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Veranstaltungsberichte

Podiumsdiskussion zum Internationalen Strafrecht

Am 19. Dezember 2011 lud die Konrad-Adenauer-Stiftung Ramallah (KAS) gemeinsam mit der palästinensischen Menschenrechtsorganisation Al-Haq zu einer öffentlichen Podiumsdiskussion über das internationale Strafrecht im Friends Meeting House in Ramallah ein. Vortragende waren Professor Kai Ambos und Professor Fionnuala Ní Aoláin.

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Professor Fionnuala Ní Aoláin, Dorsey und Whitney Chair der University of Minnesota Law School und Professor of Law and Associate Director am Transitional Justice Institute der University of Ulster, sprach über den Anspruch auf gerichtliche Verfahren, strafrechtliche Verantwortlichkeit und Reparationsleistungen im Kontext von internationalem Strafrecht. Zu Beginn gab Ní Aoláin einen kurzen Einblick in Geschichte und Wandel des internationalen Strafrechts. Anschließend ging sie auf den Charakter der Straftaten ein, welche das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) abdeckt; dazu gehören: Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Völkermord. Im Mittelpunkt des IStGHs steht das Prinzip der Komplementarität. Demzufolge liegt die größte Herausforderung in der Frage, wie zu handeln ist, wenn Rechtssysteme auf nationaler Ebene versagen. Im Abschluss beleuchtete Ní Aoláin die Problematik um die Reparationsleistungen. Opfer werden oftmals instrumentalisiert um politische Agenden voranzutreiben während Verantwortlichkeiten und Pflichten den Opfern gegenüber vernachlässigt werden. Der IStGH verfügt über Mandate, die eben dieser Marginalisierung entgegenwirken sollen. Dazu zählt der Treuhandfond für Opfer, welcher nicht nur Rehabilitationsmaßnahmen bereitstellt sondern Opfern wesentliche Unterstützung und Förderung hinsichtlich der Verfolgung strafrechtlicher Verantwortlichkeit bietet.

Der zweite Vortragende Kai Ambos, Professor für Internationales Strafrecht der Universität Göttingen und Richter des Berufungsgerichts Göttingen setzte den Fokus auf Schuldfähigkeit unter dem Römischen Statut des IStGHs. Im Rahmen der Frage nach der Schuldfähigkeit muss zwischen Täter und Teilnehmer unterschieden werden. Strafrechtliche Verantwortlichkeit und Beteiligung an einer Straftat werden rechtlich unterschiedlich bewertet. Hinsichtlich der Schuldfähigkeit unterscheidet das Römische Statut zwischen a) Täterschaft (unmittelbare Täterschaft, mittelbare Täterschaft und Mittäterschaft), b) Teilnahme (Anstiftung oder Beihilfe) und c) Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme, worunter beispielsweise Beiträge zu Verbrechen von Gruppen fallen. Die anhaltende Herausforderung besteht jedoch in der Verknüpfung des Täters mit dem zugeschriebenen Verbrechen und dem Strafverfahren.

Im Anschluss an die Vorträge diskutierte das Publikum mir den beiden Sprechern die Prinzipien des IStGHs und deren Legitimität, Besonderheiten der Übergangsjustiz, Mittel der Bestrafung und den Kontext von Entschädigungen.

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Prof. Kai Ambos & Prof. Fionnuala Ní Aoláin at Friends Meeting House Thomas Palmer, Al-Haq

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