Inmitten eines von evangelikalen Politikern und Pastoren organisierten „Iberoamerikanischen Kongresses für das Leben“ hat der Präsident von Guatemala, Alejandro Giammattei, selbst Mitglied einer evangelikalen Kirche, in einer Ansprache an die Nation das Parlament aufgefordert, das kürzlich dort verabschiedete „Gesetz über das Leben und die Familie“ wieder zurückzunehmen. Ohne Details zu nennen, erklärte der Präsident, das Gesetz verstoße gegen die guatemaltekische Verfassung sowie mindestens zwei internationale Abkommen, auf die sich das Land verpflichtet habe. Sollte der Kongress seiner Aufforderung nicht nachkommen, werde er gegen das Gesetz sein Veto einlegen. Ausdrücklich betonte Giammattei in seiner Ansprache, dass der Gesetzesvorschlag nicht von der Regierung eingebracht worden sei, obwohl er tags zuvor noch dessen Bedeutung hervorgehoben hatte. Parlamentspräsidentin Shirley Rivera hat jedoch zunächst nur eine juristische Prüfung des Gesetzes auf den Weg gebracht. Dessen Aufhebung bedarf in jedem Fall einer erneuten Abstimmung im Kongress und einer Mehrheit von 107 Stimmen.
Das Gesetz wirft eine Reihe von Grundrechtsfragen auf. So erweitert es die Definition einer Abtreibung so, dass auch die medizinische Hilfe bei Blutungen in der Schwangerschaft oder bei einem Spontanabort kriminalisiert werden könnte. Der Strafrahmen für Frauen, die eine Abtreibung durchführen lassen, soll nach dem Gesetz fünf bis zehn Jahre Haft betragen, zuvor waren es drei; die Höchststrafe bei Vergewaltigung beträgt dagegen acht Jahre. Zudem beschränkt das Gesetz die Möglichkeit der Eheschließung auf heterosexuelle Paare, verbietet die Information und Diskussion über sexuelle Diversität in Schulen und bestimmt ausdrücklich, dass ablehnende Äußerungen zu diesem Thema von einer Strafverfolgung ausgeschlossen sind.
Nachdem der US-Botschafter in Guatemala, William Popp, als Beobachter bei der richterlichen Anhörung zur Aufhebung der Immunität der Richterin Erika Aifán im Justizgebäude erschienen war, haben sich die Arbeitgebervereinigung CACIF sowie die Industriekammer CIG bemüßigt gesehen, in zwei öffentlichen Stellungnahmen an die Unabhängigkeit der Justiz zu erinnern, vor äußerer Einmischung in Gerichtsverfahren zu warnen und auf die Einhaltung des Wiener Abkommens zu pochen. Da die Anhörung von Aifán, die neun Stunden dauerte, unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten wurde, hatte Popp, ein erfahrener Karrierediplomat, jedoch keinen Zutritt zum Gerichtssaal. Als kürzlich gleich zwei Vertreter der sog. „Stiftung gegen den Terrorismus“ zu einer anderen Anhörung sogar in den Gerichtssaal gelassen wurde, hatte man von den Unternehmerorganisationen hingegen nichts gehört. Aifán befindet sich inzwischen seit dem 11. März in einem einmonatigen Urlaub, dem ersten seit 2016.
In Honduras wurde der ehemalige Chef der Polizei, Juan Carlos Bonilla, alias „Der Tiger“, in Auslieferungshaft genommen. Schon im April 2021 sollen die USA die Auslieferung von Bonilla, der unter dem Präsidenten Porfirio Lobo Sosa gedient hatte, beantragt haben, ohne dass die Regierung von Juan Orlando Hernández der Sache nachgegangen wäre. Die Vorwürfe der amerikanischen Staatsanwaltschaft lauten: Beteiligung am Import und Besitz von Drogen; Herstellung, Verbreitung und Besitz von Drogen an Bord eines in den USA registrierten Flugzeugs sowie unerlaubter Einsatz von Waffen zum Import verbotener Substanzen. Laut Aussagen von Zeugen soll Bonilla auch für diverse Auftragsmorde verantwortlich sein. Unterdessen sind vier weitere Personen, deren Auslieferung die USA in der vergangenen Woche beantragt hatte, offenbar immer noch auf freiem Fuß.
In den nächsten Tagen wird die neue Botschafterin der Vereinigten Staaten, Laura Farnsworth, sich in Tegucigalpa akkreditieren. Die Diplomatin hatte zuvor als außenpolitische Beraterin des Chefs der US-Streitkräfte im Pentagon gewirkt. Von ihrer Ernennung versprechen sich beide Seiten neue Impulse für die Zusammenarbeit, insbesondere bei der Korruptionsbekämpfung.
Einige Kongressabgeordnete in Honduras haben angekündigt, einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen zu wollen, der die sofortige Wiederwahl von Abgeordneten und Bürgermeistern nur noch ein einziges Mal erlauben würde. Nach zwei Amtszeiten müssten die Mandatsträger eine Mindestpause von einer Wahlperiode einlegen. Hintergrund ist die Tatsache, dass nicht wenige Bürgermeister des Landes schon mehr als 20 Jahre im Amt sind und solche ausgedehnten Amtszeiten mit der hohen Korruptionsrate in Verbindung gebracht werden. Allerdings werden der Initiative nur geringe Chance auf Erfolg eingeräumt, da zahlreiche Mitglieder des Kongresses sich möglichst lange auf ihren Abgeordnetenstühlen halten wollen.