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Juristen in Stiftungen und Vereinen

Porträt von Dr. Christian Steiner

Einfach nur Paragrafen wälzen? Wie langweilig. Im Job richtig was bewegen, das machen Juristen im Stiftungs- und Vereinswesen.

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Eigentlich sollte alles anders verlaufen. Denn eigentlich wollte Dr. Christian Steiner Kulturwirt werden, eine Kombination aus Jura, Volkswirtschaft und Geografie schwebte ihm vor. Freunde und Verwandte rieten ihm aber dazu, sich auf Rechtswissenschaften zu konzentrieren. So ganz klappte das dann doch nicht, denn »nebenbei« studierte Steiner noch »etwas Politikwissenschaften und arabisch«. Und das, obwohl das Jurastudium, und insbesondere die Examina, »sehr anspruchsvoll waren«, wie der Jurist rückblickend meint. »Die Inhalte des Studiums und die juristische Methode haben mein Verständnis für die großen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Zusammenhänge gefördert.«

Das Thema Internationalität spielte dabei von Anfang an eine große Rolle. »Nach dem vierten Semester war ich für ein unvergessliches Jahr im spanischen Granada, wo ich, zugegeben eher erasmus-untypisch, intensiv studierte und gut Spanisch gelernt habe«, verrät Steiner und ergänzt: »Nach dem Studium war ich Rechtsberater am Verfassungsgerichtshof, bei der Behörde des hohen Repräsentanten und beim hohen Richterrat in Bosnien und Herzegowina sowie anwaltlich tätig in grenzüberschreitenden Fragen in Spanien.« mittlerweile ist der Rechtswissenschaftler in mexiko und leitet dort das Rechtsstaatsprogramm Lateinamerika der Konrad-Adenauer- Stiftung (KAS). Die KAS ist eine von über 18.000 Stiftungen in der Bundesrepublik und zählt zu den parteinnahen Stiftungen. Der Name lässt schon vermuten, dass sie der CDU nahesteht, 1964 wurde die 1955 gegründete Stiftung nach dem ersten Bundeskanzler benannt. Im Gegensatz zu den derzeitigen Verhältnissen im Bundestag ist die größte parteinahe Stiftung mit der Friedrich-Ebert-Stiftung der SPD zuzuordnen, weitere bekannte Stiftungen sind die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU) und die Heinrich-Böll-Stiftung (Bündnis 90/Die Grünen). offizielle aufgaben parteinaher Stiftungen sind in erster Linie die politische Bildung der Bevölkerung, die Begabtenförderung und die Entwicklungszusammenarbeit voranzutreiben. Finanziert werden sie durch mittel des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie durch Spenden. Und obwohl sie Stiftungen heißen, sind – mit Ausnahme der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit – alle parteinahen Stiftungen Vereine.

Soweit die kleine Stiftungskunde, der Schwenk geht zurück zu Christian Steiner und zur KAS, die weltweit mehr als 80 Büros und Projekte in über 120 Ländern hat. orientierend an den drei Leitprinzipien Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität setzt sie sich dafür ein, dass Menschen selbstbestimmt in Freiheit und Würde leben können. Doch was verbirgt sich hinter dem etwas sperrigen Namen Rechtsstaatsprogramm, das Steiner leitet? »Das Rechtsstaatsprogramm ist als rechtspolitisches Dialogprogramm konzipiert mit dem Anspruch, politische Entscheidungsprozesse anzustoßen oder konstruktiv zu begleiten, die auf eine Verbesserung der rechtsstaatlichen Strukturen und des Rechtsschutzes der Bevölkerung abzielen. Direkte Zielgruppen sind daher politische entscheidungsträger und Rechtsanwender, um mit ihnen sowohl auf strukturelle Veränderungen in Gestalt gesetzgeberischer und organisatorischer Reformen hinzuwirken als auch deren praktische Umsetzung einzuleiten und zu begleiten«, erläutert Steiner, der in Göttingen und Freiburg studiert hat, und fügt an: »Im Rahmen dieser Zielsetzung setzt sich das Programm für rechtsstaatliche Strukturen und Institutionen, die Verwirklichung des Gewaltenteilungsgrundsatzes, die Gewährleistung der Grund- und Menschenrechte sowie für die Stärkung regionaler Zusammenschlüsse ein.« als Leiter des Programms pflegt Steiner den Kontakt zu lokalen Kooperationspartnern wie Gerichten, Ministerien, Ombudsbehörden, Universitäten, NGOs und juristischen Einrichtungen. aber auch die administrativen Aspekte sind zu bearbeiten. »Wir müssen die vom deutschen Steuerzahler und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur Verfügung gestellten projektmittel ordentlich verwalten und darüber Rechenschaft ablegen.«

