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Fachkonferenz

II. Berichterstattung zur Implementierung von Mediengesetzen in Serbien

Die Politik mischt sich immer mehr in die Medien ein

Die Ergebnisse des vierteljährlichen Monitorings der Radio- und Fernsehprogramme im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rundfunkgesetzes wurden bei der Pressekonferenz vom 30. Juni 2008 anlässlich des zweiten diesjährigen Monitorings dargestellt.

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Details

Dieses Monitoring ist ein gemeinsames Projekt der KAS Belgrad und des CPDI. Der allgemeine Eindruck ist, dass es leider zu einer Ermüdung in der Medienreform gekommen ist und keine Fortschritte zu verzeichnen sind.

Die Gründe, weshalb dieses Monitoring über die Implementierung des Rundfunkgesetzes vor zweiundeinhalb Jahren begonnen wurde, haben sich entgegen unserer Erwartungen nicht verändert. Es gibt keine tatsächlichen Reformschritte in der demokratischen Medientransition. Zu diesem Urteil kam die Wissenschaftler bei der zweiten Vorstellung der Monitoringergebnisse in diesem Jahr. Weiterhin wiesen das CPDI und die KAS auf die Unzulänglichkeiten und Versäumnisse in der Medienreform hin und machten auf die eventuellen Folgen aufmerksam.

Eines der spärlichen, aber wichtigen Zeichen von Verbesserungen in diesem Bereich ist, dass der Verfassungsgerichtshof Serbiens im Berichtszeitraum des zweiten Monitorings den Beschluss fasste, die von Seiten des Rates der Rundfunkanstalt (RRA) veranlasste Anweisung an RTS zur Übertragung der Parlamentssitzungen als verfassungswidrig zu erklären. Darauf hat unser Monitoringteam die Öffentlichkeit seit September 2007 aufmerksam gemacht.

Alle TV-Sender (national, regional und lokal) haben die Wahlen, die im Mai auf allen Ebenen stattfanden, als eine Gelegenheit zur Gewinnerhöhung benutzt, indem sie den Sekundenpreis für Wahlkampagnen deutlich angehoben haben. Demgegenüber hatte die RRA die Werbezeit für politische Kampagnen begrenzt.

Die Wahlkampagne selbst ist durch die TV-Sender unprofessionel begleitet worden. So wurden die Parteikongresse und die Video-Berichterstattungen, die die Parteien selbst produziert haben, einfach übertragen, ohne zu kommentieren, zu analysieren oder im Namen der Öffentlichkeit, d.h. der Wählerschaft, selber die dringendsten Fragen auf die Tagesordnung zu bringen. Die Möglichkeit, eine öffentliche Debatte über die verschiedenen Wahlprogramme anzustoßen, ist vertan worden. Auf diese Einwände des Monitorings haben die Politiker geantwortet, dass man auf ein neues Gesetz über Wahlkampagnen warten sollte und zwar bis zum nächsten Jahr.

Ein Thema des Monitorings war weiterhin die personelle Besetzung der RRA und des öffentlich-rechtlichen Rundfunkts. Der Prozeß des Personalwechsels ist in dem Rundfunkgesetz bewusst kompliziert gefasst, um Neutralität und Unabhängigkeit des Rates zu gewährleisten und den Rat von politischen Einflüssen fern zu halten. Allerdings muss die derzeitige Besetzung vieler Stellen als eine politische Entscheidung betrachtet werden, die heute nur schwer zu korrigieren ist.

Das größte Rechtsproblem, das in diesem Quartal thematisiert wurde, ist die Kollusion des Rundfunkgesetzes mit dem neu verabschiedeten Gesetz über die Hauptstadt und die kommunale Selbstverwaltung. Die in Kraft getretenen Gesetze sehen vor, dass Städte und Gemeinden Radio- und Fernsehsender sowie Zeitungen, Zeitschriten und andere Medien gründen dürfen, was in unmittelbarem Gegensatz zu den gesetzlichen Vorschriften in den Mediengesetzen steht, welche vorschreiben, dass weder Staat noch andere territorialen Einheiten (z.B. Gemeinden) Gründer eines Mediums sein dürfen. Ergebnis dieser gesetzlichen Konfusion ist, dass es nun drei Arten der sogenannten lokalen elektronischen Medien (städtische und kommunale) gibt:

1.Sender, die rechtzeitig mit der Privatisierung begonnen hatten und diesen Prozess schon beendet haben;

2.Sender, die diesen Prozess angefangen hatten, jetzt aber abwarten müssen, ob sie privatisiert werden müssen/sollen;

3.Sender, die noch immer im Besitz der Stadt oder Kommune sind.

Diese Rechtsunsicherheit schafft ungleiche Marktbedingungen für die Sender. Deshalb ist es sehr wichtig, dass die neue Regierung und das Parlament so früh wie möglich Entscheidungen treffen, in welche Richtung sich Medien in Serbien weiter entwickeln sollten. Es steht die Frage im Raum, ob der Staat die Mediengesetze beachten oder weiterhin gegen sie verstoßen wird.

Bei der Pressekonferenz haben folgende ständige Mitglieder des Monitoringteams ihre Beobachtungen zur Umsetzung des Rundfunkgesetzes dargestellt: Prof. Rade Veljanovski, Prof. Miroljub Radojković und Jelena Surčulija, M.A.. Ihre Bemerkungen haben ein großes Echo in den Medien gefunden, sowie einen Austausch zwischen Politikern und Medienvertretern, sowie der RRA in den Printmedien angeregt. Bis zur nächsten Berichterstattung Ende September diesen Jahres wird man sehen können, ob es zu Personalwechsel, zur Gesetzesnovellierung und zu einer Anpassung an allgemein ausgeprägte demokratische Standards der EU im serbischen Mediensektor kommen wird. Nachdem jetzt eine pro-europäische Regierung gebildet wurde, sind die Erwartungen entsprechend hoch.

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Veranstaltungsort

Media Center, Belgrad

Referenten

  • M.A. Jelena Surculija
    • JuristinProf. Dr. Rade Veljanovski
      • Fakultät für PolitikwissenschaftenProf. Dr. Miroljub Radojkovic
        • Fakultät für Politikwissenschaften
          Kontakt

          Aleksandra Popović

          Aleksandra Popović bild

          Projektkoordinatorin und Wissenschaftliche Mitarbeiterin

          aleksandra.popovic@kas.de +381 11 4024-163 +381 11 4024-163
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