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Cannabis-Legalisierung – ein (Irr-)Weg?! - Folgen für Jugendschutz und Innere Sicherheit

4. Münsteraner Gespräche zum Thema Sicherheit

Am 22. November 2023 setzen wir unsere Münsteraner Gespräche zum Thema Sicherheit fort. Nach unseren Auftaktveranstaltungen zur Lebensmittelversorgung, zur europäischen Sicherheitspolitik und zu sozialen Aspekten der Wohnungssicherheit widmen sich unsere 4. Münsteraner Gespräche der Inneren Sicherheit.

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Detalles

Mitte August hat das Kabinett die Teillegalisierung von Cannabis beschlossen. Ab 18 Jahren soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis erlaubt werden, privat darf man bis zu drei „weibliche blühende Pflanzen“ anbauen. Dazu wird es eine streng geregelte Abgabe von Cannabis über bestimmte Clubs geben:

"Nicht-gewinnorientierte" Cannabis-Clubs dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Pro Person dürfen maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm innerhalb eines Monats abgegeben werden. Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren bekommen allerdings maximal 30 Gramm pro Monat. Der Gehalt des Rauschmittels THC darf bei ihnen nicht über zehn Prozent liegen. Die Clubs dürfen maximal 500 Mitglieder ab 18 Jahren haben.

Gefordert wird zudem ein strenger Gesundheits- und Jugendschutz. In den Cannabis-Clubs darf nicht konsumiert werden, auch Alkoholausschank ist verboten. In der Öffentlichkeit bleibt Kiffen im Umkreis von 200 Metern von Schulen, Kitas, Spielplätzen, Jugendeinrichtungen und Sportstätten verboten. Auch in Fußgängerzonen soll zwischen 7 und 20 Uhr kein Konsum erlaubt sein.

 

Wie passen Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote in dieses Vorhaben? Wie wird der Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz sowie die Straßenverkehrssicherheit gewährleistet? Trägt das Gesetz zu einer Entkriminalisierung bei? Wird Drogenkonsum verharmlost? Wird der Konsum gesteigert eine die Cannabis-Abhängigkeit verstärkt?

Programa

Programm

19.00 – 19.30 Uhr

Ankommen und Registrierung

 

19.30 - 21.00 Uhr 

Begrüßung

Dr. Ulrike Hospes

Landesbeauftragte der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. und Leiterin des Politischen Bildungsforums NRW

Dr. Georg Lunemann

Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL)

 

Im Gespräch

Dr. Stefan Nacke MdB mit

Prof. Dr. Dr. Martin Holtmann

Ärztlicher Direktor der LWL-Universitätsklinik Hamm, Fachklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie

Amon Barth

Autor „Breit. Mein Leben als Kiffer“ (inkl. Lesung)

Simone Wendland MdL

Ordentliches Mitglied in den Ausschüssen für Gleichstellung und Frauen sowie Verkehr, stv. Mitglied im Rechtsausschuss Fragen aus dem Publikum

Wie viel Cannabis wird in Deutschland konsumiert?

Mehr als ein Viertel der Deutschen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren hat laut Daten des Epidemiologischen Suchtsurveys von 2018 mindestens einmal im Leben Cannabis konsumiert. Mehr als sieben Prozent der Befragten gaben an, auch ein Jahr zuvor bereits Cannabis konsumiert zu haben. Die Tendenz ist steigend. Auch unter jungen Erwachsenen ist Cannabiskonsum in den vergangenen Jahren angestiegen: Fast 50 Prozent der 18- bis 25-Jährigen hatten 2019 laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mindestens einmal Cannabis ausprobiert, unter den 12- bis 17-Jährigen war es jeder Zehnte. Regelmäßig wird Cannabis von 5,7 Prozent der 18- bis 25-Jährigen konsumiert.

Insgesamt, so schätzt der Deutsche Hanfverband, werden 200 bis 400 Tonnen Cannabis jährlich in Deutschland konsumiert. Das entspricht einem Marktwert von mindestens 1,2 Milliarden Euro – Geld, das meist die organisierte Kriminalität einstreicht. Das Betäubungsmittelgesetz verbietet zwar nicht den Konsum von Cannabis – Besitz, Handel und Anbau sind jedoch strafbar. Wer mit Cannabis erwischt wird, muss zunächst mit dessen Beschlagnahme und einem Ermittlungsverfahren rechnen. Bei größeren Mengen droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Bei geringen Mengen können Gerichte seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1994 allerdings von einer Strafe absehen, wenn der Angeklagte erkennbar nur seinen Eigenbedarf deckt. Als „geringe Menge“ gelten – je nach Bundesland – zwischen sechs und zehn Gramm.

 

Quelle: Bundesregierung legalisiert Cannabis (deutschlandfunk.de) 

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Lugar

Plenarsaal im Landeshaus des LWL | Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48147 Münster

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Dr. Ulrike Hospes

Dr. Ulrike Hospes

Landesbeauftragte und Leiterin des Politischen Bildungsforums NRW /
Leiterin Büro Bundesstadt Bonn

ulrike.hospes@kas.de +49 (0) 2241 246 4257 +49 (0) 2241 246 5 4257
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Joanna Bärhausen

Sekretärin/Sachbearbeiterin Politisches Bildungsforum NRW

joanna.baerhausen@kas.de +49 (0) 2241 246 4277

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