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Mit der Globalisierung der Wirtschaft arbeiten immer mehr Menschen im Ausland. Arbeitsmigration wird zum Normalfall. Auch viele Chinesen gehen ins Ausland, sei es dass sie ein chinesisches Unternehmen entsendet, sei es dass sie selbst auf einem ausländischen Arbeitsmarkt ihre Arbeitskraft anbieten. Ein Teil der Migranten bleibt permanent – auch im Ruhestand - am Arbeitsort, ein größerer Teil kehrt nach dem Erwerbsleben in das Herkunftsland zurück oder zieht für den Ruhestand in ein drittes Land um. An die soziale Sicherung von Migranten werden neue Ansprüche gestellt, die vor der Globalisierung in diesem Umfang nie eingelöst werden mussten.
Mit dieser Thematik hat sich im Auftrag der Konrad-Adenauer-Stiftung eine Studiengruppe der Chinesischen Akademie für Sozialwissenschaften (CASS) befasst. Unter Leitung von Prof. Dr. Wang Yanzhong, Direktor des Forschungszentrums für Arbeit und Soziale Sicherung arbeiteten Wie Anan vom Zentrum für Sozialversicherung des Ministeriums für Personalmanagement und Soziale Sicherung sowie weitere Wissenschaftler der CASS und der Renmin Universität in Peking.
Die Studie bietet einen historischen Überblick über bilaterale und internationale grenzüberschreitende Regelungen für die soziale Sicherung weltweit. Der Hauptteil widmet sich den bereits abgeschlossenen internationalen Abkommen, die die Volksrepublik China eingegangen ist sowie einem Ausblick auf zukünftige Aufgaben in diesem Bereich.
Der Text liegt auf Englisch vor und kann über diesen Link als Pdf-Dokument erreicht werden.