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Veranstaltungsberichte

Gewohnheitsrecht, die Verfassung und das kodifizierte Recht

Die Konrad-Adenauer Stiftung Namibia und Angola zusammen mit dem Namibischen Parlament veranstalten zum ersten Mal in der namibischen Geschichte am 11. Februar 2016 eine internationale Konferenz zum Thema ''Gewohnheitsrecht, die Verfassung und das kodifizierte Recht''.

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Zu diesem Anlass saßen die traditionellen Oberhäupter der verschiedenen ethnischen Gruppen Namibias mit einer großen Anzahl von Ministern, Parlamentsabgeordneten Rechtsexperten aus Namibia, Südafrika und Deutschland zusammen an einem Tisch, um über die Probleme und Herausforderungen der traditionellen Autoritäten zu diskutieren und gemeinsame Lösungen zu finden. Dieser Diskussion wohnten u.a. auch der deutsche Botschafter, Herr Christian Schlaga, und die Finnische Botschafterin, Anne Saloranta, bei.

In Art. 66 Absatz 1 der namibischen Verfassung wird explizit auf die Gültigkeit von Gewohnheitsrecht und nichtkodifiziertem Recht hingewiesen, solange das Gewohnheitsrecht nicht im Widerspruch zu der Verfassung steht. Daher kann das Gewohnheitsrecht, das von den traditionellen Oberhäuptern angewendet wird, nicht übergangen werden.

Die Konferenz wurde von dem Parlamentspräsidenten Prof. Peter Katjavivi eröffnet. Im Anschluss sprachen zu den rund hundert Gästen im Parlament u.a. Gaob Immannuel #Nuaxa /Gâseb (Stellvertretender Vorsitzender: Rat der traditionellen Oberhäupter), Dr. Bernd Althusmann (Leiter des Auslandsbüros der Konrad-Adenauer Stiftung Namibia und Angola), Prof. John Baloro (Dekan der Juristischen Fakultät der Namibischen Universität), Frau Fatima Diallo (Universität Kapstadt), Prof. Manfred Hinz (Direktor des Customary Law Ascertainment Project der Juristischen Fakultät in Namibia), Herr Inkosi S. E. Mahlangu (Stellvertretender Vorsitzender: Nationalhaus der traditionellen Oberhäupter , Südafrika).

Teil der Konferenz war auch die Buchveröffentlichung durch die Namibische Universität (UNAM) „Customary Law Ascertained Volume 3. The customary law of the Nama, Ovaherero, Ovambanderu, and San communities of Namibia“, welches von Prof. Manfred Hinz mit der Hilfe von Alex Gariseb erarbeitet wurde.

Der Nachmittag der Konferenz diente der Diskussion und der Verständigung zwischen den traditionellen Oberhäuptern und den Experten und Ministern, sowie Abgeordnete beider namibischer Kammern. Diese einmalige Möglichkeit wurde durch die traditionellen Oberhäupter genutzt, um im direkten Gespräch auf deren Situation aufmerksam zu machen.

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Customary law conference KAS Namibia
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