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Diskussion

60. Geburtstag des tunesischen Personenstandsgesetzes – Bilanz und Ausblick

Studientag der KAS und des FOAP

Anlässlich des 60. Jahrestages der Verkündung des „Code du statut personnel“ werden die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) und das Forum de l’Académie Politique (FOAP) bei einem Studientag am 13. August 2016 eine Bilanz des Personenstandsgesetzes ziehen.

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Seit der tunesischen Unabhängigkeit im Jahr 1956 stellte der soziale Fortschritt bei der Entwicklung des Landes stets eine wesentliche Komponente dar. Charakteristisch für die Modernisierung Tunesiens war dabei nicht zuletzt die Ausweitung der Rechte der Frau. Als Meilenstein auf dem Weg zur Gleichstellung der Geschlechter gilt insbesondere das Personenstandgesetz, der „Code du statut personnel“ (CSP), der am 13. August 1956 verkündet wurde und wenige Monate später, am 1. Januar 1957, in Kraft trat. Mit diesen vom ersten tunesischen Staatspräsidenten, Habib Bourguiba, initiierten Gesetzestexten wurde die Stellung der Frau neu definiert – nicht nur in der tunesischen Gesellschaft, sondern ebenso in der arabischen und muslimischen Welt.

Das CSP wurde in den folgenden Jahren erweitert, so dass den tunesischen Frauen immer mehr Rechte zugestanden wurden. Es verbot nicht nur die Polygamie, sondern bildete zudem die Grundlage für die Einführung der Zivilehe im Jahre 1958. Seitdem bedarf es zur Eheschließung in Tunesien der Zustimmung beider Ehegatten. Außerdem wurden rechtliche Regelungen zur Durchführung einer Scheidung etabliert, deren Vollzug fortan nur noch vor einem Gericht erfolgen konnte.

Diese an der Gleichstellung der Geschlechter orientierte Gesetzgebung spiegelt sich auch in zahlreichen anderen Gesetzen wider, die in Tunesien seit der Unabhängigkeit verabschiedet wurden. Dazu gehört die Legalisierung der Abtreibung (1965) ebenso wie die Angleichung der beruflichen Rechte von Mann und Frau (1993/2000) und die Regelungen zum Kinderschutz (1995). Auch die infolge der Revolution von 2010/2011 errichtete „Zweite Republik“ hat sich bisher dafür eingesetzt, die Rechte der Frauen zu stärken. wovon u. a. die Konvention zur Beseitigung aller Formen von Diskriminierung gegenüber Frauen von 2014 zeugt.

Die Teilnehmer des Studientages der KAS und des FOAP werden eine Bewertung des auf diesem Gebiet im Laufe der letzten sechzig Jahre Erreichten vornehmen und dabei die Besonderheiten der tunesischen Entwicklung herausstellen. Darauf aufbauend wird sich außerdem der Frage gewidmet werden, welche Gesetze und Maßnahmen noch als wünschenswert bzw. notwendig angesehen werden und als wie realistisch eine baldige Umsetzung gilt.

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