Der am 16. März erstmals verhängte und seitdem immer wieder verlängerte Gesundheitsnotstand in Guatemala, der am 5.10. abgelaufen wäre, ist zum 1.10. vorzeitig beendet worden. Das liegt nicht etwa an fallenden Infektionszahlen – im Gegenteil: diese sind stabil oder steigen sogar leicht an –, sondern zum einen an fehlender Unterstützung der Regierung im Kongress, der den Ausnahmezustand ratifizieren müsste, und zum anderen am steigenden Druck der Wirtschaft, insbesondere des Handels. Hier kommen drei Dinge zusammen: das letzte Quartal des Finanzjahres, die Zahlung des 14. Monatsgehalts und das Weihnachtsgeschäft, das wenigstens einen Teil der aufgelaufenen Verluste ausgleichen soll.
Mit der Beendigung des Ausnahmezustandes entfällt die nächtliche Ausgangssperre; Bars, Kinos, Theater sowie Strände, Parks und andere öffentliche Plätze sind wieder geöffnet, wenn auch gemäß der weiter bestehenden „Ampelregelung“ mit Auflagen zu Abständen, dem Tragen von Masken und der Hygiene.
Im Vergleich zum vorletzten Wochenende gilt die Alarmstufe Rot jetzt nur noch für 163 Kommunen, 109 stehen auf der Stufe Orange und 68 auf Gelb. Die Hauptstadt ist erstmalig von Rot nach Orange gewechselt.
Keine wesentlichen Veränderungen gibt es in Honduras, wenn auch dort die Infektionszahlen nach wie vor ansteigen und, wie in Guatemala, im Weltmaßstab hoch liegen. Die Nationalbank von Honduras diagnostiziert wirtschaftliche Einbrüche bis Juli von über zehn Prozent, im verarbeitenden Gewerbe sogar von über 30 Prozent.
Die Familie des Verfassungsrichters Neftaly Aldana hat das Verfassungsgericht von Guatemala gebeten, den Richter aus gesundheitlichen Gründen von seinen Pflichten zu entbinden. Das Gericht wird voraussichtlich am 5.10. darüber entscheiden, nachdem eine (virtuelle) Sitzung des Gerichts am 2.10. wegen technischer Probleme nicht stattfinden konnte. Dies ist insofern völlig glaubwürdig, als es zurzeit täglich, insbesondere, aber nicht ausschließlich, in den Nachmittags- und frühen Abendstunden, in der Hauptstadt zu wetterbedingten Stromausfällen kommt. Offen ist, in welcher Form das Gericht den Antrag der Familie bestätigen wird, ob vorübergehend, so dass die Vakanz nicht neu besetzt werden müsste, oder dauerhaft, was dem Obersten Gerichtshof (Corte Superma de Justicia, CSJ) die Möglichkeit eröffnen würde, einen Ersatz zu wählen.
Der Nationale Wahlrat von Honduras hat in dieser Woche für die Bewerber um das Amt des Präsidenten die Höchstgrenze für Ausgaben in den Wahlkampagnen (parteiinterne Vorwahlen und eigentliche Wahlen) auf umgerechnet rund EUR 20.000.- pro Kampagne festgesetzt und außerdem bestimmt, dass jeder Kandidat für seine Kampagnen ein eigenes Bankkonto eröffnen und der sog. Stelle für saubere Politik (Unidad de política limpia), die auf Initiative der inzwischen beendeten internationalen Hilfsmission im Kampf gegen Korruption und Straflosigkeit (Misión internacional de Apoyo contra la Corrupción y la Impunidad en Honduras, MACCIH) als Anhängsel des Wahlrats geschaffen wurde, alle Informationen über Ein- und Auszahlungen zustellen müssen.
In den kommenden 20 Tagen soll der Kongress nun auch endlich die Gesetze verabschieden, die die für den 14.3.2021 geplanten Vorwahlen regeln. Darin nicht enthalten sind die Themen eines zweiten Wahlgangs sowie einer Wiederwahl des Präsidenten, da diese aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Relevanz einer eigenen Behandlung und einer Volksabstimmung bedürften. Auch für die Zustimmung zu dem nun vorliegenden Regelungsentwurf fordert die Opposition eine Aktualisierung der Wahllisten, die bis zum Jahresende vorgenommen werden soll, so dass der Wahlrat am 10.1.2021 das definitive Wahlregister veröffentlichen kann.
Die bereits genannten wirtschaftlichen Verluste haben dazu geführt, dass sich mehr als 3.000 Personen aus dem Norden und Westen von Honduras in Richtung USA auf den Weg gemacht haben. Inzwischen sollen bereits mehr als 2.000 von ihnen durch Polizei und Militär Guatemalas wieder zurückgebracht worden sein. Dass die Migranten überhaupt die Grenze zum Nachbarland überwinden konnten, liegt daran, dass Polizei und Militär Guatemalas auf die Anwendung von Gewalt verzichtet haben.
In dieser Woche laden wir zu den folgenden Veranstaltungen ein:
05.10.2020 (GUA): Sitzung 1 der Escuela para una ciudadanía plena
05.-08.10-2020 (GUA): Kongress zum Thema Seerecht in Zusammenarbeit mit der Juristischen Fakultät der Universität Rafael Landívar
06.10.2020 (GUA): Sitzung 2 des Kurses zur Politischen Bildung für Studierende der Escuela de Gobierno
06.10.2020 (GUA): Sitzung 1 des Kurses Justicia abierta, transparencia y datos abiertos
06.-15.10.2020 (GUA): Neun Foren zum Thema "Jugendpolitik 2021-2032" in den departamentos Sololá Totonicapán, Huehuetenango, Sacatepéquez, Santa Rosa, Alta Verapáz, Izabál, El Progreso und Chiquimula
07.10.2020 (GUA): Sitzung 1 des Kurses El manejo sostenible de los recursos naturales y su relación con los pueblos indígenas
09.10.2020 (GUA): Sitzung 2 des Kurses Ciudadanía, Democracia y poder local
09.10.2020 (GUA): Sitzung 2 des Kurses Participación ciudadanía e incidencia política
09.10.2020 (GUA): Abschlusssitzung des Intensivkurses zur Linguistik der Mayasprachen für Angehörige der Justizbehörde
09.10.2020 (GUA): Sitzung 1 des Kurses zur Politischen Bildung für indigene Frauen
09.10.2020 (GUA): Sitzung 1 der Escuela de liderazgo político
10.10.2020 (GUA): Abschlusssitzung des Kurses für Studierende der Politikwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rafael Landívar