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Présentations & compte-rendus

Wenn Familienclans „Haftbefehle“ ausstellen

Islamische Paralleljustiz in Deutschland

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Dem ehemaligen stellvertretenden Leiter des ARD-Hauptstadtstudios, lange Jahre Leiter des politischen Magazins „Panorama“, fiel es nicht leicht, gesellschaftliches Interesse für die Ergebnisse seiner Recherchen zu wecken. 2011 erschien sein Buch „Richter ohne Gesetz – Islamische Paralleljustiz gefährdet unseren Rechtsstaat“, in dem er die Ergebnisse zahlreicher Gespräche mit Anwälten, Richtern, Betroffenen, Streitschlichtern usw. präsentierte.

Dr. Wagner berichtete über die verbreitete Regelung von Streitigkeiten unter islamischen Familienclans durch sogenannte Friedensrichter, die dafür nicht selten aus anderen Ländern anreisen. Vergeltung, Blutrache und Wiedergutmachung entspringen islamischen Traditionen, die der Koran weitgehend übernommen hat. Auseinandersetzungen würden umgehend zur „Familienangelegenheit“, als Beleidigung des Clans begriffen und sollen möglichst ohne Beteiligung der deutschen Polizei und Justiz geregelt werden. So existiert ein übliches System der finanziellen Wiedergutmachung, etwa 10000 Euro für eine leichtere Verletzung durch einen Messerstich, 30000 für eine schwere. Innerhalb eines Clans werden „Haftbefehle“ ausgestellt, und an der Ergreifung des vermeintlichen Täters beteiligen sich dann alle Angehörigen. Diese Formen der Streitaustragung bzw. –beilegung funktionieren allerdings nur innerhalb jener muslimischen Gruppen, die sich daran beteiligen. Deutsche seien beispielsweise davon nicht betroffen, weil das System für Sie keine Gültigkeit besitzt.

90% der Fälle islamischer Paralleljustiz bleiben unbekannt, oft fallen sie nur auf, weil etwa ein Zeuge vor Gericht plötzlich seine Aussage ändert. Dies geschieht oft, weil die Sache inzwischen durch die Clans beigelegt bzw. geklärt wurde. Eine solche Klärung darf man allerdings nicht als eine Form sinnvoller Streitregelung betrachten, zumal dabei der deutsche Rechtsstaat nicht selten geradezu verhöhnt wird. Denn in Wirklichkeit handelt es sich um „Machtdiktate“, die der jeweils stärkere Clan dem anderen auferlegt. Wurden Ermittlungen durch die Justiz wegen Strafvereitelung aufgenommen, seien sie soweit bekannt meist gescheitert. In diesem Zusammenhang spielt das Auskunftsverweigerungsrecht eine wichtige Rolle, dass, so Dr. Wagner, dringend reformiert werden sollte. Er berichtete zudem von einigen Fällen, in denen Anwälte oder Richter unter Polizeischutz gestellt werden mussten, um sie vor Angriffen zu schützen. Ein muslimischer Friedensrichter gab nach einem Verfahren, das er erfolgreich sabotierte, der deutschen Richterin die Hand und meinte, man solle doch künftig weiter so gut zusammenarbeiten. Bedenklich sei weiterhin, dass einige Strafverteidiger abhängig sind von größeren Clans und entsprechende Interessen vor Gericht vertreten.

Ein weiterer Aspekt des Themas ist die informelle islamische Familiengerichtsbarkeit. Für das Publikum sehr überraschend, schilderte Dr. Wagner, dass mittlerweile auch 40% der islamischen Ehen in Deutschland geschieden würden. Die damit oft verbundene systematische Benachteiligung von Frauen stehe im Widerspruch zum deutschen Recht. Dr. Wagner forderte von der Politik, einen öffentlichen Dialog zur Akzeptanz unseres Rechtsstaates zu fördern. Allerdings sind hier auch die Medien gefordert, sich an einem Dialog über islamische Paralleljustiz zu beteiligen. Diese gesellschaftliche Unterstützung benötigen auch Staatsanwälte und Richter, die mit diesem Phänomen konfrontiert werden.

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