Und welche rechtlichen Problemfelder tun sich bei der arbeit auf? »es geht nur zum Teil um rein juristische Fragen. Wichtiger sind die rechtspolitischen, gesellschaftspolitischen und rechtssoziologischen Zusammenhänge im historischen und kulturellen Kontext des Kontinents und eines jeden Landes«, sagt Steiner und verweist darauf, dass die politische und Rechtskultur in Lateinamerika sehr unterschiedlich ausgeprägt ist und sich der Wandel von den autoritären und diktatorischen Systemen zur Demokratie auf dem Papier schneller vollzogen hat als in der Realität. Im Gegensatz zu klassischer Kanzleiarbeit muss sich Steiner täglich mit der Bekämpfung fundamentaler Ungerechtigkeiten und rechtsstaatlicher Defizite auseinandersetzen. »Das ist das tägliche Brot der Arbeit im Rechtsstaatsprogramm – spannend, aber manchmal auch frustrierend. Die Erfolge sind dafür umso erfüllender.«

Knapp 10.000 Kilometer östlich von Mexiko in Hannover sitzt die Volkswagen-Stiftung. Zweck der Volkswagen-Stiftung ist laut ihrer Satzung die Förderung von Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre. Anders als ihr Name vermuten lässt, ist sie allerdings keine Unternehmensstiftung, sondern eine eigenständige, gemeinnützige Stiftung privaten Rechts mit Sitz in Hannover. Mit einem Fördervolumen von rund 100 Millionen Euro pro Jahr ist sie die größte private deutsche wissenschaftsfördernde Stiftung und eine der größten Stiftungen hierzulande überhaupt. Seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit im Jahr 1962 hat sie rund 30.000 Forschungsvorhaben mit knapp vier Milliarden Euro unterstützt. Im Rahmen der unterschiedlichen Förderinitiativen werden innovative und interdisziplinäre Projekte, insbesondere in der Grundlagenforschung gefördert. Dabei ist die Stiftung nicht auf die Förderung bestimmter Fächer beschränkt, sondern unterstützt die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften ebenso wie die Natur- und Ingenieurwissenschaften und die Medizin.

Justiziarin der Volkswagen-Stiftung ist Anja Stanitzke, die in Jena und Berlin Jura studierte. »Als Justiziarin berate ich den Generalsekretär der Volkswagen-Stiftung in rechtlichen Angelegenheiten und nehme die rechtlichen Interessen der Stiftung gegenüber Dritten sowie innerhalb der Geschäftsstelle wahr. Zu meinen weiteren Aufgaben gehört es, Stellung zu anfallenden Rechtsfragen in Bezug auf die Stiftung und ihre Fördermaßnahmen zu nehmen und ich bin bei Vorgängen, die auf die Einholung externen Rechtsrats zielen, zu beteiligen«, umreißt die 35-Jährige einen Teil ihres umfangreichen Tätigkeitsfelds, in das auch die Führung der Vertragsevidenz fällt. Zudem ist Stanitzke federführend und in rechtlicher Hinsicht zuständig für die stiftungsinternen Regeln für das Förderverfahren, die Bewilligungsgrundsätze, die Vollmachten des Generalsekretärs in Förderangelegenheiten sowie die sonstigen Förderrichtlinien der Stiftung gemäß der Satzung, den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Kuratoriumsbeschlüssen. Und selbst damit sind noch lange nicht alle Aufgaben beschrieben. Kein Wunder also, dass für die Juristin die Vielfältigkeit der rechtlichen Fragestellungen zu den besonderen Aspekten ihrer Arbeit gehören. »Das bedeutet zwar auch immer wieder, sich in neue Rechtsgebiete einarbeiten zu müssen, aber gerade das macht es spannend und abwechslungsreich. Das Spektrum reicht vom Stiftungsrecht über das Steuer- und Urheberrecht bis hin zum klassischen Vertragsrecht.« Dadurch, dass Stanitzke sämtliche Schreiben, mit denen eine Förderung zugesagt wird, mitzeichnet, bekommt sie natürlich auch einen tiefen Einblick in die zu fördernden Projekte und deren Inhalt.

