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Présentations & compte-rendus

Weingesetzänderung 2011

Zwischen Winzerverwirrung und Verbraucherwissen

Weinbauforum 2011 vom 5. Februar 2011 in Trier

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Angesichts der anstehenden Weinmarktreform hatte die Konrad-Adenauer-Stiftung, Bildungswerk Mainz, zum Weinbauforum 2011 eingeladen, um zum Thema zu diskutieren.

Das hochkarätig besetzte Podium, an dem unter anderem Julia Klöckner, MdB, teilnahm war sich einig: das Wissen der Verbraucher wird weniger, wenn die Verwirrung der Winzer zunimmt. Und so resümierte Klöckner treffend: „Weinbaupolitik kann nur dann gut sein, wenn wir Gesetze mit den Betroffenen machen. Man muss sehen, was man durch Neues erreichen kann.“

Viele Erzeuger, so die Deutsche Weinprinzessin Melanie Unsleber, seien derzeit stark verunsichert und wüssten nicht, was auf sie zukomme im Zuge der geplanten Weinmarktregulierung. Vor allem im Bereich des Bezeichnungsrechts herrsche Unklarheit. Sie sehe sich daher als Weinbotschafterin auch als eine Mittlerin zwischen Verbraucher und Erzeuger, um diese Verunsicherung auf beiden Seiten zu entkräften.

In ihrem Statement zur Frage der zentralen Regulierung seitens der EU machte Christa Klaß, MdEP, deutlich, dass das Ziel der Weinmarktreform insgesamt eine Vereinfachung sein soll. Aber: die Regionalität darf hierbei nicht verlorengehen. „Wein ist das Produkt einer Region, das über Kultur und Mentalität der Menschen erzählt“, so Klaß

Ziel der deutschen Regulierungsbestrebungen sei es, so Ministerialrat Karl-Heinz Wilms vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, keine obligatorischen Vorschriften zu schaffen, sondern auf die Freiwilligkeit der Winzer abzuheben. „Wer will, darf freiwillig mehr aufs Etikett schreiben“, sagte Wilms. Darüber hinaus sei es wichtig, dass eine entsprechende Rechtsänderung Gesetze hervorbringen sollte, die für alle Betroffenen leicht verständlich sind.

Dr. Rudolf Nickenig, Generalsekretär des Deutschen Weinbauverbands, plädierte im Rahmen seiner Ausführungen ebenfalls für diesen `integralen Weg`. Hierbei sollen die geschützten Ursprungsbezeichnungen, d.h. das jeweilige Herkunftsgebiet, erhalten bleiben, wer freiwillig Zusätze etikettieren will, solle hierin frei sein, so Nickenig.

Die Frage der Moderatorin Sonja Christ, Deutsche Weinkönigin 2009, ob nicht die zusätzliche Weinmarktregulierung und der damit verbundene Zuwachs an Bürokratie den Winzer „aus dem Weinberg hole“ beantwortete der VDP‐Winzer Claus Piedmont mit der Forderung nach mehr Mitbestimmung der Verbände. Das Bezeichnungsrecht sei nur ein kleiner Teil der Weinmarktreform, die Verbände sollten hierzu Stellung nehmen. Diese wiederum müsse in die Reform einfließen, äußerte der Winzer. Eine Vereinheitlichung zu Ungunsten des Selbstverständnisses und des Lifestyles der Herkunftsregion des Weins kommt für Piedmont nicht infrage: „Man muss eine Abgrenzung finden und Abstand gewinnen, um das eigene Profil zu schärfen“. Dr. Rudolf Nickenig stellte heraus, dass große Verbände mit ihren Konzepten – im Gegensatz zu einzelnen Winzern – eher eine Außenwirkung auf den Bekanntheitsgrad der jeweiligen Weinregionen haben. Daher sollte seiner Auffassung zufolge die Diskussion dahingehend geführt werden, dass Verbindlichkeiten für einzelne Anbaugebiete geregelt werden.

Prof. Dr. Monika Christmann, Leiterin des Fachgebiets Kellerwirtschaft der Forschungsanstalt Geisenheim, referierte zum Thema „Önologische Verfahren im Rahmen der EU‐Weinmarktreform“. Sie gab zu bedenken, dass angesichts der klimatischen Veränderungen auch die Winzer in den Weinbergen ihre traditionellen Herstellungsweisen zu überdenken und sich hierbei neu zu orientieren haben. Laut Professor Christmann wird es künftig immer häufiger nötig sein die Weine durch Anreicherung oder Säuerung nachzubearbeiten (Alkohol‐ und Säuremanagement), d.h. das sogenannte `Wine‐Making` wird immer relevanter. Hierzu Christmann: „Traditionelles ist gut, aber Neuerungen müssen notwendigerweise berücksichtigt werden. Diesen Herausforderungen müssen wir uns stellen!“. Am Ende aber entscheide über Notwendigkeit und Machbarkeit der einzelnen önologischen Verfahren der Verbraucher mit seinen Konsumpräferenzen.

Die Vertreterin der Deutschen Weinakademie, Dr. Claudia Stein-Hammer, rückte den gesundheitlichen Aspekt, welcher auch im Zusammenhang mit der EU‐Weinmarktreform eine Rolle spielt, in den Blickpunkt. Wein, so Stein‐Hammer, werde in der öffentlichen Wahrnehmung immer mehr zum Indikator für alkoholische Getränke insgesamt, eine Unterscheidung zwischen den verschiedenen alkoholischen Getränken werde meist nicht mehr gemacht. Nach ihrem Dafürhalten sind die Suggestion, dass der Konsumverzicht letztlich alternativlos sei, und der damit verbundene Wechsel in der Wahrnehmung politisch gewollt. Daher plädierte sie für mehr Aufklärung: „Winzerwissen muss Verbraucherwissen werden“. Vonnöten, so Stein‐Hammer, sei darüber hinaus auch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Winzer zum moderaten Weingenuss beizutragen, denn „Wein ist weder ein Gift, noch eine Arznei!“.

Das Fazit des Weinbauforums, zusammengefasst von Sonja Christ, lautete daher: stärkere Betonung der Herkunft des Weins auf rechtlicher Ebene, Notwendigkeit verschiedener Konzepte für die jeweilige Zielgruppe (marktgerechtes Denken), Forderung einer Bezeichnungspflicht für die diversen önologischen Verfahren sowie die Bereitschaft der Erzeuger neue Wege zu gehen und bislang nicht genutzte Möglichkeiten zu erwägen.

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Interlocuteur

Karl-Heinz B. van Lier

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