namibia übernommen werden können, um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erleichtern.

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