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Veranstaltungsberichte

Diskussion: Geschlechtergerechtigkeit im Erbschaftsrecht

von Lucia Kremer
„Der Staat ist verpflichtet, die volle Gleichheit zwischen Männern und Frauen herzustellen und ihnen die gleichen Möglichkeiten einzuräumen, um dieselben Verantwortlichkeiten wahrnehmen zu können, wie es Artikel 46 der Verfassung verlangt.“ Mit diesen Worten begründete Präsident Beji Caid Essebsi am tunesischen Tag der Frauen sein Vorhaben, im Erbrecht von den Regeln des Korans abzuweichen und Tunesiens Frauen künftig denselben Erbteil zugestehen zu wollen wie den Männern.

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Diese umstrittene Initiative des Präsidenten diskutierten im Rahmen eines Abendessens am 22. September 2017 Politikerinnen, Juristinnen, Gewerkschafterinnen, Wissenschaftlerinnen und zivilgesellschaftliche Aktivistinnen auf Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung Tunesien und des Arabischen Observatorium für die Religionen und Freiheiten (OARL).

Prof. Mohamed Haddad, Präsident des OARL, eröffnete die Debatte mit einem Rückblick auf die politischen Geschehnisse der letzten Monate, wie der Gesetzesreform zum Schutz von Frauen gegen Gewalt und dem neu-zugestandenen Recht für tunesische Frauen einen andersgläubigen Ehepartner zu wählen.

Die Debatte rekurrierte im Laufe des Abends immer wieder auf jenen Teil der Verfassung, welcher Tunesien zum zivilen Staat erklärt. Im Wesentlichen liegt die Brisanz einer Änderung des Erbrechts darin, dass sie im Spannungsfeld zwischen dem Islam als Staatsreligion und der zivilen Identität des Landes steht. In diesem Kontext ist die Frage richtungsweisend für die Zukunft der jungen Demokratie Tunesiens.

Als einer der historischen Beweggründe wurde der „Pacte Fondamental“ aus dem Jahr 1857 angeführt, welcher die Gleichheit der Bürger verankerte. Mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer betonten, dass die Reform schon aus moralischer Pflicht vollzogen werden müsse, um die Gleichberechtigung von Männern und Frauen zu gewährleisten. Frauen hätten schließlich in anderen Lebensaspekten denselben Preis wie Männer zu bezahlen und verdienten es deshalb, auch genauso viel zu erben. Überdies wurde dargelegt, welche volkswirtschaftlichen Verluste mit einer Ungleichbehandlung der Geschlechter einhergingen und wie schwer es beispielsweise für Wirtschaftschefinnen sei, aufgrund mangelnder Rücklagen Kredite zu bekommen.

Darüber hinaus diskutierten die Eingeladenen, wie in der Bevölkerung am besten für eine solche Gesetzesänderung geworben werden solle. Gerade in ländlichen Regionen sei dies nötig. Dort wären auch die Auswirkungen der Änderung am meisten spürbar, da es so den Frauen, welche den größten Teil der Arbeit in der Landwirtschaft verrichteten, ermöglicht würde, das bewirtschaftete Land auch zu besitzen.

Weiter wurden vor allem Schulen als Kernmilieus einer tiefgreifenden gesellschaftlichen Gesinnungswende identifiziert und die Notwendigkeit von politischem Dialog und ziviler Bildung hervorgehoben.

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