Veranstaltungsberichte
Die Kodifizierung des Chinesischen Gesellschaftsrechts 1993 hat einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen wirtschaftlichen Modernisierung und Privatisierung der chinesischen Wirtschaft geleistet.
Der rasche Wandel der Unternehmenswelt und die Globalisierung haben mehrere Revisionen notwendig gemacht, zuletzt im Jahr 2005. Auf Anregung des Law Committee des Nationalen Volkskongress hatte die KAS in Zusammenarbeit mit der Shanghaier Akademie für Sozialwissenschaften ebenfalls 2005 ein erstes Symposium zu wichtigen Revisionfragen durchgeführt. Sieben Jahre später, 2012, sind nun abermals Anpassungen beim Gesellschaftrecht und damit verbundenden Regulierungen notwendig geworden.
Mit den damaligen Partnern hat die KAS|Shanghai nun auf einem zweitem Symposium notwendige Reformen analysiert und konkrete Vorschläge für eine neue Gesetzesvorlage erarbeitet.
Die Teilnehmer aus China, Hongkong und Deutschland kamen dabei aus der Rechtwissenschaft, führenden Funktionen der KP Chinas und des Nationalen Volkskongresses, vom Obersten Volksgerichtshof sowie aus staatlichen und privaten Unternehmen. Dadurch konnte ein breites Spektrum an Themengebieten rund um das Gesellschaftsrecht abgedeckt werden.
Zentrale Diskussionspunkte waren dabei eine verbesserte interne und externe Kontrolle im Unternehmen durch unterschiedliche Aufsichtsmodelle. Es müsse auch eine Balance der Interessen kleiner und großer Anteilseigner sowie weiterer Stakeholder, insbesondere der Arbeitnehmer sichergestellt werden. Von seiten der Unternehmensvertreter wurde betont, dass eine Revision nicht zu einer externen Überregulierung führen dürfe, sondern vielmehr eine effiziente interne Corporate Governance umgesetzt werden müsse.
Das deutsche Gesellschaftsrecht hat in der Vergangenheit prägend auf die chinesische Gesetzgebung gewirkt. Deshalb bestand auch dieses Mal ein hohes Interesse an den Erfahrungen aus Deutschland und Europa. Prof. Dr. Rüdiger Veil von der Bucerius Law School Hamburg gab Empfehlungen zur Reform der Gesetzgebung und insbesondere zur Verbesserung der Durchgriffshaftung. Dabei betonte er die unmittelbare Haftpflicht als essenzielle Voraussetzung für den effektiven Gläubigerschutz.
Frau Dr. Ulrike Glück, CMS China | Shanghai, hob weitere Punkte, auch mit Blick auf verbesserte Investitionsmöglichkeiten für ausländische Unternehmen, hervor. So habe zum Beispiel der „general manager“ nach dem chinesischen Gesellschaftsrecht andere rechtliche Befugnisse als ein deutsche Geschäftsführer. Diese Unterscheidung sei insbesondere für deutsche Investoren von Bedeutung, da der „general manager“ hier in China keine Vertretungsvollmacht für die juristische Person besitze. Dieser signifikante Unterschied kann erhebliche Auswirkungen bei Rechtsstreitigkeiten haben.
Li Fei, Stellvertretender Vorsitzendes des Gesetzgebungskomitees beim Nationalen Volkskongress, fasste die wichtigsten Ergebenisse des Symposiums zusammen. Er lobte die hohe Qualität der Vorträge und das breite Spektrum an Themen. Herr Li betonte zudem, dass die angesprochenen Kritikpunkte und Empfehlungen Eingang in die weiteren Beratungen zur Revision finden würden.