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Vortrag: Ist das Referendum verfassungsgemäß zulässig?

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Ein Referendum ist verfassungsgemäß nicht unbedingt vorgesehen, es besteht jedoch ein indirekter Hinweis auf die politischen Partizipationsrechte der Bevölkerung in Art. 27 des Basic Laws. Zu diesem Schluß kam Dr. Ali Khasan in seinem Vortrag an der rechtswissenschaftlichen Fakultät (Institute of Law) der Universität Birzeit.

Dr. Ali Khasan ist der Vorsitzende des Kommittees für den Entwurf einer Palästinensischen Verfassung, der mit Unterstützung der Konrad-Adenauer-Stiftung Ramallah konzipiert wurde. In seinen Ausführungen beschrieb Dr. Khasan die politischen Hintergründe des sogenannten „Gefangenenpapiers”, das aufgrund der Spannungen zwischen Hamas und Fatah von Politikern verschiedener Fraktionen, die in israelischen Gefängnissen inhaftiert sind, formuliert wurde. Er erklärte, in welchen Situationen ein Referendum einberufen werden kann und verdeutlichte den Ablauf des Referendumsprozesses. Dr. Khasan erklärte auch den Standpunkt der Hamas, die mit der geplanten Volksabstimmung nicht einverstanden ist und darauf verweist, dass ihr politisches Programm erst vor wenigen Monaten in den Parlamentswahlen vom palästinensischen Volk gewählt wurde.

Der Vortrag am 6. Juni fand im Rahmen der Reihe „Legal Encounters“ statt, die in Zusammenarbeit mit der KAS Ramallah durchgeführt wird. Zahlreiche Rechtsexperten, Journalisten Politiker, Mitarbeiter von Nichtregierungsorganisationen und Studenten diskutierten mit Dr. Khasan über die verschiedenen Aspekte und rechtlichen Implikationen des Referendums.

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Veranstaltungsort

Institute of Law, Universität Birzeit

Kontakt

Thomas Birringer

Thomas Birringer

Leiter Auslandsbüro Ukraine

thomas.birringer@kas.de +380 44 4927443
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