Um Förderung einer ganz anderen Art geht es den SOS-Kinderdörfern. In den Kinderdörfern der NGO in Entwicklungs- und Schwellenländern leben vorwiegend Waisenkinder, in Industriestaaten werden mehrheitlich ›Sozialwaisen‹ betreut, das heißt Kinder, deren leibliche Eltern ihre Erziehung nicht wahrnehmen können und die auf Vermittlung des Jugendamts im SOS-Kinderdorf untergebracht werden. SOS-Kinderdörfer sind in Deutschland als Verein organisiert und auch in einer solchen Rechtsform finden Juristen Tätigkeitsfelder. Ulla Sensburg ist Mitglied des geschäftsführenden Vorstands, in ihr Ressort fallen die Themen Finanzen inklusive der Finanzierungsabwicklung der Projekte in 133 Ländern, die Strategie- und Personalentwicklung und die interne Organisation. Nach ihrem rechtswissenschaftlichen Studium in München und dem Berufseinstieg in einer Steuerkanzlei mit dem Schwerpunkt Steuerrecht kam Sensburg zu den SOS-Kinderdörfern. »Durch Zufall bin ich mit einem juristischen Sachverhalt bei den SOS-Kinderdörfern konfrontiert worden, der genau meine Schwerpunkte Sozial-, Arbeits- und dann auch Steuerrecht berührt hat. Es hat sich gezeigt, dass die komplexen Abläufe bei den SOS-Kinderdörfern immer wieder der juristischen Begleitung bedurften. So hat sich kontinuierlich eine Zusammenarbeit entwickelt, die nach einer längeren ›Anwärmphase‹ mit der Non-Profit-Welt schließlich in ein Arbeitsverhältnis mündete«, blickt die Juristin zurück, für die dieser Schritt ein »Übergang in eine andere Welt war, die zwar weniger juristisch geprägt ist, aber viele andere Reize hatte«. Exemplarisch führt Sensburg die Internationalität der Organisation an.

SOS-Kinderdörfer sind als eingetragener Verein organisiert, zusätzlich gibt es auch die Hermann-Gmeiner-Stiftung, deren Vorstandsvorsitzende Sensburg ist. Ihr Ziel ist es, zur Finanzierung der SOS-Kinderdorf- Einrichtungen und -Programmen auf der ganzen Welt beizutragen. Wie jede Stiftung bezieht auch die Hermann-Gmeiner-Stiftung die finanziellen Mittel aus den Erträgen ihres Kapitals. »Ich bin zusätzlich Mitglied in diversen Kuratorien von Stiftungen, die die SOS-Kinderdörfer unterstützen, und damit mit dem Stiftungswesen gut vertraut. Aufgrund meiner Ausbildung obliegen mir natürlich Themen wie Gemeinnützigkeitsrecht, Vereinsrecht sowie sämtliche juristischen Begleitungen unseres operativen Geschäfts«, verrät Sensburg.

Neben Sensburg beschäftigt die NGO weitere Juristen, die sich vor allem mit dem Erbrecht auseinandersetzen müssen, da ein erheblicher Teil der Einnahmen aus diesem Bereich stammt. Auch Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht spielen immer wieder eine Rolle. »Der Einstieg in den Non-Profit-Bereich kann für interessierte Juristen beispielsweise im Ehrenamt erfolgen. Ab einer gewissen Größenordnung brauchen NGOs im operativen Sektor immer wieder juristisches Fachwissen, Erfahrungen im Non-Profit-Bereich sind bei den Einstellungsverfahren immer von großem Vorteil«, gibt sie interessierten Juristen mit auf den Weg.

