Finanzberichte der KAS - Foundation Office Croatia and Slovenia
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Finanzberichte der KAS
Gemäß Artikel 32 Absatz 3 des Gesetzes über die Finanzführung und Rechnungslegung gemeinnütziger Organisationen aus dem Jahr 2014, geändert 2022 (Amtsblatt "Narodne novine", Nr. 121/14 und 114/22) gelten folgende Bestimmungen für Finanzberichte: Gemeinnützige Organisationen, die zur Erstellung von Jahresabschlussberichten verpflichtet sind, müssen diese Berichte zusammen mit den Begleitunterlagen an das Finanzministerium bzw. an die vom Ministerium bevollmächtigte Institution zur Datenerhebung und -verarbeitung übermitteln. Die jährlichen Finanzberichte müssen innerhalb von 60 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums (Kalenderjahr) eingereicht werden. Diese Daten dienen der öffentlichen Bekanntmachung, um die Transparenz der Arbeit und der Mittelverwendung gemeinnütziger Organisationen zu gewährleisten.