Alles was Recht ist - Internationale Strafgerichtsbarkeit in Afrika - Politisches Bildungsforum Berlin
Veranstaltungsberichte
Bei der Verfolgung und Verurteilung der Täter nimmt der Internationale Strafgerichtshof eine wichtige Stellung ein. Allerdings sind Aktionsradius und Wirksamkeit des IStGH, dem mittlerweile 30 Staaten aus Subsahara-Afrika angehören, beschränkt. Ausführlich referierte Fatou Bensouda, die Stellvertretende Chefanklägerin des IStGH über Probleme und Chancen der Internationalen Strafgerichtsbarkeit in Afrika, ohne die Notwendigkeit, Täter zur Rechenschaft zu ziehen, infrage zu stellen. Auch Jerome Verdier, Leiter der liberianischen Wahrheits- und Versöhnungskommission, macht deutlich, dass allen Opfern Gerechtigkeit widerfahren muss.
Insbesondere die prominenten Beispiele Kenia, Ruanda und Sudan standen im Fokus der Diskussionen, an denen sich das Publikum rege beteiligte. Einerseits wurde immer wieder die notwendige Aufarbeitung hervorgehoben, die die klare Benennung des geschehenen Unrechts sowie der Verurteilung der Täter voraussetzt, andererseits wurde daran erinnert, dass die praktische Umsetzung der Verfolgung und Verurteilung der Täter eine umfassende und nachhaltige Versöhnung erschwert. Hier gilt es, dieses Dilemma zu überwinden, wobei die Einzigartigkeit der verschiedenen Fälle Berücksichtigung finden muss. Zweifelsohne bestand überwiegende Einigkeit darüber, dass die Einhaltung der Menschenrechte und die Verfolgung von Menschenrechtsvergehen stets oberstes Gebot sein muss. Hier darf kein Relativismus zugelassen werden.
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