Über engagierte Juristen, die ehrenamtlich tätig sein wollen, würde sich auch der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) freuen. Dieser wurde 1990 gegründet, um die Emanzipation von Homosexuellen voranzutreiben und ihre Benachteiligungen zu beenden. Manfred Bruns war damals Mitbegründer und fällt auch 22 Jahre später noch ein ernüchterndes Fazit: »Wir suchen dringend Juristen, die uns bei dieser Arbeit unterstützen. Es gibt leider nur wenige Rechtsanwälte, an die man Lesben und Schwule mit ihren speziellen Problemen guten Gewissens verweisen kann. Viele Ratsuchende machen die Erfahrung, dass die Auskunftsstellen und Rechtsanwälte, an die sie sich zunächst gewandt hatten, ihnen keine sachkundige Auskunft geben konnten. Sie sind dann sehr froh und dankbar, wenn ich ihnen Wege aufzeige, wie sie ihre Probleme lösen können.« Die Beratung erfolgt dabei nur über E-Mail und Telefon. Da die Ratsuchenden oft nicht wissen, worauf es aus juristischer Sicht ankommt, müsse man ein Gespür dafür haben, ob sie alles mitgeteilt haben, was für den Fall aus juristischer Sicht erheblich ist, erzählt Bruns von seinen eigenen Erfahrungen. Und obwohl die Arbeit »ungeheuer vielseitig ist und die Anfragen an den LSVD alle Rechtsgebiete betreffen«, wie der ehemalige Bundesanwalt am Bundesgerichtshof bestätigt, fehlt es dem Verein an Nachwuchs. Ein Grund liegt auch in mangelnden Möglichkeiten. »Die Arbeit ist inzwischen so angewachsen, dass der LSVD unbedingt einen Juristen anstellen müsste. Das ist ihm aber bisher nicht möglich, weil er keine regelmäßige öffentliche Förderung erhält. Er muss deshalb seine vielfältigen Aktivitäten mit den Mitgliedsbeiträgen bestreiten und ist auf ehrenamtliche Mitarbeit angewiesen. « Ehrenamtliche Juristen arbeiten dann in der Regel als Beistand. Da der LSVD ein Antidiskriminierungsverband im Sinne von § 23 AGG ist, darf er Lebenspartner, die gegen ihre Benachteiligung klagen, als solcher Beistand begleiten. Bruns begleitet derzeit rund 400 solcher Verfahren.

Auch wenn das alles etwas negativ klingt, kann der LSVD auf große Erfolge zurückblicken. »Das Lebenspartnerschaftsgesetz konnte 2001 aus politischen Gründen nur als Rumpfgesetz verabschiedet werden. Deshalb hatten die Lebenspartner zunächst zwar dieselben Verpflichtungen wie Ehegatten, aber fast keine Rechte. Unser ›Kampf‹ um die Verbesserung der Rechtsstellung der Lebenspartner war sehr mühsam und schwierig, aber insgesamt sehr erfolgreich. Inzwischen sind Lebenspartner weitgehend mit Ehegatten gleichgestellt. Nur im Einkommensteuerrecht und im Adoptionsrecht werden sie noch benachteiligt«, blickt Bruns zurück, der aber davon ausgeht, dass die Gleichstellung in »absehbarer Zeit« komplett vollendet sein wird. »Dann werden wir die ›Öffnung der Ehe‹ für Lesben und Schwule mit der Begründung fordern: Warum noch zwei Rechtsinstitute, wenn sie sich nur noch im Namen unterscheiden? In den Niederlanden, in Belgien und in den skandinavischen Ländern, in denen Lesben und Schwule bereits heiraten dürfen, ist die Rechtsentwicklung genauso verlaufen.«

In so unterschiedlichen Bereichen Christian Steiner, Anja Stanitzke, Ulla Sensburg und Manfred Bruns auch tätig sind, sie alle eint der Gedanke, mit ihrer juristischen Ausbildung nicht nur Paragrafen zu wälzen, sondern Menschen unmittelbar zu helfen. Es muss halt nicht immer eine Kanzlei sein.

Mit freundlicher Genehmigung von audimax.

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